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Pünder/Schellenberg, Vergaberecht
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO),
Abschnitt 2 Vergabeverfahren
Unterabschnitt 4 Veröffentlichung, Transparenz (§ 35 - § 44)
§ 35 Auftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil
§ 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
§ 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
§ 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
§ 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Pünder/Schellenberg, Vergaberecht
§ 35 Auftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil
Ingo Franzius in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht | SektVO § 35 Rn. 1-8 | 3. Auflage 2019
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