GWR 2022, 7
Anm. zu OLG Jena: Streichung des Beherrschungsteils im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist eine Aufhebung mit Neuabschluss und keine Änderung
Entscheidungsbesprechung von Dr. Martin Flick zum Beschluss v. 17.02.2021 - 2 W 31/21