EuGH: Ungarn und Slowakei scheitern mit Klage gegen Flüchtlingsumverteilung
Die Klagen der Slowakei und Ungarn gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern bleiben erfolglos. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 06.09.2017 entschieden hat, trägt die Regelung tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können (Az.: C-643/15 und C-647/15). Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise, die im Laufe des Sommers