BGH: Namensänderung nach englischem Recht in „Gräfin von Fürstenstein” in Deutschland nicht anzuerkennen
Eine privatautonome Änderung des Namens im europäischen Ausland kann wegen Verstoßes gegen den "ordre public" nicht nach deutschem Recht anerkannt werden, wenn der neue Name einen frei gewählten deutschen Adelstitel enthält. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.11.2018 entschieden und die Rechtsbeschwerde einer Deutsch-Britin zurückgewiesen, die sich nach englischem