Versicherung muss Münchener Gastwirt für coronabedingte Betriebsschließung entschädigen
Ein Münchener Gastronom, der wegen der Corona-Pandemie seinen Betrieb schließen musste, kann von seiner Betriebsschließungsversicherung eine Entschädigung in Höhe von 1.014.000 Euro verlangen. Der Versicherungsumfang sei nicht auf die in den Versicherungsbedingungen