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ZUM-RD
2021
Heft 12 (Seite 681-748)
Rechtsprechung
BGH: Zur Pflicht einer Influencerin, ihre Instagram-Beiträge zu den Themen Beauty, Mode, Lifestyle und Reisen als Werbung zu kennzeichnen, wenn diese ohne Gegenleistung platziert werden
Köhler, Markus: #Steinestattbrot? – Influencer-Posts in der BGH-Rechtsprechung – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 9.9.2021 – I ZR 125/20 – Influencer II (BGH ZUM-RD 2021, 681)
BGH: Zur Pflicht einer Influencerin, ihre Instagram-Beiträge zu den Themen Mode, Yoga und Reisen als Werbung zu kennzeichnen, wenn diese ohne Gegenleistung platziert werden
OLG Frankfurt am Main: Aussage »riesigen Shitstorm geerntet« ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
Orientierungssätze (der Redaktion)
Gründe
OLG Frankfurt am Main: Urheberrechtsfähigkeit von Magnetschmuck
OLG Koblenz: Präsentation und Blogbeiträge einer Anwaltskanzlei kein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot
OLG München: Zulässige Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken
LG Berlin: Urheberrechtsschutz für einen Schreibtischstuhl
LG Erfurt: Urheberrechtsschutz für allgemeine Geschäftsbedingungen zur Parkplatzbewirtschaftung
LG Hamburg: Pressebericht über den genauen Kaufpreis der Villa eines Bundesministers verletzt dessen Persönlichkeitsrecht
LG Köln: Urheberrechtsschutz für ein Lichtbildwerk, dessen Motiv ebenfalls geschützt ist
LG Köln: Verbreitung eines im Fernsehen gegebenen Interviews in einer Zeitschrift
LG Köln: Identifizierende Bildberichterstattung über den Verdacht des Kindesmissbrauchs
AG Hamburg: Kein Schadensersatz für Nutzung eines Fotos ohne Verweis auf die CC-Lizenzbedingungen
BVerwG: Auskunftsanspruch gegen kommunales Verkehrsunternehmen
ZUM-RD 2021, 704
OLG Frankfurt am Main: Aussage »riesigen Shitstorm geerntet« ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
Beschluss vom 11.05.2021 - 16 W 8/21
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