Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder” unzulässig
Die Nutzung des Bildes eines Prominenten als "Clickbait" ("Klickköder") für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dieser Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein und verpflichtet das Presseunternehmen zur Zahlung