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GRUR-Prax
2021
Heft 5 (Seite 127-159)
Rechtsprechung
Markenrecht
Lüthge: Erhebung der Widerklage maßgeblich für Bestimmung des Benutzungszeitraums im Verfallsverfahren
Fürsen: Verwechslungsgefahr zwischen EDJI und BE EDGY BERLIN
Wagner: 3D-Warenformmarke – Rechtserhaltende Benutzung bei Kombination mit weiteren Marken
Böhm/Dekker: Verwechslungsgefahr bei nur geringer, aber bei den fraglichen Waren besonders relevanter klanglicher Zeichenähnlichkeit
Pohlmann: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei plötzlicher Erkrankung des Vertreters kurz vor Fristablauf
Voges: Eintragungsfähigkeit eines Werbeslogans als Wortmarke für Lebensmittel
Dahm: Verwechslungsgefahr bei kennzeichnungsschwachen Marken
Leitsätze
Sachverhalt
Entscheidung
Praxishinweis
Lemke: Keine Verpflichtung eines Unterlassungsschuldners zur Löschung von Folgeeinträgen – x Rechtsanwälte II
Schmitt: Nicht jede Lichtinstallation auf dem Rheinturm ist ein „Rheinkomet“
GRUR-Prax 2021, 139
Anm. zu BPatG: Verwechslungsgefahr bei kennzeichnungsschwachen Marken
Entscheidungsbesprechung von Sören Dahm zum Beschluss v. 22.01.2021 - 29 W (pat) 524/18
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