EuGH: Neue Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts muss ihre Tätigkeit vorerst aussetzen
Im Streit um ihre Justizreform hat die polnische Regierung eine Niederlage erlitten. Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 08.04.2020 muss Polen die Anwendung der nationalen Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts für Disziplinarsachen gegen Richter unverzüglich aussetzen. Das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Kommission rechtfertige den Erlass einstweiliger Anordnungen, befand der EuGH (Az.: C-791/19 R). Hintergrund des Streits ist eine neue Disziplinarordnung für die Richter des Sad Najwyzszy (Oberstes Gericht) und