Strafrecht Optimum bietet rechtsübergreifendes Fachwissen für alle, die alles im Blick behalten und optimal beraten sein wollen.
Das Modul ist die ideale Ergänzung zu den Fachmodulen Strafrecht PLUS und Strafrecht PREMIUM. Die ausgewählten Inhalte zum Wirtschaftsstrafrecht, zum Wirtschaftsrecht sowie steuer- und bilanzrechtliche Titel unterstützen Sie bei der anspruchsvollen fachübergreifenden Beratung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und bieten eine optimale Recherche.
Laufend aktualisierte Kommentierung zum StGB plus strafrechtlichem Lexikon, herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, VorsRiOLG a.D., VorsRiBayObLG a.D., Honorarprofessor und Rechtsanwalt.
Gerade in den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl strafrechtlicher Änderungsgesetze gekommen und ein Nachlassen des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. Zunehmend wird es für die Strafrechtspraxis schwieriger, noch den Überblick zu behalten.
Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebiets Rechnung zu tragen. Etwa alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah nachvollzogen.
Als besonderen Mehrwert enthält das Werk ein strafrechtliches Lexikon, über das der Nutzer sich mit Begriffen wie etwa „Kausalität“ oder „Europäisches Strafrecht“ ebenfalls Zugang zu einer Thematik und über die entsprechenden Links zur weiterführenden Kommentierung verschaffen kann.
Der BeckOK StGB ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Der Datenumfang des Beck’schen Online-Kommentars StGB entspricht rund 1.800 Seiten eines vergleichbaren Printwerkes.
Der Herausgeber:
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg und Rechtsanwalt.
Die Autoren:
Dr. Markus Bange; Dr. Katharina Beckemper; Dr. Stephan Beukelmann; Dr. Jens Dallmeyer; Dr. Klaus Ellbogen; Dr. Ralf Eschelbach; Dr. Michael Heuchemer; Prof. Dr. Hans Kudlich; Prof. Dr. Carsten Momsen; Dr. Ali B. Norouzi; PD Dr. Peter Rackow; Dr. Felix Ruhmannseder; Dr. Philipp Stoll; Dr. Gerson Trüg; Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg; PD Dr. Brian Valerius; Dr. Matthias Weidemann; Dr. Lars Witteck; Prof. Dr. Petra Wittig; Theo Ziegler.
Der blaue Nomos-Großkommentar zum Strafgesetzbuch ist einer der führenden Kommentare im Strafrecht. Das Markenzeichen „NK-StGB“ kommt nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung.
Die Reformauflage des „NK“
reagiert unmittelbar auf einen Gesetzgeber, der dem Ruf nach mehr Sicherheit mit einer (Spring-)Flut neuer oder reformierter, stets und ständig jedoch strafverschärfender Gesetze folgt.
Die Kommentierungen konnten insbesondere folgende Gesetze bereits berücksichtigen:
Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt der Großkommentar bereits die Gesetzesentwürfe zum Fahrverbot als allgemeine Sanktion und zur Majestätsbeleidigung (Böhmermann-Fall).
Herausragende Autoren:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Heidelberg | Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), Wiesbaden | Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald | Prof. Dr. Helmut Frister, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Monika Frommel, Universität Kiel | Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Uwe Hellmann, Universität Potsdam | Prof. Dr. Walter Kargl, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen, Universität Mannheim | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Universität Kiel | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, Universität Bonn | Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen | Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Universität Bonn | Prof. Dr. Andreas Ransiek, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Frank Saliger, Universität München | Prof. Dr. Wolfgang Schild, Universität Bielefeld | Dr. Thomas Schröder, Universität Heidelberg | PD Dr. Kay Schumann, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Stephan Stübinger, FernUniversität in Hagen| Prof. Dr. Brigitte Tag, Universität Zürich | Prof. Dr. Friedrich Toepel, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Villmow, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, FernUniversität in Hagen | Prof. Dr. Benno Zabel, Universität Bonn | Prof. Dr. Rainer Zaczyk, Universität Bonn | Prof. Dr. Frank Zieschang, Universität Würzburg
Konzentration auf das Wesentliche im Strafrecht
Knapp und zugleich fundiert, dabei besonders klar strukturiert und leicht verständlich verschafft der Lackner/Kühl, StGB
Die Neuauflage
verarbeitet alle Änderungen des Strafgesetzbuches der vergangenen Jahre, wie z. B.
Dieser Kommentar greift die modernen Entwicklungen des Strafrechts auf, stellt sie prägnant und wissenschaftlich fundiert dar und bietet dem Leser praxisnahe Lösungen an. Er gibt Auskunft über den Stand der Rechtsprechung, wertet die Literatur zuverlässig aber nicht überfrachtend aus und widmet sich besonders den Bedürfnissen der Rechtspraxis.
Das neue Werk untersucht die einzelnen Änderungen der Reform der Vermögensabschöpfung detailliert und stellt die praktischen Konsequenzen anwendungsfreundlich dar. Zahlreiche Anwendungsbeispiele, Grafiken und Praxisempfehlungen unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Für den schnellen Überblick finden sich im Anhang zudem synoptische Betrachtungen des StGB und der StPO sowie ein Auszug der relevanten Richtlinie 2014/42/EU.
Zu den Autoren:
Markus Meißner, RA, FAStR, berät und verteidigt regelmäßig Personen des Wirtschaftslebens im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen. Er wurde im Gesetzgebungsverfahren zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als Sachverständiger angehört.
Dr. Matthias Schütrumpf, RA, FAStR, verfügt über umfassende Erfahrung bei der Präventivberatung von Unternehmen und ist Gastdozent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Referendarausbildung sowie Dozent der Deutschen Anwalt Akademie für die Ausbildung von Fachanwälten.
Umfassend, gründlich, praxisorientiert
Band 1 umfasst die Kommentierung der §§ 1 - 37 StGB, also einen großen Teil des Allgemeinen Teils des StGB. Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden die in der Praxis bedeutsamen Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge machen den Kommentar zum idealen Werkzeug für den Strafrechts-Profi.
Zur Neuauflage von Band 2
Band 2 umfasst die Kommentierung der §§ 38-79b StGB, also einen großen Teil des Allgemeinen Teils des StGB.
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Ausführlich dargestellt sind insbesondere die Reform der Vermögensabschöpfung, das 53. StrÄndG (Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern) sowie das 56. StrÄndG (Strafbarkeit nicht genehmigter Kfz-Rennen).
Band 2 umfasst mit den §§ 38 – 79b die praktisch wichtigen weiteren Normen des AT, also Strafen, Strafbemessung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verfall und Einziehung, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen und Verjährung.
In der 3. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Insbesondere die Änderungen des StGB durch das 46., 47. und 49. StrafRÄndG sowie das NSU-UntersuchungsausschussG und das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption werden ausführlich behandelt. Die aktuelle Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63 ff. StGB) ist bereits berücksichtigt.
Zur Neuauflage von Band 4
In der 3. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung aktualisiert. Neben allen Gesetzesänderungen finden aktuell das Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und das Gesetz der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung besondere Beachtung. Die Reform des Menschenhandels und des Stalking ist eingearbeitet. Ebenfalls bereits berücksichtigt sind die neuen Regeln zum Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB) und zum Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Drutter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (§ 203 StGB).
Die Neuauflage von Band 5 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch zu den §§ 263-358 StGB schließt die Kommentierung des StGB ab. Insbesondere die wichtigen Normen des StGB zur Wirtschaftskriminalität sind detailliert und praxisnah dargestellt:
Neben der umfassenden Aktualisierung der bestehenden Kommentierungen stehen die Neuregelungen der §§ 299a, b StGB (= Korruption im Gesundheitswesen) und geplanten §§ 265c-265f StGB (= Sportwettbetrug) im Mittelpunkt der 3. Auflage.
Insbesondere die wichtigen Normen des StGB zur Wirtschaftskriminalität sind in Band 5 detailliert und praxisnah dargestellt:
Eingehend erläutert sind auch die Straßenverkehrsdelikte wie § 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs), Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten sowie Straftaten im Amt. Die Reform des Umweltstrafrechts ist intensiv berücksichtigt.
Herausgeber und Autoren des Münchener Kommentars zum StGB
Von Prof. Dr. Wolfgang Joecks und Dr. Klaus Miebach, RiBGH a.D., Bandredakteure: Prof. Dr. Roland Hefendehl und Dr. Olaf Hohmann
Zu den Autoren von Band 5: Bearbeitet von Ralph Alt, Vors. Richter am Landgericht a.D.; Prof. Dr. Hans Dahs, RA; Prof. Dr. Alfred Dierlamm, RA; Prof. Dr. Volker Erb; Prof. Dr. Georg Freund; Prof. Dr. Claudius Geisler, Generalsekretär; Gerhard van Gemmeren, Vors. Richter am Landgericht; Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof; Prof. Dr. Roland Hefendehl; Dr. Olaf Hohmann, RA; Dr. Matthias Korte, Ministerialdirigent; Prof. Dr. Ralf Krack; Carsten Krick, Oberstaatsanwalt; Stefan Maier, Vors. Richter am Landgericht; Tilo Mühlbauer, RA; Dr. Panos Pananis, RA; Christian Pegel, Staatssekretär; Dr. Stefan Petermann, RA; Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof; Prof. Dr. Günther M. Sander, Richter am Bundesgerichtshof; Prof. Dr. Roland Schmitz; Martin Uebele, Leitender Oberstaatsanwalt; Dr. Nicole Voßen, Rechtsanwältin; Dr. Brunhild Wieck-Noodt, Leitende Oberstaatsanwältin; Prof. Dr. Wolfgang Wohlers; Claus Zeng, Richter am Bundesgerichtshof.
Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB Band 6: beschäftigt sich mit dem JGG (Auszug), Nebenstrafrecht I. Enthalten sind außerdem Strafvorschriften aus: AMG, BtMG, GÜG, TPG, TFG, GenTG, TierSchG, BNatSchG, VereinsG, VersammlG
Vorteile auf einen Blick
Bandredakteure von Band 7 sind Professor Dr. Wolfgang Joecks und Professor Dr. Roland Schmitz.
Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.
In der Neuauflage wird das Kapitel zur Revisibilität der Strafzumessung
deutlich erweitert und vertieft. Daneben wird das Werk insgesamt auf den
aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Dieser erfolgreiche Kommentar bringt eine ebenso umfassende wie fundierte Erläuterung des Strafgesetzbuches. Die ausführliche und durchstrukturierte Darstellung hilft auch bei der Lösung schwieriger Spezialfragen und garantiert ein Höchstmaß an Praxisnutzen.
Die gelungene Kombination von Vollständigkeit und Handlichkeit macht das Werk zu einem unentbehrlichen Bestandteil jeder strafrechtlichen Bibliothek. In gewohnter Zuverlässigkeit und Aktualität ermöglicht die Neuauflage jedem Benutzer den vollständigen Überblick über das materielle Strafrecht und seine neuesten Entwicklungen.
Laufend aktualisierte Kommentierung zur StPO sowie Nebengesetzen, herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Gerade in den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl strafprozessualer Änderungsgesetze gekommen und ein Nachlassen des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. Zunehmend wird es für die Praxis schwieriger, den Überblick zu behalten.
Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, sind nicht nur die Vorschriften der StPO kommentiert, sondern auch das StrEG, der EU- Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl sowie die relevanten Normen aus GVG, JGG, BZRG, TKG, BtMG, AO, EMRK, IRG, aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen und aus dem Wiener Konsular-Übereinkommen-Gesetz. Zudem MiStra, RiStBV und MiZi. Damit finden sich die wesentlichen Vorschriften für die Praxis in einem Werk.
Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebiets Rechnung zu tragen. Etwa alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah nachvollzogen.
Der BeckOK StPO ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Der Herausgeber:
Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe
Die Autoren:
Dr. Peter Allgayer; Lars Bachler; Dr. Johannes Berg; Dr. Stephan Beukelmann; Dr. Alexandra Bücherl; Gabriele Cirener; Dr. Kai Cornelius; Dr. Ralf Eschelbach; Dr. Sabine Ferber; Dr. Alexander Ganter; Claudia Gorf; Catharina Graf; Dr. Jürgen Peter Graf; Sigrid Hegmann; Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland; Matthias Huber; Dieter Inhofer; Dr. Oliver Klein; Dr. Matthias Krauß; Hanns Larcher; Christian Monka; Dr. Lars Niesler; Jörn Patzak; Dr. Jens Peglau; Christian Ritscher; Silke Ritzert; Dr. Dieter Temming; PD Dr. Brian Valerius; Prof. Bernhard Weiner; Prof. Dr. Jürgen Wessing; Stefan Wiedner; Prof. Dr. Petra Wittig.
Der Beck'sche Online-Kommentar StPO ist Bestandteil:
Dieser kompakte Band gibt dem Revisionsführer vom Beginn bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens eine zuverlässige Richtschnur an die Hand. Zusätzlich kann der Tatrichter sein Urteil überprüfen, der Revisionsrichter seine Entscheidung vorbereiten. Besonderer Wert wird auf Hinweise zum Vortrag einzelner Verfahrensrügen gelegt.
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Insbesondere zu nennen sind dabei die neuesten Entwicklungen bei der Verständigung (Deal) im Strafverfahren. Neu ist ein Kapitel zur Abänderung und Aufhebung der Revisionsentscheidung.
Prof. Dr. Hans Dahs
ist Rechtsanwalt und einer der renommiertesten Strafverteidiger, mit einem Schwerpunkt im Revisionsrecht. Er ist zudem als Herausgeber und Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen bestens ausgewiesen.
Dieser Spezialkommentar behandelt das gesamte strafprozessuale Beweisrecht und hilft dem Praktiker, sich in einem der heikelsten und fehlerträchtigsten Bereiche der Prozesspraxis sicher zu bewegen. Übersichtlich und geschlossen vermittelt der Band Zusammenhänge, die sich sonst nur über die Lektüre zahlreicher Kommentare, Handbücher und Aufsätze erschließen lassen. Die umfassende Auswertung der relevanten Rechtsprechung und Literatur und die Einbeziehung empirischer Erkenntnisse benachbarter Disziplinen liefern das nötige Rüstzeug für den Berufsalltag.
Aus dem Inhalt:
Ein detailliertes Gesetzes-,ein Rechtsprechungs- und ein Sachverzeichnis sichern das schnelle Auffinden der jeweils gesuchten Information.
Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern. Die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG. In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen
Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler: Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVG;
Abdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.
Die 8. Auflage verarbeitet rund 200 gesetzliche Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere
Umfassend aktualisiert wurden auch die Erläuterungen zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).
Erfolgreich zur Wiederaufnahme in Strafsachen
Dieses Handbuch erläutert umfassend die wichtigsten Probleme des
Wiederaufnahme- und Entschädigungsverfahrens. Neben den rechtlichen und
tatsächlichen Grundlagen legt es besonderes Gewicht auf die Vorbereitung der Wiederaufnahme in Strafsachen
Band 1 umfasst die Kommentierung der §§ 1–150 StPO. Den Erläuterungen vorangestellt ist eine instruktive Einführung,
die über Wesen und Ziel des Strafprozesses, die Verfahrensgrundsätze
und Prozessvoraussetzungen, über Ablauf und Struktur des Strafverfahrens
sowie über die internationalen Dimensionen der Materie informiert.
Schwerpunkte im Band 1 sind umfangreiche Erläuterungen
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug:
Band 3/1 umfasst die Erläuterungen zum Rechtsmittel der Revision (§§ 333-358 StPO), zum Wiederaufnahmeverfahren (§§ 359-373a StPO), zur Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374-406l), zu den besonderen Arten des Verfahrens (§§ 407-444) sowie zu den im 7. Buch der StPO enthaltenen strafvollstreckungsrechtlichen und kostenrechtlichen Regelungen. Eingearbeitet sind u.a.
Das anerkannte und erfolgreiche Format des Münchener Kommentars wird komplettiert durch die Bände zum Strafprozessrecht. Der hier vorgelegte Band 3/1 rundet dieses ambitionierte Projekt ab, indem die §§ 333 ff. StPO und damit so wichtige Gebiete wie die Revision, die Wiederaufnahme, das Strafbefehlsverfahren, das Kostenrecht oder die Strafvollstreckung erläutert werden.
Band 3 des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung wurde bisher einbändig angekündigt. Aufgrund einer durch die Gesetzgebung bedingten erheblichen Umfangserweiterung erscheint das Werk nun in zwei Teilbänden.
Für alle Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft. Praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft bietet der Kommentar Übersichtlichkeit und praktikable Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung
Der Band 3/2 kommentiert auszugsweise zahlreiche weitere Gesetze, die neben der StPO für den Strafprozess von großer Bedeutung sind:
GVG und EGGVG, Europäische Menschenrechtskonvention, EGStPO und EGStGB, Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG), Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), die Verfahrensvorschriften des Jugendgerichtsgesetzes, das Artikel 10-Gesetz sowie Auszüge aus der Abgabenordnung.
Band 3 des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung wurde bisher einbändig angekündigt. Aufgrund einer erheblichen Umfangserweiterung erscheint das Werk nun in zwei Teilbänden.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeitdes Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.
Park liefert klare Antworten zu den Einzelfragen der Voraussetzungen und der Durchführung von Zwangsmaßnahmen ebenso wie deren Grenzen, der Rechtsschutz und die Verwertungsverbote.
Information zu den Autoren
Damit die Selbstanzeige wirksam ist.
Als eines der ersten Bücher zur neuen Selbstanzeige arbeitet
die Neuerscheinung die neue Gesetzeslage auf der Basis der seit dem Selbstanzeigebeschluss
ergangenen Rechtsprechung und der Literatur sowie der
Gesetzesmaterialien umfassend auf.
Die 6. Auflage bietet eine fundierte und verlässliche Kommentierung des IRG auf neuestem Stand und berücksichtigt dabei eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung der letzten Jahre..
Komplexe Darstellung der Tätigkeit des Zeugenbeistands!
Zeugenschutz, Zeugenvernehmung, Zeugnisverweigerungsrecht: Der neue „Wessing/Ahlbrecht, Der Zeugenbeistand“ bietet erstmals eine umfassende Darstellung der komplexen Tätigkeit und alle rechtlichen Facetten des Zeugenbeistands.
Von erfahrenen Strafrechts-Praktikern
Prof. Dr. Jürgen Wessing und Dr. Heiko Ahlbrecht sind erfahrene Strafrechtspraktiker aus Düsseldorf, die regelmäßig als Zeugenbeistand tätig und sowohl mit der Perspektive der strafrechtlichen Unternehmensvertretung als auch der Individualverteidigung bestens vertraut sind.
Ideale Hilfe für den Zeugenbeistand
für Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen in Unternehmen, Compliance-Beauftragte, Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte, Bibliotheken.
Das Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung bietet reichhaltige rechtliche und taktische Hinweise: vom Ermittlungsverfahren über die Revision bis hin zu Vollzug und Wiederaufnahmeverfahren. Es enthält neben StGB und StPO auch exklusive Beiträge zum taktischen Vorgehen, zu Kriminalistik und Kriminaltechnik. Mit Praxistipps, Checklisten und Formulierungsvorschlägen.
Neben einer grundlegenden Überarbeitung der bisherigen Beiträge des Münchener Anwaltshandbuchs Strafverteidigung werden in der 2. Auflage 2014 diverse Themen erstmals ausführlich behandelt, wie beispielsweise die Internetkriminalität oder die Vertretung Beschuldigter aus fremden Kulturkreisen.
Mit dem Beck'schen Online-Kommentar zum BtMG wird das Angebot an BeckOKs zum Strafrecht ergänzt.
Die beiden Herausgeber sind Oberstaatsanwalt und Vorsitzender Richter, sie kommentieren praxisgerecht und mit juristischer Schwerpunktsetzung. Dabei wird jenen Vorschriften besonderes Augenmerk gewidmet, die Ihre tägliche Arbeit bestimmen, ohne wissenschaftliche Fundierung oder aktuelle rechtspolitische Diskussionen zu vernachlässigen. Die laufend aktualisierten Kommentierungen umfassen derzeit Folgende Vorschriften:
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Dieses Standardwerk zum Betäubungsmittelrecht erfüllt alle Bedürfnisse des mit der Materie befassten Praktikers. Ausführliche Gliederungen, Register und Literaturverzeichnisse sowie der Abdruck aller praxisrelevanten nationalen und internationalen Rechtsquellen erhöhen den Praxisnutzen dieses Kommentars.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet alle Gesetzesänderungen bis Mitte 2018. Vollständig eingearbeitet sind u.a.
Bearbeitungsstand des Werkes ist Mitte 2018.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht sowie zu den strafrechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist vollständig ausgewertet.
Dieser Kommentar ist als leicht handhabbares Arbeitsmittel für die Praxis konzipiert.
Er zeichnet sich aus durch eine präzise und besonders übersichtliche Erläuterung des Betäubungsmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes sowie der wichtigsten einschlägigen Verordnungen zum BtMG nämlich der Außenhandels-, Binnenhandels-, Verschreibungs- und Kostenverordnung. Im Anhangteil finden sich die Texte weiterer wichtiger Gesetze, Richtlinien und Übereinkommen, wie z.B. das Suchtstoffübereinkommen von 1988, das Grundstoffüberwachungsgesetz und die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger.
Laufend aktualisierte Kommentierung zur JGG herausgegeben von Dr. Nils Fabian Gertler, Dr. Volker Kunkel und Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. .
In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Die Herausgeber:
Der BeckOK JGG ist Teil folgender Module:
Zur Übersicht Beck'scher Online-Kommentar
Die 21. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht bietet wieder alle Vorzüge:
Im Bereich des materiellen Jugendstrafrechts sind besonders hervorzuheben die Ausführungen
Thematische Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind
Auch das Jugendschutzverfahren wird eingehend erläutert.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Strafverteidiger sowie Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug, bei den Jugendämtern, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe, Polizei und Kriminalbeamte sowie Psychologen und Psychiater.
Laufend aktualisierte Kommentierung zum Ordungswidrigkeitenrecht (Bundes- und Landesrecht), herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Zum Inhalt:
Der umfangreiche Kommentar deckt die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem Bundesrecht und dem Recht aller 16 Länder ab. Derzeit sind nachfolgende relevante Normen aus bundesrechtlichen Vorschriften enthalten:
Bundesrecht
Relevantes Landesrecht vervollständigt den Onlinekommentar.
Laufende Aktualisierung:
In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Der Herausgeber: Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH, Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Der BeckOK OWiG ist Bestandteil von:
Der umfassende OWiG-Kommentar orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau, dabei immer prägnant und gut verständlich. Stets werden Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht, aufgezeigt. Der Kommentar wertet die BGH-Rechtsprechung lückenlos aus, bringt aber auch dort Lösungsvorschläge, wo noch keine gefestigte Judikatur vorliegt.
Stand Juli 2017
Verarbeitet sind u.a.
Zudem ist auch der umfangreiche Anhang aktualisiert worden, der insbesondere durch den Abdruck der wichtigsten ergänzenden Vorschriften des Landesrechts den Praxisnutzen des Kommentars erhöht.
Herausgegeben wird das Werk von Lothar Senge, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.. Bearbeitet wird es von Dr. Klaus Ellbogen, Dr. Jürgen-Peter Graf, Andreas Heidrich, Karl-Heinz Kurz, Joachim Lampe, Dr. Hans-Joachim Lutz, Prof. Dr. Wolfganz Mitsch, Prof. Dr. Rudolf Rengier, Prof. Dr. Klaus Rogall und Lothar Senge.
Die Konzeption dieses Kommentars entspricht dem wachsenden Bedürfnis nach besonders schneller und pragmatischer Hilfestellung im Arbeitsalltag. Das Werk konzentriert sich auf die alltäglich auftauchenden Probleme. Lösungsvorschläge orientieren sich grundsätzlich an der herrschenden Rechtsprechung, liefern bei nicht gefestigter Judikatur aber auch eigene Argumentationshilfen.
Die Zitate stammen überwiegend aus leicht zugänglichen Quellen.
Laufend aktualisierte Kommentierung zum GVG, Nebengesetzen sowie den Landesausführungsgesetzen, herausgegeben von Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.
Die nun vorliegende 3. Edition des neugeschaffenen Online-Kommentars zum gesamten GVG berücksichtigt sowohl neue Literatur zu den kommentierten Vorschriften, als auch die seit der letzten Edition ergangene Rechtsprechung. Außerdem wurden folgende Gesetzesänderungen seit der letzten Edition berücksichtigt:
Im GVG wurde § 74c geändert mWv 26.4.2019 durch Art. BRD_001_2019_0466 Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung v. 18.4.2019 (BGBl. 2019 I BGBL Jahr 2019 I Seite 466).
Das BayAGGVG hatte Änderungen zu berücksichtigen von Art. 15, 35, 41, 49, 53, jeweils mWv 1.5.2019 durch § 1 Abs. 288 Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung v. 26.3.2019 (GVBl. S. 98).
Im SächsJG gab es Änderungen zu §§ 12a, 25b, 33a, 37a, Anlage mWv 22.3.2019 durch Art. SXN_240_2019_0158 Artikel 7 Gesetz über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz v. 5.3.2019 (SächsGVBl. S. 158).
Der Herausgeber:
Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Der Beck'sche Online-Kommentar GVG ist Bestandteil:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg kommentiert das Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Die Vollzugseinrichtungen des Landes erfüllen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit und deren Schutz vor weiteren Straftaten. Baden-Württemberg verfügt über 17 Justizvollzugsanstalten mit 18 Außenstellen, zwei Jugendarrestanstalten, ein Justizvollzugskrankenhaus, eine Sozialtherapeutische Anstalt sowie ein Bildungszentrum Justizvollzug.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist Dr. Joachim Müller, Ministerialrat, Referatsleiter im Justizministerium Baden-Württemberg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Im Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bayern werden derzeit kommentiert:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist von Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Honorarprofessor an der Universität Augsburg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Die Kommentierung des Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Berlin umfasst folgende Berliner Justizvollzugsgesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten. Berlin verfügt über derzeit über sechs Justizvollzugsanstalten (JVA), eine Jugendstrafanstalt (JSA), eine Jugendarrestanstalt (JAA) und ein Justizvollzugskrankenhaus (in der JVA Plötzensee).
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist von Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Honorarprofessor an der Universität Augsburg.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Die Kommentierung des Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Brandenburg umfasst folgende Gesetze
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die Beck'schen Online-Kommentare sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bremen kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Bund kommentiert folgende Vorschriften (teils in Auszügen):
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Hamburg kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber sind
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Hessen hat von der übertragenen Verantwortung seit 2007 durch insgesamt vier Hessische Vollzugsgesetze Gebrauch gemacht, die im Beck’schen Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Hessen kommentiert werden:
Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
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Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Mecklenburg-Vorpommern kommentiert folgende Gesetze:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
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Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Niedersachsen kommentiert folgende Gesetze:
Unter dem Begriff „Justizvollzug“ wird Vollzug der Freiheits- und Jugendstrafe, der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, der Untersuchungshaft und des Jugendarrestes verstanden. Für die Unterbringung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten stehen in Niedersachsen 13 selbständige Justizvollzugseinrichtungen mit 23 angeschlossenen Abteilungen zur Verfügung. Der Jugendarrest wird in der selbständigen Jugendarrestanstalt Verden mit vier angeschlossenen Abteilungen vollzogen.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
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Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht NRW kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
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Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Saarland kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
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Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Sachsen kommentiert folgende Gesetze:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
Der BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg ist Bestandteil von:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Schleswig-Holstein kommentiert folgende Gesetze:
Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Die BeckOK sind speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügen über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Herausgeber ist Dr. Jürgen-Peter Graf, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Hochschule Offenburg, Dozent an der FOM Hochschule Mannheim.
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Am 7. Juli 2006 wurde die Föderalismusreform beschlossen. Damit wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug mit Wirkung zum 1. September 2006 durch eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder abgelöst. Strafvollzugsrecht als besonderes Verwaltungsrecht regelt das „wie“ des tatsächlichen Vollzugs der Freiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.
Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Thüringen kommentiert folgende Gesetze:
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
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Der Beck’sche Online-Kommentar Strafvollstreckungsordnung enthält eine eigenständige Kommentierung der StrVollstrO durch zahlreiche versierte Autoren aus der Praxis.
Die StrVollstrO enthält die Verwaltungsvorschriften zur Aus- und Durchführung der Strafvollstreckung in Deutschland durch staatliche Organe aufgrund einer in einem Strafprozess ergangener Entscheidung. Als Teilgebiet des Strafprozessrechts (§§ 449 ff. StPO) regelt das Strafvollstreckungsrecht „Ob“ eine Strafe durchgeführt wird. Aufgrund zahlreicher Lücken haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer Strafvollstreckungsordnung geeinigt, die zwar für die Gerichte nicht bindend, aber in der Praxis völlig unangefochten ist. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten für die Vollstreckung die Richtlinien nach § 114 Jugendgerichtsgesetz. Die Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung gelten aber ergänzend. Die Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist nach §§ 87, 88 StVollstrO möglich.
Alle sechs Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert und wenn notwendig erweitert. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur können damit umgehend berücksichtigt werden.
Herausgeber ist Prof. Dr. Frank Arloth, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
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Das Lexikon zum Nebenstrafrecht
präsentiert alle Tatbestände und Vorschriften, alphabetisch nach Stichwörtern geordnet. Es stellt bei Rechtsvorschriften jeweils Inhalt sowie Straf- und Bußgeldbestimmungen vor. Außerdem sichert es den Zugang zum Wortlaut der Vorschriften durch Nennung der Fundstellen.
Die 42. Ergänzungslieferung bringt das Lexikon des Nebenstrafrechts durchgehend auf den Gesetzgebungsstand vom 1. Januar 2019.
Im Jahre 2018 haben der Bund und die Länder eine große Zahl von Gesetzesnovellen, Änderungsgesetzen und Änderungsverordnungen verabschiedet. Daraus resultierend wurden umfangreichere, teils vollständige Überarbeitungen u.a. der Bauordnungen 83,des BundesdatenschutzG 145, des WertpapierhandelsG 932 und des ZahlungsdiensteaufsichtsG 965 notwendig. Neu aufgenommen wurden Darstellungen zum StrahlenschutzG
794 und zum VerpackungsG 862.
Als selbständiges Nachschlagewerk hat das Lexikon zugleich die Aufgabe eines Registerbandes zum »Erbs/Kohlhaas«, indem die Stichworte jeweils auf die Erläuterungen verweisen.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Verwaltungs- und Polizeibeamte sowie die in Handel, Industrie und in der Wirtschaft tätigen Juristen.
Kommentar mit StVO und StVG, den wichtigsten Vorschriften der StVZO und der FeV, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Schadensersatzrecht des BGB und Versicherungsrecht, der Bußgeldkatalog-Verordnung und Verwaltungsvorschriften sowie einer systematischen Einführung.
Knapp, aktuell und übersichtlich stellt dieser Kommentar die zentralen Bereiche des Straßenverkehrsrechts dar: das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Schadensrecht und Versicherungsrecht. Er bietet dem Verkehrsrechtspraktiker alles, was er zur vollständigen Wahrnehmung eines verkehrsrechtlichen Mandats an Informationen benötigt.
Zur Neuauflage
In der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung spielt nach wie vor die Frage, inwieweit die Funktionsweise eines Messgerätes offengelegt werden muss und wie weit das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung reicht, eine außerordentlich große Rolle. Die Rechtsprechung hierzu ist nach wie vor uneinheitlich.
Die 26. Auflage dieses Verkehrsrechts-Klassikers befindet sich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Bearbeitungsstand September 2019. Bereits enthalten ist die erste Kommentierung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen, Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie Betriebe mit Fuhrpark.
Nahezu 400 Gesetze und Verordnungen des Nebenstrafrechts sind hier in alphabetischer Ordnung zusammengefasst und mit Blick auf die praktisch wichtigen Fragen kurz und prägnant kommentiert
Was ist neu mit der 233. Ergänzungslieferung?
Zielgruppe
Für Strafrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Verwaltung, Polizeibehörden, Unternehmen, Verbände.
Das Handbuch behandelt wichtige Fragen des materiellen Strafrechts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahren 2020/2021. Kompakt und nutzerfreundlich werden u.a. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Betrug und Untreue beleuchtet. Auch die Problematik der „Triage“ und die Herausforderungen bei der ehrenamtlichen Herstellung von „Medizinprodukten“ werden dargestellt. Ausführungen zum Marken- und Insolvenzstrafrecht sowie Erläuterungen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen, zum Arbeitsstrafrecht und zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten runden das Werk ab.
In Zeiten von Pandemien (wie der COVID-19-Krise) werden Strafrechtler mit neuen oder bislang kaum praxisrelevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen konfrontiert - z.B. den §§ 73 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Verstöße gegen Anordnungen nach dem IfSG sanktionieren. Daneben gibt es klassische Fragestellungen, die sich plötzlich in neuem Gewand präsentieren: Inwiefern werden Körperverletzungstatbestände oder gar Tötungsdelikte erfüllt, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen mit einem Virus ansteckt?
Kann wirksam in eine Ansteckung eingewilligt werden, um bspw. eine eigene Immunisierung zu erreichen, oder scheitert dies an der Grenze des § 228 StGB? Besteht ein Strafbarkeitsrisiko von Ärzten bei fehlerhafter Triage? Wo stößt ehrenamtliche Tätigkeit an strafrechtliche Grenzen (MPG)?
Die Gesellschaft und ihr Rechtssystem verändern sich in einer Pandemie substantiell und schnell. Staatliche Hilfspakete verleiten mitunter zu Subventionsbetrug; Firmenpleiten befeuern das Insolvenzstrafrecht. Der strafrechtliche Arbeits-, Daten- und Geheimnisschutz kommt auf den Prüfstand, ebenso Delikte zum Schutz der Persönlichkeitssphäre oder gewerblicher Schutzrechte.
In einer Pandemie ergeben sich zahlreiche neue Herausforderungen für die Rechtsanwendung und Beratungspraxis, die durch das Buch analysiert und anwendungsfreundlich dargestellt werden.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und Praktiker in den Bereichen Strafrecht, Medizin und Wirtschaft
Der Kommentar erläutert praxisorientiert das neu gefasste Geldwäschegesetz (GwG) sowie die einschlägigen Vorschriften des KWG, u. a. zu Finanzsanktionen, zum Kontenabruf sowie die neu gefassten Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute. Erläutert werden auch die entsprechenden Regelungen im StGB.
Am 19.12.2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie verkündet. Damit sind in kurzem zeitlichem Abstand zur letzten Novelle erneut weitreichende Veränderungen am Geldwäschegesetz vorgenommen worden. In der Neuauflage werden diese Veränderungen eingehend bearbeitet.
In der Arbeitswelt rücken strafrechtliche Zusammenhänge zunehmend in den Blickpunkt. Dabei ist das Arbeitsstrafrecht eine besondere Herausforderung, weil es zahlreiche Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten aufweist. Neben den Normen des StGB und des OWiG sind alle wesentlichen Vorschriften aus den Nebengebieten erläutert. Viele gezielte Praxishinweise bieten einen hohen Nutzen. Die Besonderheiten bei der Verteidigung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Dienstherren und Beamten sind eingehend berücksichtigt.
Zum Werk
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bis Juli 2015.
Zu den Autoren
Rainer Brüssow ist Fachanwalt für Strafrecht, war Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und bis 2004 dessen stellvertretender Vorsitzender. Dirk Petri ist Fachanwalt für Strafrecht. Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der strafrechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen.
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie Strafverfolger und Richter.
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist seit 26.4.2019 in Kraft und soll für einen europaweit einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse sorgen. Es handelt sich um die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943.
Unternehmen können künftig bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach dem GeschGehG leichter als bisher geltend machen.
Auch bei der Definition von Geschäftsgeheimnissen hat sich etwas Entscheidendes verändert. Sie sind in Zukunft nur noch dann geschützt, wenn im Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ getroffen wurden.
Unternehmen müssen das im Streitfall beweisen können – und sollten sich daher beraten lassen, ob sie für das neue GeschGehG rechtssicher aufgestellt sind.
Der Geheimnisschutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist für Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Geschäftsgeheimnisse stellen einen bedeutenden Unternehmenswert dar, der einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verspricht und grundlegend für das Geschäftsmodell sein kann. Dies gilt nicht nur für große Konzerne, sondern besonders für Start-Ups, die über eine gute Idee und ein vielversprechendes Geschäftsmodell verfügen.
Herausgeber
Die Herausgeber sowie das erfahrene Autorenteam kommentieren das neue GeschGehG umfassend und stets auf aktuellem Stand.
Der BeckOK GeschGehG ist Bestandteil von:
Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes im Juni 2017 kamen viele Neuerungen auf Unternehmen, Gütehändler und Anti-Geldwäsche-Beauftragte zu. Diese betreffen zahlreiche Berufsgruppen, die bislang nicht oder eher wenig mit dem Bereich der Geldwäschebekämpfung in Kontakt kamen. Zu erwarten sind zahlreiche Entscheidungen von Gerichten und Behörden auf nationaler und europäischer Ebene, dabei ist der BeckOK GwG mit seinem vierteljährlichen Aktualisierungsrhythmus ein unverzichtbares Werkzeug für eine erfolgreiche Anti-Geldwäsche-Strategie.
Das neue Geldwäschegesetz ist am 23.6.2017 in Kraft getreten. Damit wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, implementiert. Die Anzahl der Normen im Geldwäschegesetz verdreifachte sich und bestehende Vorgaben wurden erheblich verschärft:
Herausgeber
Die Herausgeber sowie das erfahrene Autorenteam aus dem Finanz- und Nicht-Finanz-Sektor kommentieren das neue GwG umfassend und prägnant unter Berücksichtigung der europäischen Grundlagen bis hin zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin, die für eine effiziente Geldwäschebekämpfung unverzichtbar sind.
Der BeckOK Geldwäschegesetz ist Bestandteil von:
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht erstmals gemeinsam in einem Kommentar.
Die 2. Auflage bringt den bewährten Kommentar auf den Rechtsstand Juni 2016.
Neben einer grundlegenden Aktualisierung der bisherigen Inhalte sind
zahlreiche neue Aspekte behandelt, z.B. geplante Neuregelung der
Bestechlichkeit und Korruption (neuer § 299a StGB), Verschärfung der
Wirksamkeitsvoraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371
AO).
Neu kommentiert werden u.a. Normen zum AntiDopG, BPO, ESchG, EStG, TabakerzG, TabakerzV, TabStG und ZollVG.
Daneben gab es zahlreiche Änderungen in den Nebengesetzen und Verordnungen (z.B. AWG, AWV, ChemSanktionsV, DesignG, KAGB, LMRStrafVO, ProdSG, VAG, WpHG).
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – der Inhalt
Der Kommentar erläutert Vorschriften aus insgesamt 178 Gesetzen und Verordnungen, insbesondere: StGB • StPO • OWiG • GVG • AEntG • AktG • AltTZG • AMG • ArbMedVV • ArbSchG • ArbZG • AsylbLG • AsylVfG • AufenthG • AÜG • AWG • AWV • BApO • BBankG • BDSG • BetrVG • BNatSchG • BörsG • DepotG • ElektroG • EWIVAG • EWMV • FKVO • FleischG • FutmV • GebrMG • GenG • GeschmMG • Unerlaubte Telefonwerbung • GewO • GmbHG • GWB • HGB • InsO • InvG • JuSchG • KartellVO • KUG • KWG • LFGB • LMHV • LMKV • MarkenG • MPG • PatG•• PublG • SchwarzArbG • SGB III • SGB V • SGB VIII • SGB IX • SGB X • SortSchG • SprAuG • StBerG • BRAO • WPO • TKG • UmweltHG • UmwG • UrhG • UWG • VAG • VerstV • VersVermV • WiStG • WpHG • WpÜG • AO • UStG • ZollV und viele mehr.
Der Graf/Jäger/Wittig – ein Gewinn
für Richter, Staatsanwälte, strafrechtlich orientierte Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen in Unternehmen, Syndici, Juristen in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Universitäten und Rechtswissenschaftler.
Der
Praktikerkommentar zum Kapitalmarktstrafrecht
Praxisgerecht
und anwenderfreundlich wird dieses extrem heterogene Rechtsgebiet erläutert.
Kommentiert werden die einschlägigen Bereiche aus: WpHG, WpPG, WpÜG,
BörsG, KWG, InvG, DepotG, PfandBG, GwG, AktG, OWiG sowie die §§ 263,
264a, 266 StGB.
Zum Werk
Ein
Expertenteam aus Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Ministerien und
Privatdozenten bietet eine übersichtliche Darstellung der
Straftatbestände mit besonderem Schwerpunkt der Darstellung des
Verfahrensrechts zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Besonderheiten des
OWiG (immer mit Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht) werden vom
Ermittlungsverfahren über den Gang der Hauptverhandlung bis hin zur
Rechtsbeschwerde dargestellt.
Aus dem Inhalt
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht, Staatsanwälte, Richter, Aktienhändler, Compliancebeauftragte.
Der Standardkommentar zum Steuerstrafrecht
Als »Franzen/Gast/Joecks« zum Standardwerk geworden, vereint das Werk auch in der Neuauflage unter der Herausgeberschaft von Joecks/Jäger/Randt die Darstellung kontrovers diskutierte Rechtsfragen mit der Wiedergabe wichtiger Rechtsprechung sowie wertvollen Praxistipps zu den Bereichen:
Die Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen ?steuerstrafrechtlichen Änderungen seit der Vorauflage und liefert in bewährter Weise das Rüstzeug zur Lösung steuerstrafrechtlicher Fallgestaltungen. Wichtige aktuelle Schwerpunkte sind:
Der Kommentar erschließt den Zugang zu dieser schwierigen Materie des Steuerstrafrechts von beiden Seiten: durch eine umfangreiche Darstellung des Steuerhinterziehungsrechts sowie durch die Darstellung der Grundsätze des allgemeinen Straf- und Bußgeldrechts bzw. des Verfahrensrechts.
Das Umweltstrafrecht ist eine Sondermaterie des Strafrechts, die von zahlreichen Vorschriften und technischen Normen des Verwaltungsrechts beeinflusst wird. Das Werk möchte insbesondere dem Praktiker die komplizierte Regelungssystematik veranschaulichen und ihm Hinweise für die Lösung umweltstrafrechtlicher Probleme geben. In dieser Neuauflage wurde auch das 45. Strafrechtsänderungsgesetz berücksichtigt. Europarecht wird hier ebenso mitbehandelt wie der strafprozessuale Teil.
- Allgemeiner Teil (z.B. Fahrlässigkeitsmaßstab, Verwaltungsakzessorietät)
- Besonderer Teil (z.B. Gewässerschutzstrafrecht, Bodenschutzstrafrecht, Immissionsschutzstrafrecht, Abfallstrafrecht)
- Internationale Aspekte (internationales Umweltstrafrecht, Umweltvölkerstrafrecht, ausländisches Umweltstrafrecht)
- Strafprozessuale Probleme (z.B. Beweisschwierigkeiten, überlange Verfahrensdauer, Absprachen)
- Rechtstatsächliche Aspekte (z.B. Aufklärungsquote, Dunkelziffern, Einstellungs- und Freispruchpraxis)
Zur Neuauflage
In der Neuauflage wird das Werk komplett neu bearbeitet. Das
Umweltstrafrecht wird weitgehend bestimmt durch die
verwaltungsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Seit Erscheinen
der Vorauflage gab es zahlreiche Novellierungen und Änderungen im
Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht, die eine neue Bearbeitung
erforderlich machten. Aber auch der steigenden Bedeutung
europarechtlicher Verwaltungsakte, etwa bei Genehmigungen, die von
ausländischen Behörden erteilt wurden und der Rechtsprechung des EuGH,
etwa zu Problemen der Genehmigung von Abfallbeseitigungsanlagen, wird
Rechnung getragen. Dabei wurde auch das bereits in Kraft getretene 45.
Strafrechtsänderungsgesetz berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Strafrichter, Verwaltungsjuristen, Studierende und Referendare.
Cybercrime im Vormarsch
Botware, Hacking, Malware, Phishing, Skimming … Die Zahl der erfassten Fälle von Cybercrime, also aller Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen wurden, steigt stetig an. Dieses neue Werk liefert Ihnen eine grundlegende Dokumentation des Cybercrime, seiner Erscheinungsformen und Wandlungen.
Effektiv verteidigen in Steuerstrafsachen!
Das Handbuch zum Steuerstrafrecht beantwortet alle Fragen, die sich bei der Verteidigung in Steuerstrafsachen stellen. Es erläutert materielles Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahren und Selbstanzeige und legt einen Fokus auf das Verfahrensrecht. Besonders berücksichtigt wird dabei die praktische Tätigkeit von Steuerfahndung, Buß- und Strafsachenstellen sowie Staatsanwaltschaft. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen immer der effiziente Umgang des Verteidigers mit den Behörden sowie das richtige Agieren im Prozess.
Das Werk behandelt alle Fragen, die sich bei der steuerstrafrechtlichen Verteidigung in der Praxis stellen.
Insbesondere das materielle Steuerstrafrecht, der Gang des Steuerstrafverfahrens sowie die neue Selbstanzeige werden eingehend behandelt. Eingearbeitet wurden das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften, das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung.
Einen Schwerpunkt bildet der verfahrensrechtliche Abschnitt. Dieser ist im Wesentlichen chronologisch aufgebaut und beleuchtet in besonderem Maße die praktische Tätigkeit von Steuerfahndung, Buß- und Strafsachenstellen und Staatsanwaltschaft. Daneben werden die strafrechtlich relevanten aktuellen Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht vorgestellt und erläutert, insbesondere der automatische Informationsaustausch und dessen Bezüge zu Daten-Leaks wie den "Panama-Papers" oder den "Paradise-Papers". Zudem wird das Thema "Tax Compliance" als wichtiger Abgrenzungsfaktor von der Selbstanzeige zur bloßen Berichtigung im Kontext des Steuerstrafrechts behandelt.
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen dabei stets der effiziente Umgang des Verteidigers mit den Behörden sowie das richtige Agieren im Steuerstrafprozess.
Computer- und Internetstrafrecht - Ein guter Überblick
Die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung,
wie beispielsweise die Reform des Sexualstrafrechts oder die Änderungen
im Urheberrecht.
Die Welt der Netze
Das Werk behandelt die gesetzlichen Grundlagen und Erscheinungsformen des Computer- und Internetstrafrechts. Dabei thematisiert es u.a. Urheberrechtsverletzungen, grenzüberschreitenden Missbrauch, Haftungsfragen, Täterschaft und Teilnahme, Beweisgewinnung und Verhandlungsführung. So erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Straftatbestände und prozessrechtlichen Besonderheiten, die Strukturen des Internets, Datenschutz sowie nationale und internationale Normen. Darüber hinaus finden Sie ein Glossar der technischen Begriffe.
Wirtschaftsdelikte sicher im Griff.
Die Neuauflage setzt im Vergleich zur Vorauflage einen Schwerpunkt auf das Steuerstrafrecht. Neu hinzugekommen sind u.a. das neue Recht der Vermögensabschöpfung, konsensuale Verfahrenserledigung sowie kartellrechtliche Schadensersatzansprüche. Ebenfalls berücksichtigt ist bereits das neue Unternehmenssanktionsrecht.
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Zielgruppe
Für Syndici, Juristen, Rechtswissenschaftler und Compliance-Beauftragte sowie Mitarbeiter der Innenrevision in Unternehmen, Rechtsanwälte, Juristen in Wirtschaftsverbänden, in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern.
Umfassende Neuregelungen im Kapitalmarktstrafrecht
Die EU und der deutsche Gesetzgeber haben zahlreiche Rechtsakte zum Anlegerschutz und zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte erlassen. Das WpHG ist vollkommen neu strukturiert. Erweiterte Befugnisse, nun auch zur öffentlichen Bekanntmachung von Verstößen und verhängten Sanktionen durch die BaFin, sind eröffnet.
Aktuelle 5. Auflage
Die Neuauflage des Handkommentars ist auf neuestem Stand des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) und berücksichtigt u.a.
Die Autoren:
Felicitas Boehm | RAin Ute Bottmann, FAStrafR | Prof. Dr. Mark Deiters | RA Dr. Tobias Eggers, FAStrafR | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | RA Prof. Dr. Björn Gercke, FAStrafR | Ronny Häselbarth | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf | Diana Köhler | Carsten Kusche | RA Prof. Dr. Tido Park, FAStrafR und FAStR | AkadR a.Z. Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford) | Prof. Dr. Frank Saliger | RAin Dr. Kerstin Stirner, FAStrafR | RA Sebastian Wagner, FAStrafR | Prof. Dr. Frank Zieschang
Leitfaden für die Praxis des Strafverteidigers!
Die Neuauflage bereitet das spannende, wegen seiner Komplexität und
ständigen dogmatischen Weiterentwicklung allerdings nicht ganz einfache
Thema der Vermögensabschöpfung verständlich und praxisnah auf.
Stellungnahmen zu hoch streitigen Fragen wie etwa der sachgerechten
Bestimmung des erlangten Etwas finden sich hier ebenso wie Ausführungen
zur - immer wichtiger werdenden - grenzüberschreitenden
Vermögensabschöpfung, zum Konkurrenzverhältnis strafprozessualer und
insolvenzrechtlicher Beschlagnahmen oder zu den Regressansprüchen der
Betroffenen.
Zum Werk
Die Vermögensabschöpfungsaktivitäten der Justiz zielen darauf ab, dem Täter profitorientierter Straftaten "die Früchte seiner Tat zu entziehen". Neben den klassischen Sanktionen soll so auch die Abschöpfung lediglich als tatverstrickt verdächtiger Vermögenswerte erreicht werden. Die Vermögensabschöpfung hat in der Praxis des Strafverfahrens mittlerweile ihren festen Platz. Sonderdezernate der Landeskriminalämter stellen im Zusammenwirken mit den Staatsanwälten jährlich verdächtiges Vermögen in beträchtlicher Höhe sicher. So wurden allein im Freistaat Bayern im Jahre 2011 Vermögenswerte im Gesamtwert von über 71 Mio. Euro vorläufig gesichert.
Die materiellen wie verfahrensrechtlichen Fragen der Problematik werden im Werk unter Auswertung der überquellenden Literatur und Rechtsprechung umfassend dargestellt.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bereitet das spannende, wegen seiner Komplexität und ständigen dogmatischen Weiterentwicklung allerdings nicht ganz einfache Thema der Vermögensabschöpfung verständlich und praxisnah auf.
Stellungnahmen zu hoch streitigen Fragen wie etwa der sachgerechten Bestimmung des erlangten Etwas finden sich hier ebenso wie Ausführungen zur - immer wichtiger werdenden - grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung, zum Konkurrenzverhältnis strafprozessualer und insolvenzrechtlicher Beschlagnahmen oder zu den Regressansprüchen der Betroffenen.
Die 3. Auflage bringt das bewährte Handbuch auf den Rechtsstand Anfang 2020. Neben einer grundlegenden Aktualisierung der bisherigen Inhalte auf Basis der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur werden viele neue Akzente und Schwerpunkte behandelt, wie z.B. im Bereich der IT- und Internetkriminalität, der Nebenbeteiligung oder der novellierten Vorschriften zur Vermögensabschöpfung und zur Korruption im Gesundheitswesen. Mit Dr. Stephan Beukelmann fungiert ein weiterer, renommierter und publikationserfahrener Strafverteidiger als zweiter Herausgeber.
Das Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen widmet sich den spezifischen Aufgabenbereichen des Wirtschaftsstrafverteidigers.
In der bekannten und bewährten Darstellungsform vermittelt es dem Leser die Besonderheiten dieser anspruchsvollen Materie. Die komplexen Verknüpfungen zwischen dem allgemeinen Strafrecht und den spezifischen Besonderheiten der Wirtschaftskriminalität werden anschaulich und mandatsorientiert aufbereitet. Der Leser kann sich nicht nur einen gründlichen Überblick über die einschlägigen Lebenssachverhalte und Tatbestände verschaffen, sondern erhält vor allem viele praktische Hinweise zur Mandatsführung und Verteidigungsorganisation. Neben den klassischen Deliktsfeldern werden spezielle Themen wie z.B. die Präventivberatung von Wirtschaftsunternehmen oder die grenzüberschreitende Strafverteidigung ausführlich erläutert.
Es werden u.a. folgende Themen behandelt:
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, die nur hin und wieder Mandate aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zu bearbeiten haben, sowie auch für erfahrenere Wirtschaftsstrafverteidiger ist das Handbuch eine echte Fundgrube. Gemeinsam mit dem Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung ist es zudem als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltslehrgang zum Strafrecht hervorragend geeignet.
Umfassend behandelt das Handbuch alle tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Wirtschaftskriminalität. In anschaulicher Weise sind die typischen Betätigungsfelder, Organisationsformen, Vorgehensweisen und Zielrichtungen des Wirtschaftsstraftäters dargestellt.
Jedes Kapitel beginnt in der Regel mit einer kurzen Darstellung der wirtschaftlichen Abläufe, soweit sie für die strafrechtlichen Verhaltensweisen von Bedeutung sind.
Eine Erläuterung der spezifischen straf- und strafprozessrechtlichen Fragen schließt sich an; ermittlungstechnische Probleme werden stets berücksichtigt.
Zur Neuauflage
Die 5. Auflage des Handbuchs trägt den sich wandelnden Erscheinungsformen wirtschaftskriminellen Handelns in besonderer Weise Rechnung durch:
- zusätzliche Kapitel zur Compliance und zum Handels- und Gesellschaftsstrafrecht
- umfassende Erläuterungen zur Strafbarkeit unternehmerischer Entscheidungen ("Managerkriminalität")
- erweiterte Ausführungen zur Geldwäsche, organisierten Kriminalität und internationalen Rechtshilfe
- vertiefte Darstellungen der Internetkriminalität
- stärkere Berücksichtigung der Verständigung im Strafverfahren in Wirtschaftsstrafsachen
- die Einarbeitung des neuen Rechts der Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das Werk befindet sich auf dem Bearbeitungsstand Sommer 2019.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung des gesamten Spektrums der Wirtschaftskriminalität
- anschauliche Schilderung der Deliktsfelder und wirtschaftlichen Abläufe
- breit aufgestelltes Autorenteam aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Wirtschaftsunternehmen, Steuerrechtler, Polizei und Zoll.
Hohe Praxisrelevanz
Das vorliegende Buch beleuchtet alle wichtigen Aspekte
deutsch-amerikanischer Strafverfolgung unter dem Foreign Corrupt
Practices Act (FCPA), angefangen bei den Rechtsgrundlagen bis hin zum
ganz konkreten Ablauf und Rechtshilfefragen im Falle von Durchsuchungen
und Verfahren, die auf dem FCPA basieren. Schließlich wird auch zu
Vorsorgemaßnahmen in Form von Compliance-Instrumenten, der Möglichkeit
interner Ermittlungen und zu möglichen Sanktionen Stellung genommen.
Zum Werk
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Richter,
Staatsanwälte, Bibliotheken sowie Rechtabteilungen in Unternehmen, die
von Strafverfolgung durch den Foreign Corrupt Practices Act betroffen
sein könnten.
Dieser Kommentar legt das geltende Kartellrecht (§§ 1-96, 185, 186 GWB) mit seinen Bezügen zum EU-Recht kurz und prägnant dar. Die Ausführungen stellen die Rechtsprechung in den Vordergrund, Literaturhinweise werden auf das Notwendige beschränkt.
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage berücksichtigt die 9. GWB-Novelle. Die Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union wird in nationales Recht umgesetzt. Mit der 9. GWB-Novelle werden im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt. Die Novelle erweitert zudem angemessen den Handlungsspielraum von Presseunternehmen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmen.
Regelmäßig aktualisierte, vollständige Kommentierung zur GewO herausgegeben von Prof. Dr. Johann-Christian Pielow in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam.
Das Gewerberecht ist ein zentraler Komplex des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und damit prägend für die gesamte moderne Arbeitsgesellschaft. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Normen, welche die Zugangsvoraussetzungen für gewerbliche Tätigkeiten regeln, Organisation, Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der staatlichen Behörden festlegen und grundlegende arbeitsrechtliche Standards aufstellen. Trotz der Aufsplitterung der Materie in zahlreiche Sondergebiete infolge wirtschaftspolitischer, sozialer und technischer Entwicklungen ist die Gewerbeordnung nach wie vor das Herzstück des gesamten Wirtschafts- und Gewerberechts und unterliegt dem ständigen Wandel.
Der Beck’sche Online-Kommentar wird deshalb fortlaufend aktualisiert, wichtige Änderungen und Neuerungen werden sofort eingearbeitet. Er bietet somit ein hohes Maß an Rechtssicherheit ohne Nachsortierkosten.
Der Beck'sche Online-Kommentar ist zudem speziell für die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert. Er verfügt über einen interaktiven, miteinander verlinkten 3-stufigen Aufbau:
Wichtig für die juristische Praxis: Der Beck’sche Online-Kommentar ist zitierfähig (BeckOK Pielow/Bearbeiter GewO § Rn), ältere Fassungen bleiben im Archiv abrufbar.
Der Herausgeber:
Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Professor an der Ruhr-Universität Bochum, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Berg- und Energierechtehrbeauftragter an der Universität zu Köln
Die Autoren:
Bianca Biwer, Dr. Christoph Brüning, Claudia Deutschland, Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Dr. Thorsten Franz, Dr. Uwe Hoffmann, Dr. Fabian Jungk, Dr. Ralf Kirchesch, Dr. Hans-Martin Koopmann, Astrid Lente-Poertgen, Dr. José Martinez y Soria, PD Dr. Mario Martini, Frank Merkle, Dr. Klaus Meßerschmidt, Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Axel Rickert, Dr. Matthias Rossi, Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Rolf Stober, Dr. Stefan Storr, Prof. Dr. Gernot
Der BeckOK Gewerberecht ist Bestandteil:
Laufend aktualisierte Kommentierung zum GmbHG, herausgegeben von Rechtsanwältin Dr. Hildegard Ziemons, Rechtsanwalt Dr. Carsten Jaeger und PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard).
Gesellschaftsrecht ist eine besonders dynamische Materie. Für die Praxis wird es immer schwieriger, die betreffende Gesetzgebung und Rechtsprechung im Blick zu behalten und die relevanten Informationen herauszufiltern. Dies gilt besonders für das Recht der GmbH. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bezeichnet nur eine von zahlreichen Entwicklungen, deren Auswirkungen nur mehr mit Unterstützung führender Experten zuverlässig erfasst werden können. Solche Unterstützung bietet der neue BeckOK GmbHG
Die Online-Kommentierung ist ideal geeignet, höchsten Ansprüchen an Aktualität und Prägnanz gerecht zu werden. Ca. alle drei Monate wird die Kommentierung aktualisiert. So werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zeitnah und in kompetenter Gewichtung mitvollzogen.
Der Beck'sche Online-Kommentar GmbHG ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Ein besonderer Mehrwert dieses Kommentars besteht in sechs konzentrierten Darstellungen übergreifender Themen, die im GmbHG nicht oder nicht vollständig geregelt, in der Praxis jedoch von größter Bedeutung sind, nämlich:
Der Datenumfang des Beck'schen Online-Kommentars GmbHG entspricht ca. 1.800 Seiten eines vergleichbaren Printwerkes.
Die Herausgeber:
Dr. Hildegard Ziemons, Rechtsanwältin in Frankfurt/M., und Dr. Carsten Jaeger, Rechtsanwalt und Notar in Dortmund, sind schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrechts sowie der Mergers & Acquistions tätig und durch zahlreiche Publikationen ausgewiesen. Beide Herausgeber gehören dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Wirtschaftsrecht im DAV an. Dr. Ziemons ist u.a. auch Geschäfstführende Herausgeberin der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG).
Die Autoren:
Prof. Dr. Gerhard Dannecker; Dr. Reiner Deussen; Dr. Henrik Drinkuth; Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Heidinger; Dr. Carsten Jaeger; Henning Jaeger; Dr. Matthias Lang; Dr. Rolf Leinekugel; Dr. Steffen P. Lorscheider; Prof. Dr. Antonio Miras; Nadja Müller; Dr. Hans-Philipp Rühland; Dr. Hendrik Schindler; Prof. Dr. Wolfgang Servatius; Dr. Katharina Specht-Jonen; Dr. Matthias Terlau; Dr. Thomas Trölitzsch; Dr. Nicole Voßen; Dr. Gerlind Wisskirchen; Dr. Hildegard Ziemons
Der BeckOK GmbHG ist Bestandteil:
Laufend aktualisierte Kommentierungen zum Handelsgesetzbuch herausgegeben von Häublein/Hoffmann-Theinert in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam, speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer.
Mit besonderem Schwerpunkt auf Praxisbezug kommentiert ein hochkarätiges Team von über 30 Autoren das Handelsgesetzbuch.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Der Beck'sche Online-Kommentar HGB ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Die Herausgeber:
Die Autoren:
Prof. Dr. Martin Häublein, Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck; Dr. Roland Hoffmann-Theinert, Rechtsanwalt und Notar, Berlin; Dr. Ron Baer, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Christian Birkholz, Rechtsanwalt und Steuerberater, Berlin; Dr. Patrick Bömeke, LL.M., Richter am Landgericht, Berlin; Dr. Peter H. Eggers, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; Jörg Andreas Engelhardt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; Peter Ettrich, Rechtsanwalt, Essen; Dipl.-Kfm. Ingo Fehlberg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; PD Dr. Jens Thomas Füller, Rechtsanwalt, München; Dr. Heiko Giermann, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dipl.-Kffr. Heike Hartenberger, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Frankfurt/Main; Dipl.-Kffr. Regine Hoffmann, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Berlin; Dipl.-Kffr. Sylke Jakob, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Berlin; Friedrich Graf von Kanitz, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; Dr. Günter Kirchhof, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Marcus Kirchhof, Rechtsanwalt, Köln; PD Dr. Dominik Klimke, Freie Universität, Berlin; Dr. Jochen Lehmann, Rechtsanwalt, Köln; Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin; Prof. Dr. Susanne Meyer, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin; Dr. Henning Michels, Rechtsanwalt, Berlin; Dipl.-Vw. Markus Morfeld, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; Dipl.-Jur. Awaalom Daniel Moussa, Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Landgericht, Berlin; Prof. Dr. Jens Poll, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; Dr. Christoph Regierer, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Berlin; Dipl.-Kfm. Mario Reinhardt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Leipzig; Dr. Marco Rogert, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Daniel Ruppelt, Rechtsanwalt, Berlin; Dipl.-Bw. Michael Schärtl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hamburg; Susanne Schorse, Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Frankfurt/Main; Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M., Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck; Tobias Ulbrich, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Henning Wetzel, Richter am Sozialgericht, Berlin.
Der BeckOK HGB ist Bestandteil von:
Zur Übersicht Beck'scher Online-Kommentar
Mit dem BeckOK zur Insolvenzordnung steht Ihnen eine praxisgerechte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentierung der InsO, der InsVV und des Konzerninsolvenzrechts (in Vorbereitung) zur Verfügung. Namhafte Autoren und Herausgeber kommentieren im bewährten 3-Monats-Rhythmus die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Mit besonderem Schwerpunkt auf Praxisbezug kommentiert ein hochkarätiges Team von über 40 Autoren das Insolvenzrecht.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Der Beck'sche Online-Kommentar zur Insolvenzordnung ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Die Herausgeber:
Dr. Alexander Fridgen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, SPLIEDT Rechtsanwälte, München
Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Schneider Geiwitz & Partner, Neu-Ulm
Dr. Burkard Göpfert, LL.M., Rechtsanwalt, Kliemt & Vollstaedt, München
Die Autoren:
Die Autoren sind namhafte Experten im Insolvenzrecht, die wissenschaftlich fundiert und dennoch praxisnah kommentieren. Rechtliche Kompetenz gepaart mit großer Expertise garantieren eine gehaltvolle Kommentierung.
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Der Beck'sche Online-Kommentar zum Markenrecht bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisgerechte Kommentierung nationalen und europäischen Markenrechts. Namhafte Autoren und Herausgeber kommentieren im bewährten 3-Monats-Rythmus die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Mit besonderem Schwerpunkt auf Praxisbezug kommentiert ein hochkarätiges Team von über 40 Autoren das Markenrecht.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Der Beck'sche Online-Kommentar zum Markenrecht ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Die Herausgeber:
Dr. Verena von Bomhard, Rechtsanwältin
Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter Bundespatentgericht
Die Autoren:
Die Autoren sind namhafte Experten im Markenrecht. Wissenschaftlich fundiert und dennoch praxisnahm kommentieren Richter, Rechtsanwälte und Mitarbeiter der einschlägigen Behörden (Deutsches Patent- und Markenamtes, HABM Office for Harmonization in the Internal Market, etc.). Rechtliche Kompetenz gepaart mit großer Expertise garantieren eine gehaltvolle Kommentierung.
Der BeckOK zum Markenrecht ist Bestandteil:
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Der Beck'sche Online-Kommentar zum Patentrecht wird durch seine internationale Ausrichtung und durch fundierte Erläuterungen durch
zahlreiche Experten den hohen Ansprüchen der modernen Praxis im
Gewerblichen Rechtschutz gerecht. Qualität und Praxisnähe dieses Kommentars sind hervorragend und durch die ständige Aktualisierung sind Sie im Patentrecht stets bestens gerüstet.
Alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Der Beck'sche Online-Kommentar zum Patentrecht ist speziell im Hinblick auf die schnelle und effektive Arbeit am Bildschirm konzipiert und verfügt über einen interaktiven 3-stufigen Aufbau:
Die Herausgeber:
Prof. Dr.-Ing. Dr. Jur. Uwe Fitzner, Honorarprofessor, Rechts- und Patentanwalt in Ratingen
Raimund Lutz, Vizepräsident des Europäischen Patentamts, München
Dr. jur. Theo Bodewig, Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin
Der kompakte Kommentar beantwortet in der dynamischen Materie des Aktienrechts alle maßgeblichen Fragen in kompakter Form. Die Erläuterungen sind konsequent an den Bedürfnissen der Praxis orientiert. Rechtsprechung und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnis bilden die zentralen Leitlinien. Das Werk ermöglicht eine verlässliche Orientierung und bietet fundierte Argumentationshilfen – für die Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, für deren Beratung, für die gerichtliche Problemlösung, für die wissenschaftliche Positionierung.
Der Kommentar bringt in kompakter Form eine umfassende, konzentrierte und aktuelle Gesamtdarstellung des Wettbewerbsrechts. Da dieses Recht weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt wird, ist besonderer Wert auf die Auswertung der Entscheidungen des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte sowie des weiterführenden Schrifttums gelegt. Besonders von Vorteil ist der rasche und sichere Zugriff auf das Problem und die einschlägige Entscheidung.
Zur Neuauflage
Die 7. Auflage erscheint aktuell mit den maßgeblichen Änderungen der
UWG-Novelle 2015. Diese betreffen u.a. die Generalklausel in § 3 UWG,
Beispiele unlauterer Geschäftspraktiken in § 4 UWG und einen neuen § 4a
UWG zu aggressiven geschäftlichen Handlungen. Darüber hinaus werden § 5
UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) und § 5a (Irreführung durch
Unterlassung) geändert. Daneben berücksichtigt die 7. Auflage die neuesten höchstrichterlichen
Entscheidungen des EuGH und des BGH sowie der wichtigsten
Instanzengerichte sowie der neuesten Literatur.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Werbeagenturen, Wettbewerbsvereine.
Dieser eingeführte Kommentar behandelt mit der Neuauflage insgesamt vier Gesetze und eine europäische Verordnung. Kommentiert wird das Börsengesetz mit der Börsenzulassungsverordnung, Wertpapierprospektgesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie die europäische Marktmissbrauchsverordnung.
Neu in die 5. Auflage eingearbeitet die EU-Marktmissbrauchsverordnung und Marktmissbrauchsrichtlinie, MiFID II und MiFIR, EMIR, Benchmark-Verordnung, PRIIPS-Verordnung, AIFM-Richtlinie, OGAW IV-Richtlinie, CSD-Verordnung, EU-Ratingverordnung und Leerverkaufsverordnung.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Die gefestigte Praktikersicht auf das Bilanzrecht ist das Markenzeichen des Beck'schen Bilanzkommentars. Hier spielt er seine Stärken aus: Kommentierungen von Praktikern mit starkem Fokus auf Praktikerfälle.
Die aktuellen Rechtsänderungen sind berücksichtigt, insbesondere:
Hohe Aktualität
UStG von allen Seiten beleuchtet
Der bewährte Kommentar Weymüller, UStG führt alle wichtigen Berufs- und Meinungsbilder aus dem Umsatzsteuerbereich zusammen. 24 versierte Spezialisten aus Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Steuerberatung und Steuerwissenschaft geben Steuerkanzleien das komplette nötige Rüstzeug für den Alltag der Umsatzsteuer an die Hand. Die Kommentierung folgt stringent dem Gesetzeswortlaut. Zahlreiche Fälle aus der Praxis und weiterführende, anschauliche fallbezogene Kommentierungen zu umsatzsteuerlichen Fällen zeigen dem Leser umfassende Lösungswege für alle Umsatzsteuer-Fragen auf.
Der KStG-Kommentar für den Praktiker Der »Gosch« bietet die vollständige Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes einschließlich der Übergangsvorschriften (Anrechnungsverfahren). Die klare, praxisnahe und mit zahlreichen Beispielen und Schaubildern angereicherte Kommentierung bringt »Licht ins Dunkel« des hoch komplexen Körperschaftsteuerrechts.
Das steuerliche Verfahrensrecht wird in einer Zeit sich häufender Rechtsbehelfe und finanzgerichtlicher Verfahren immer bedeutsamer. Die zunehmende Automatisierung im Verwaltungsverfahren bringt einschneidende Änderungen in der Abgabenordnung mit sich. Die Beratungspraxis muss sich den hierdurch entstehenden neuen Herausforderungen durch lösungsorientierte Information und unter gleichzeitiger Reduktion auf das in der Praxis Wesentliche annehmen. Hier setzt der "Klein" an.
Zum Werk
Übersichtlich und gut verständlich, dabei aber umfassend und verfahrenssicher, kommentiert das Werk nun in bereits 15. Auflage die gesamte AO komplett in einem handlichen Band. Auch das Steuerstrafrecht (§§ 369 - 412) ist eingehend und praxisgerecht erläutert.
Mitkommentiert im Werk sind die einschlägigen Vorschriften aus der ZPO, insbesondere die Pfändungsvorschriften, aus der Insolvenzordnung, aus dem Zollkodex der Union (UZK), aus dem VwZG sowie das EU-Amtshilfegesetz.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Mit Stand April 2020 sind seit der Vorauflage 11 Änderungsgesetze in die AO eingearbeitet, mit umfangreichen und wichtigen Änderungen, u.a. zu
Hierbei sind auch 9 völlig neue AO-Paragrafen (§ 117d, §§ 138d - 138k) kommentiert.
Alle neuesten BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) sind ebenfalls verlässlich berücksichtigt.
Höchst aktuell eingearbeitet sind auch die BMF-Schreiben zur Corona-Krise mit befristeten Maßnahmen im Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren, bei den Abgabefristen und im Gemeinnützigkeitsrecht.
Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Laufend aktualisierte Kommentierung zum Datenschutz, herausgegeben von Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff und Dr. Stefan Brink.
Zum Inhalt:
Der große Kommentar zum Datenschutzrecht ist nicht nur auf das Bundesdatenschutzgesetz fokussiert, sondern bietet zusätzlich systematische Darstellungen zu Sonderregelungen des bereichsspezifischen Datenschutzes. Neben der ausführlichen Kommentierung des BDSG werden daher insbesondere folgende Themenfelder behandelt:
Laufende Aktualisierung:
In der Regel alle drei Monate, und damit schneller als jedes gedruckte Werk, wird die Kommentierung aktualisiert, wenn notwendig erweitert und werden die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt. Wichtige Änderungen werden von den Autoren sofort eingearbeitet.
Ob Papier oder PC, der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
Die Herausgeber: Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff und Dr. Stefan Brink.
Der BeckOK Datenschutz ist Bestandteil von:
Dieser Kommentar bringt juristisches und veterinärmedizinisches Wissen für die tägliche Praxis in Einklang. Er durchleuchtet den Dschungel nationaler Rechtsverordnungen und Gesetze sowie internationaler Empfehlungen und europäischer Richtlinien und Verordnungen.
Die 3. Auflage bringt den Gesamtkommentar zum Medizinrecht auf den neuesten Stand.
Die NStZ - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 1981 - bietet zuverlässige Informationen über sämtliche Gebiete des Strafrechts.
Die NStZ - monatlich aktuell mit Archivbestand ab 1981 - bietet zuverlässige Informationen über sämtliche Gebiete des Strafrechts.
Die NStZ-RR - monatlich aktuell mit Archivbestand ab Erscheinen 1996 - beinhaltet aktuelle und umfassende Informationen über neue Rechtsprechung.
Das Werk NZWiSt enthält die Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht seit Bestehen Januar 2012. Der Bestand wird monatlich aktualisiert.
Auszug zum Strafrecht aus der Formularsammlung BeckOF Prozess.
Zum Werk
Das Beck'sche Formularbuch für den Strafverteidiger beinhaltet alle
relevanten Formulare für den Strafverteidiger und den Fachanwalt für
Strafrecht. Ausführliche Anmerkungen zu den einzelnen Formularen
beinhalten neben den wesentlichen Verfahrensfragen ausführliche Hinweise
zum materiellen Recht.
Inhalt
Der »Creifelds« kompakt
Der Klassiker unter den juristischen Wörterbüchern steht nun in einer kompakten Version mit über 13.000 Rechtsbegriffen aus allen Rechtsgebieten zur Verfügung. Präzise und leicht verständlich werden Begriffe aus der gesamten Rechtsordnung erläutert. Er trägt damit zum Verständnis der Rechtsordnung und zum korrekten Gebrauch der Fachbegriffe bei und bietet sowohl Juristen als auch Laien einen ersten Einstieg in unbekannte Materien.
Der »Creifelds« kompakt zeichnet sich durch besondere Aktualität aus. Änderungen aus der neuesten Rechtsentwicklung zB zum
Für die schnelle Orientierung enthält der Anhang des Werks zahlreiche grafische Übersichten, etwa
Den »Creifelds« mit seinen über 13.200 Rechtsbegriffen können Sie über das Modul Creifelds Rechtswörterbuch PLUS beziehen.
Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zu den Aufsätzen. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörenden Aufsätze.
Dieses "Werk" fungiert als Link auf die Detailsuche und führt dort zur Rechtsprechung. Mit Hilfe der Suchmaske erschließen Sie sich die zum Modul gehörende Rechtsprechung.
Wichtige Gesetze zum Strafrecht.
Diese Textsammlung enthält nahezu alle wichtigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zum Strafrecht und ist damit unverzichtbar für alle Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte.
Dieses Werk enthält im Erbs/Kohlhaas enthaltene strafrechtliche Nebengesetze.
Ihre Vorteile:
bewährte Textredaktion
laufende Aktualisierung mit Erscheinen der Verkündungsblätter
inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität
Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.
Aktuelle Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Strafrecht sind in Ihrem Abonnement enthalten.
Rechtsanwälte und Fachanwälte der Knierim & Krug Rechtsanwälte GbR in Mainz erläutern im zwei-wöchentlichen E-Mail-Fachnachrichtendienst die wichtigen Gerichtsentscheidungen zum Strafrecht praxisnah und übersichtlich. Der Dienst wird ergänzt durch Leitsatzhinweise, einen Aufsatzüberblick und aktuelle Berichterstattung zu wichtigen Entwicklungen in der Gesetzgebung.
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