Der Bundesgerichtshof hat in einem ersten Grundsatzurteil Volkswagen dazu verurteilt, dem Käufer eines Fahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung den Kaufpreis gegen Rückgabe des Pkw zu erstatten. Der VW-Kunde muss sich aber die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Das Urteil ist ein Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung