BVerwG: Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
Der in einer Übergangsvorschrift des zum 01.07.2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) vorgesehene fünfjährige Bestandsschutz für Alt-Spielhallen bleibt auch bei einem Wechsel des Spielhallenbetreibers erhalten. Dies