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Münchener Kommentar zum StGB
Band 4
Strafgesetzbuch (StGB)
Besonderer Teil
Neunzehnter Abschnitt. Diebstahl und Unterschlagung (§ 242 - § 248c)
§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
II. Erläuterung
1. Geringwertige Sache
2. Strafantragsberechtigte und besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
Münchener Kommentar StGB
1. Geringwertige Sache
Hohmann in MüKoStGB | StGB § 248a Rn. 4-7 | 4. Auflage 2021
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