Ungarn und Polen verlieren Streit um Rechtsstaatsmechanismus
Jetzt ist es vom Europäischen Gerichtshof höchstrichterlich bestätigt: Der Mechanismus zur Ahnung von Verstößen gegen den Rechtsstaat verstößt nicht gegen EU-Recht. Die EU-Kommission könnte nun vorschlagen, Zahlungen an Länder wie Polen und Ungarn zu kürzen. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen der beiden Länder ab und machten den Weg für die Anwendung des sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus