Anhebung der „absoluten Obergrenze” für staatliche Parteienfinanzierung verfassungswidrig
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Erhöhung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und damit nichtig ist. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für schon ausgezahlte Gelder