Keine Miet- und Pachtminderung bei coronabedingter Gaststättenschließung
Betreiber von Gaststätten, die aufgrund hoheitlicher Corona-Beschränkungen zeitweise schließen mussten, haben kein Recht zur Minderung ihrer Miete oder Pacht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es liege weder ein Mangel noch Unmöglichkeit vor. Auch eine Vertragsanpassung unter dem Aspekt des Wegfalls