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GWR
2020
Heft 20 (Seite 391-410)
Rechtsprechung
Arbeitsrecht
Eufinger: Informationspflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung
Hösl: Ausländisches Arbeitsrecht ist nicht revisibel
Leitsätze
Sachverhalt
Entscheidung
Praxishinweis
Schwarz-Holl: Voraussetzung einer vertraglichen Bezugnahme auf neuen Tarifvertrag für tarifvertragliche Ansprüche ist unwirksam
Ledvinka: Auch ein gegen eine Änderungskündigung unrichtig angekündigter Klageantrag wahrt die Klagefrist
Fuhlrott: Kündigungsfrist für (Fremd-)Geschäftsführer bemisst sich nach § 621 BGB
GWR 2020, 405
Anm. zu BAG: Ausländisches Arbeitsrecht ist nicht revisibel
Entscheidungsbesprechung von Nicola S. Hösl zum Urteil v. 07.05.2020 - 2 AZR 692/19
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