Streik für Entlastungstarifvertrag an Bonner Uni-Klinik zulässig
Die Streikmaßnahmen der Gewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn mit dem Ziel des Abschlusses eines "Tarifvertrags Entlastung" sind zulässig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden