Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg teilweise rechtswidrig
Die Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg ist insoweit rechtswidrig, als dort der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes (politische Gemeinde) beschränkt wird. Denn insoweit sei die Verfügung zu unbestimmt - die Betroffenen könnten nicht eindeutig erkennen,