Verurteilung wegen Beleidigung nach Bezeichnung als „Trulla” aufgehoben
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten stattgegeben, der eine Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt als "Trulla" bezeichnet hatte und deshalb wegen Beleidigung verurteilt worden