Plate-Godeffroy: Nichtrechtsfähige Stiftung, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann Familienstiftung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sein
npoR 2017, 16
Nichtrechtsfähige Stiftung, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann Familienstiftung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sein
Beitrag von Dr. Emily Plate-Godeffroy