OLG Frankfurt am Main: Löschungsanspruch nach DS-GVO gegen Google setzt umfassende Interessenabwägung voraus
Es darf Google nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt dazu klar, es komme auch nach Inkrafttreten