Nachbarn müssen Pferdehaltung in baurechtswidrigem Offenstall nicht dulden
Nachbarn müssen keine Pferdehaltung in einem Offenstall in unmittelbarer Nähe zu ihrem Einfamilienhaus dulden, wenn der Stall ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet wurde.