Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen in Schulen
Das Land Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schülern im Hinblick auf die Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu treffen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden