BVerfG bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Gentechnikgesetzes
Das Land Sachsen-Anhalt ist mit seiner Normenkontrollklage gegen das Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Nach dessen Urteil vom 24.11.2010 verletzen die beanstandeten Regelungen über das Standortregister, die verschuldensunabhängige Haftung für Verunreinigungen herkömmlich bebauter Nachbarfelder und die Vorsorgepflicht die Gentechnik verwendenden Landwirte weder in ihrer Berufsfreiheit noch in ihrem Eigentum oder in ihrem Recht