Jugendamtsträger darf mit Verfassungsbeschwerde nicht Rechte des Kindes geltend machen
Laut Bundesverfassungsgericht kann ein Landkreis als Jugendamtsträger nicht zum Schutz eines Kindes einen Sorgerechtsentzug erreichen und per Verfassungsbeschwerde Rechte des Kindes geltend machen. Eine Prozessstandschaft komme im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur ausnahmsweise