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Schönke/Schröder Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Neunzehnter Abschnitt. Diebstahl und Unterschlagung (§ 242 - § 248c)
§ 242 Diebstahl
II. Tatobjekt des Diebstahls.
3. Die Fremdheit der Sache.
a) Formen des Eigentums.
b) Herrenlose Sachen.
α) ...34...
β) Herrenlos sind ferner Sachen,...
c) Verkehrsunfähige Sachen.
d) Der menschliche Körper.
Schönke/Schröder, StGB
b) Herrenlose Sachen.
Bosch in Schönke/Schröder | StGB § 242 Rn. 15-18 | 30. Auflage 2019
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