Ein Gesichtsvisier ist im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus weniger wirksam als eine Mund-Nasen-Bedeckung und kann eine Alltagsmaske deswegen nicht ersetzen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag eines Schülers abgelehnt, der in der Schule mit einem