Maskenpflicht in „Verdichtungszonen” des Rems-Murr-Kreises rechtswidrig
Viele der seit Inkrafttreten der Beschränkungen vom 02.11.2020 geltenden Corona-Maßnahmen wurden in Eilverfahren gerichtlich bestätigt. Dagegen war der Eilantrag gegen die Maskenpflicht in sogenannten Verdichtungszonen