OVG Münster: Kein Familienasyl für Eltern bei zwischenzeitlicher Volljährigkeit des Sohnes
Die Eltern eines als Flüchtling anerkannten Syrers können nicht unter dem Gesichtspunkt internationalen Schutzes für Familienangehörige ihre Flüchtlingsanerkennung beanspruchen, wenn der ledige