EuGH-Entscheidung minimiert Chancen auf Schadensersatz vom TÜV im Skandal um Brustimplantate
Eine benannte Stelle wie der TÜV Rheinland, die im Rahmen eines Verfahrens der EG-Konformitätserklärung tätig wird, ist nicht generell verpflichtet, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen des Herstellers