Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf: BVerfG fordert nachvollziehbare Kontrolle der Mittelverwendung
Das BVerfG hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 mit Beschluss vom 19.09.2017 verworfen. Es bestätigte dabei die Fünf-Prozent-Sperrklausel und erachtete die Einführung eines Eventualstimmrechts für verfassungsrechtlich nicht geboten. Allerdings hat es konstatiert, dass der Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf besonders missbrauchsanfällig sei, und den Gesetzgeber aufgefordert,