Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/8486) "zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" sind viele Einwände zur Sprache gekommen. Ziel der Novelle ist zum einen, privaten Bauherren mehr Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen