LG Kiel: Widerrufsbelehrung zu Immobiliendarlehensvertrag wegen Fußnote fehlerhaft
Eine Widerrufsbelehrung zu einem Immobiliardarlehensvertrag ist fehlerhaft, wenn sie eine an die interne Sachbearbeitung der Bank gerichtete Fußnote enthält, die auf die erforderliche Prüfung der Widerrufsfrist hinweist. Wie die