Erfolgloser Eilantrag gegen Coronaeinreiseverordnung
Wer aus ausländischen Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen zurückkehrt, muss sich weiterhin grundsätzlich in Quarantäne begeben, aus der er sich nur mit einen negativen Test befreien kann. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster