Polizei darf Videoüberwachung am Kölner Neumarkt fortsetzen
Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Neumarktes vorerst nicht einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Zur Begründung hieß es, die Voraussetzungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen