Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen teilweise neu geregelt werden
Der Gesetzgeber muss die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die die Kommunen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Sozialhilfe erbringen müssen, bis Ende 2021 zum Teil neu regeln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 07.07.2020 auf eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die zusätzlichen Belastungen