Dieses Fachmodul vereint Werke zum Arbeitsschutzrecht aus den verschiedenen Rechtsgebieten. Ob zum Arbeitszeitgesetz oder Sicherheit und Gesundheitsschutz: Mit diesem Modul sind Sie über die arbeitsrechtlichen Module hinaus gerüstet für die Beratung in arbeitsschutzrechtlichen Belangen.
Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz.
"(...) Die praxisorientierte Kommentierung behandelt alle derzeit bekannten Brennpunkte des Arbeitszeitrechts und ermöglicht dem Nutzer eine umfassende Beratung aller betrieblichen Beteiligten, auch bei diffizilen Fragen."
in: juralit 20.02.2020, zur 4. Auflage 2020
Das Arbeitsschutzrecht bildet die Grundlage für die Schaffung und den Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen und damit für ein funktionierendes Beschäftigungssystem insgesamt. Effizienter Arbeitsschutz, wirksame Unfallvermeidung und eine ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, von physischen Gefährdungen bis hin zu psychischen Belastungen, sind enorm wichtig, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung und einer sich immer schneller und anspruchsvoller entwickelnden globalen Arbeitswelt einhergehen.
Eine breit aufgestellte und regelmäßig aktualisierte Kommentierung der Normen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit in diesem BeckOK Arbeitsschutzrecht geben Antworten auf wichtige Fragen in der tätlichen Arbeit.
Der ehemals von Prof. Dr. Herbert Buchner mitbegründete Kommentar wird in der 9. Auflage von Prof. Dr. Wiebke Brose, Prof. Dr. Stefan Weth und Richterin am BAG Dr. Annette Volk fortgeführt.
Die Autorinnen und Autoren stellen die gesetzlichen (Neu-)Regelungen des MuSchG und beim BEEG umfassend aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht dar.
Das Mutterschutzgesetz wurde neu gefasst und insbesondere um umfassende Regelungen zu Gesundheitsschutz erweitert. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch die Einführung eines Ausschusses für Mutterschutz, der Grundlagen für eine Gefährdungsbeurteilung erarbeiten soll.
Die Kommentierung zum BEEG wurde ebenfalls dem aktuellen Rechtsstand und der geänderten Rechtsprechung angepasst.
Dieser Auszug aus dem Werk Franzen/Gallner/Oetker, Kommentar zum Europäischen Arbeitsrecht umfasst die Kommentierungen der
Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht dokumentiert und kommentiert in handlicher Form alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz und setzt sie zueinander in Bezug. Das Werk verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Das bewährte Konzept prägt auch die Neuauflage, in der alle Teile überarbeitet und aktualisiert wurden. Besonders relevant in der 2. Auflage: die neue Arbeitsstättenverordnung (mit den Vorschriften der früheren BildschirmarbV), die neue Betriebssicherheitsverordnung sowie das neue Mutterschutzgesetz.
Im Arbeitsschutzrecht ist das Zusammenspiel von technischen Normen mit rechtlichen Ge- und Verboten nicht einfach zu überschauen. Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht ist der einzige Kommentar, der in handlicher Form alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz dokumentiert, kommentiert und in Bezug setzt. Dieses bewährte Konzept prägt auch die Neuauflage, in der alle Teile überarbeitet und aktualisiert worden sind.
Die wichtigsten Änderungen, die eine besonders hohe Praxisrelevanz aufweisen, sind:
Zwei weitere Verordnungen komplettieren die 2. Auflage:
Die einschlägigen Normen sind auf aktuellstem Stand unter Berücksichtigung der internationalen und europäischen Rechtsentwicklung kommentiert. Der Kommentar verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Das Autorenteam vereint betriebliche, behördliche und verbandliche Praxis, Wissenschaft sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Das Werk ist wichtig für alle, die in Betrieben und Dienststellen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind, für Betriebs- und Personalräte, für die Aufsicht im staatlichen Arbeitsschutz und in der Unfallversicherung, für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie für Gerichte und Hochschulen.
Aus dem Inhalt:
Die Autoren:
Susanne Arndt-Zygar, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Nordrhein-Westfalen | Rin Dr. Claudia Beetz, M. mel., Sozialgericht Dessau | Prof. Dr. Andreas Blume, Universität Bielefeld, Ruhr-Universität Bochum | Oberreg.-Rätin Dr. Diana Bremer, Magdeburg | Prof. Dr. Andreas Bücker, Hochschule Wismar | Prof. Dr. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin | RA Dr. Ulrich Faber, Bochum/Köln | RiArbG Dr. Nicolai Fabricius, Köln | Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, Fachhochschule Münster | Ass. Dr. Anja Georgi, ver.di Bundesvorstand, Berlin | Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer, Bremen | Ass. Jan Grüneberg, IG BCE, Hannover | Dr. Anke Habich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | VRinLAG Dr. Oda Hinrichs, Berlin | RiSG Dr. Nico Julius, Magdeburg | Dr. Eberhard Kiesche, Arbeits- und Datenschutzberater, Bremen | Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Klaus Lörcher, Frankfurt/M. | RiArbG Dr. Mathias Maul-Sartori, Frankfurt/Oder | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | RA Detlev Nitsche, Berlin | Dr. Hanns Pauli, DGB Rechtsschutz, Berlin | Prof. Dr. Nicole Reill-Ruppe, Fachhochschule Erfurt | RA Dr. Uwe Reim, Bremen | Ass. Andrea Ritschel, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Jochen Rozek, Universität Leipzig | RA Klaus Schmitz, Dortmund | RinArbG Dr. Christine Schulze-Doll, Berlin | Prof. Dr. Sebastian Volkmann, Hochschule Anhalt, Bernburg | Ass. Christian Weber, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Zentrale Regelungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen technischen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel hat. Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche, zumeist auf seiner Grundlage erlassenen, Rechtsverordnungen.
Vorteile auf einen Blick
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen. Fragen und Probleme mit Arbeitsstättenbezug werden immer wieder zum Zankapfel zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sowie zwischen den Tarifvertragsparteien. Dies gilt für den Nichtraucherschutz ebenso wie für die Gestaltung der Arbeitsplätze, oder den Umfang der Unterweisungspflichten des Betriebsleiters. In jüngerer Zeit wird das Augenmerk verstärkt auf die Vermeidung psychischer Belastungen der Arbeitnehmer gelegt. Die für die Praxis bedeutsamen Regelungen der Verordnung sind erläutert. Abgedruckt sind im Anhang zudem die aktuellen Arbeitsstätten-Regeln.
Enthalten sind in diesem Auszug aus dem Landmann/Rohmer, GewO die Ziffern 660-700.
Dieser Kommentar zum TzBfG erläutert das Teilzeit- und Befristungsgesetz präzise und zuverlässig für den Rechtsalltag mit Schwerpunkt auf den Themen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, Benachteiligungsverbot, Befristungsgründe. Besonders nützlich: Auch die jeweilige gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ist eingehend erläutert.
Die Neuauflage bringt die Kommentierung auf den neuesten Stand und
behandelt insbesondere die im Teilzeitrecht zum 1. Januar 2015 in Kraft
getretenen neuen gesetzlichen Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes.
Hierdurch wird ein neuer Teilzeitanspruch begründet.
Auch wird eine Fülle neuer Gerichtsentscheidungen insbesondere des EuGH und des BAG berücksichtigt:
Die Corona-Pandemie hat den Gesetzgeber zu weitreichenden Änderungen des IfSG veranlasst. Das neue Praxishandbuch geht intensiv auf die Neuregelungen ein und klärt die drängenden Fragen. Die praxisrelevanten Probleme bezüglich der epidemischen Lage von nationaler Tragweite spielen dabei eine zentrale Rolle.
Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Folge, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichen.
Das neue Praxishandbuch
geht intensiv auf die Neuregelungen ein und klärt die drängenden infektionsschutzrechtlichen Fragen. Die neuen und praxisrelevanten Probleme im Zusammenhang mit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§§ 5, 5a IfSG) spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bezogen auf
Weitere Schwerpunkte
Herausgeber/Autoren
Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht.
Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Das Werk hilft beim rechtssicheren Aufbau präventiver Angebote in allen
Bereichen des Gesundheitsschutzes, bei der Gestaltung von
Eingliederungsmaßnahmen bis hin zur Kündigung langfristig erkrankter
Arbeitnehmer.
Konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis und viele Hinweise zur
Gestaltung machen das Werk zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel
Der demographische Wandel führt zu alternden Belegschaften. Für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit müssen die Unternehmen mehr und mehr präventiven Gesundheitsschutz aufbauen und erkrankten Mitarbeitern erweiterte Hilfen anbieten. Dabei wird auch eine deutlich höhere Berücksichtigung psychischer Belastungen erforderlich werden. Schließlich haben auch die Fälle krankheitsbedingter Beendigung von Arbeitsverhältnissen zugenommen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werfen umfangreiche juristische Fragen für Unternehmen und deren Berater auf.
Gegliedert ist das Werk in folgende Kapitel:
Vorteile auf einen Blick
Zu den Autoren
Neben den Herausgebern ist eine Gruppe von 40 Autoren aus dem BMAS, der BAuA, Anwaltschaft, Justiz und Unternehmen beteiligt.
Zielgruppe
Für Personalabteilungen, beratende Anwälte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sozialversicherungsträger, Sozialverbände.
ARP • Arbeitsschutz in Recht und Praxis
Zeitschrift für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
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