VG Kassel: Erlaubnis zur Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig
Die vom Regierungspräsidium Kassel für den 21.12.2014 zu Gunsten von Amazon erteilten Bewilligungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen in zwei Logistikzentren in Bad Hersfeld waren rechtswidrig. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts