BVerfG kippt Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) mit Urteil vom 26.02.2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das grundgesetzlich verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das auch die Freiheit einschließe, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der neue § 217 StGB mache eine assistierte Selbsttötung weitgehend unmöglich (Az.: 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16). § 217 StGB stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen