Dieselfälle: Anmeldung zu Klageregister kann Verjährung rückwirkend hemmen
Der Bundesgerichtshof hat in einem "Dieselfall" erneut über Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit Fragen der Verjährung entschieden. Er stellt klar, dass die Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB im Fall eines wirksam zum Klageregister angemeldeten Anspruchs grundsätzlich bereits mit Erhebung der Musterfeststellungsklage