BGH: Heimträger muss geistig behinderte Menschen vor Verbrühen durch zu heißes Badewasser schützen
Wohnheime für geistig behinderte Menschen müssen die Bewohner vor Verbrühungen durch zu heißes Wasser beim Baden schützen, wenn diese der Gefahr aufgrund ihrer Einschränkung nicht angemessen begegnen können. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.08.2019 entschieden und konkretisiert, dass der Heimträger dazu sicherstellen müsse, dass die in der DIN-Norm für Trinkwasser-Installationen empfohlene Temperatur eingehalten wird (Az.: III ZR 113/18). Die Beklagte ist Trägerin