BVerfG: Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) für nichtig erklärt. Das Gesetz hätte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden müssen, da es eine materielle Verfassungsänderung bewirke. Dies sei im Bundestag aber nicht geschehen. Damit ist die Ratifizierung des Übereinkommens vorerst gestoppt (Beschluss vom 13.02.2020, Az.: 2 BvR 739/17). Mit dem Zustimmungsgesetz zum EPGÜ sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens vom 19.02.2013 über ein Einheitliches