Das Modul bietet zahlreiche verwaltungsrechtliche Kommentare zu den klassischen Rechtsgebieten mit hohem Beratungsbedarf, etwa zum Baurecht, Tarifrecht, Vergaberecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht oder zum OWIG. Die Zeitschrift „KommunalJurist“ informiert monatlich über die neuesten Entwicklungen.
Der neue EEG-Handkommentar fokussiert auf die Neuregelungen nach der EEG-Novelle. Abgestimmt auf die Bedürfnisse der Energierechtspraxis bereitet das erfahrene Autorenteam die typischen Problemlagen ergebnisorientiert auf. Das handliche Format ermöglicht einen schnellen Zugriff auf anwendungsnahe Lösungen. Die Änderungen infolge des „Energiesammelgesetzes“ und des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus sind berücksichtigt.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines „harmonisierten Zubaus“ vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft.
Der neue EEG-Handkommentar
konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen (inkl. „Energiesammelgesetz“ und Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus) und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein. Er bereitet anschaulich die typischen Problemlagen praxisgerecht auf:
Herausgeber und Autoren
mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach den Reformen:
Prof. Dr. Patric Bachert, RAin Dr. Andrea Bauer, RA Toralf Baumann, RA Guido Brucker, RA Dr. Robert Dix, Friederike Domke, Dr. Marike Endell, RA Dr. Andreas Gabler, RA Dr. Dominik Greinacher, RA Dr. Reinald Günther, RA Nils Heinemann, RA Dr. Björn Heinlein, RA Wolfdieter von Hesler, RA Zaid Mansour, Michael Marty, Dr. Christoph Maurer, Marco Naujoks, Jürgen Quentin, RA Dr. Valerian von Richthofen, RA Dr. Sebastian Rohrer, Christoph Schmidt, RA Dr. Olaf Schulz-Gardyan, RAin Stefanie Seebach, RA Martin Stangl, RA Boris Strauch, Philipp Jakob Strauß, Alexander Todorovic, Sebastian Walisko, RA René Walter, RA Dr. Martin Weitenberg, RAin Sandra Zemke
Die Neuauflage des auf die Bedürfnisse der verwaltungsrechtlichen Praxis ausgerichteten Werkes bringt die Kommentierungen der BauNVO und der einschlägigen Nebengesetze auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und berücksichtigt die umfangreichen Reformen des Gesetzgebers, insb. die BauNVO-Novelle 2017.
Der NomosKommentar zur BauNVO
gibt präzise Antworten auf alle juristischen Fragen rund um die baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Die Darstellung bietet Raum für eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Einzelproblemen, ohne den Blick für die Praxis zu verlieren. Das Werk ist deswegen gleichermaßen für Planer wie für Baujuristen eine wertvolle Unterstützung.
Neuauflage zur rechten Zeit
Die erweiterte 2. Auflage bringt die Kommentierung der BauNVO sowie der einschlägigen Nebengebiete auf den aktuellen Stand. Dabei werden die Reformen des Gesetzgebers, insbesondere die BauNVO-Novelle 2017 („Urbanes Gebiet“, Ferienwohnungen) und die Änderungen der TA Lärm und der 18. BImSchV, umfassend berücksichtigt.
Aus einer Hand - alles im Blick
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den aktuellen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, die im zunehmenden Maße Einfluss auf die BauNVO nehmen:
Auf aktuellem Stand mitkommentiert
Die 4. Auflage des Handkommentars
Der „Burger“
ist im Tarifrecht der öffentlichen Hand eine feste Größe.
Die 4. Auflage des Handkommentars
Eingearbeitet ist auch die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre
Herausgeber und Autoren
kennen das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aus Ihrer täglichen Arbeit und bringen Ihre Erfahrungen, auch aus vielfältigen Schulungsveranstaltungen, in die Kommentierung ein: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D. München | Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nürnberg | Dr. Hans Dick, Präsident des Arbeitsgerichts München | Wolfgang Howald, Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a. D. | Christiane Nollert-Borasio, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht München | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Ralf Weinmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, Regensburg, Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg
Der Gesamtkommentar konzentriert sich gezielt auf die relevanten Anspruchsnormen in der Sozialberatung und stellt diese argumentativ vertieft dar. Das Werk verbindet so Orientierung im Dickicht der Regelungen mit Detailgenauigkeit.
Topaktuell berücksichtigt das Werk alle Gesetzesänderungen, vom neuen Pflegerecht über das neue Teilhaberecht bis hin zu allen Änderungen im Existenzsicherungsrecht. Neu aufgenommen wurden die relevanten Regelungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht und das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die verständliche Sprache, Berechnungsbeispiele, besonders hervorgehobene Definitionen und Beispielsfälle erleichtern den Beratungszugang und machten die hochgelobte 1. Auflage zu einer der spektakulärsten Neuerscheinungen der letzten Jahre.
Der Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung
ist eine der spektakulärsten Neuerscheinungen im Sozialrecht. Das Konzept, den Beratungsbedarf durch eine vernetzte Kommentierung aller wichtigen Anspruchsnormen für Betroffenenleistungen in einem Band abzudecken, überzeugt. Die Feststellung, dass der Gesetzgeber die Frage nach dem „Wer bekommt was von wem woraus“ in vielen verstreuten Gesetzen normiert, hat mehr denn je Gültigkeit. Häufig greifen Sozialleistungsansprüche ineinander, verschiedene Normen konkurrieren. Selbst erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht fällt der schnelle Zugang oft schwer.
Hier konzentriert sich der Gesamtkommentar auf die relevanten Normen in der Sozialberatung, stellt diese dann aber argumentativ vertieft dar. Er verbindet so Orientierung im Dickicht der Regelungen mit Detailgenauigkeit. Aus der Perspektive der Leistungsberechtigten werden Prüfreihenfolgen für die Beratungssituation entwickelt und mit den folgenden vertiefenden Normkommentierungen sowie präzisen Hinweisen zur Leistungsdurchsetzung aus den wichtigsten Beratungsbereichen verknüpft.
Reformflut im Sozialrecht
Die 2. Auflage reagiert auf eine wahre Reformflut gerade im Leistungsbereich. Sie deckt die großen Reformen ab:
Praxisnah und alltagstauglich
Der attraktive Preis und das Konzept
machen den neuen Gesamtkommentar zum Kommentar des ersten Zugriffs für die Sozialrechtsberatung, die beruflichen Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit, aber auch für die Sozialverwaltung.
Das Herausgeber- und Autorenteam
bündelt die Kompetenz und Berufserfahrung aus Richterschaft und Sozialberatung und verantwortet die richtige Auswahl der Bezugsnormen:
Dr. Carola Berneiser, Frankfurt University of Applied Sciences, Rechtsanwältin und Mediatorin, Frankfurt am Main | Prof. Dr. Cornelia Bohnert, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Dr. Kathrin Braune, Richterin am Landgericht Gera | Prof. Dr. Angela Busse, Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Frank Ehmann, Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Ursula Fasselt, Frankfurt University of Applied Sciences | Peter Frings, Rechtsanwalt, Münster | Stefan Gerlach, Amtsleiter beim Amt Probstei, Schönberg/Holstein | Iven Gräf, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Harald Guha, Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Daniel Herbe, Hochschule Coburg | Ragnar Hoenig, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Berlin | Dr. Jutta Hütig, Richterin am Sozialgericht Gelsenkirchen | Carsten Karmanski, Richter am Bundessozialgericht Kassel | Dr. David Kemper, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Ass. jur. Katja Kracke, MPH, Berlin | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Silke Kunkel, Richterin am Sozialgericht Ulm | Prof. Dr. Jens Löcher, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Wiesbaden | Fabian Müller-Zetzsche, Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Berlin | Dr. Jakob Nolte, Richter, z. Zt. Verwaltungsgericht Berlin | Dr. Stephanie Rieke, Richterin am Sozialgericht Reutlingen | Prof. Dr. Jürgen Sauer, Hochschule RheinMain, Wiesbaden | Fabian Székely, Referent im Gesundheitswesen, Berlin | Prof. Dr. Stefan Treichel, Hochschule Emden/Leer | Nora Wagner, Richterin am Sozialgericht Berlin | Dr. Nicola Waldhorst-Kahnau, Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Carsten Wendtland, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Mühlheim | Ludwig Zimmermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Potsdam
Das Formularbuch deckt mit 915 praxiserprobten Mustern in 66 Spezialgebieten das gesamte Spektrum des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ab. Die 2. Auflage widmet sich vor allem den aktuellen und brisanten Entwicklungen in der Rechtspraxis, wie z.B. Flüchtlingssituation, Versammlungen/Demonstrationen, Informationszugang, Immissionsschutzrecht und Compliance.
Das Formularbuch zum Verwaltungsrecht
hat sich in kürzester Zeit als das Werk des ersten Zugriffs für eine effiziente Mandatsbearbeitung im öffentlichen Recht etabliert. Grund dafür ist die Vielzahl an abgehandelten Rechtsthemen und die hohe Informationsdichte. Nach wiederkehrenden, fallnahen Strukturprinzipien wird in jedem wichtigen Bereich des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts die passende Formulierung schnell gefunden. Dabei ist das materielle Recht durchgängig mit dem Verfahrensrecht verknüpft. Den Mustern sind ausführliche Erläuterungen vorangestellt, die das nähere rechtliche Umfeld verständlich erklären.
Die aktuelle Neuauflage 2017
deckt mit 915 praxiserprobten Mustern alle typischen Fallkonstellationen in 66 Spezialgebieten, die weit über den Kanon der Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht hinausgehen, ab:
Besonders aktuell
Die aktuellen und brisanten Entwicklungen in der Rechtspraxis, z.B. Flüchtlingssituation (Asylbaurecht, Asylbewerber), Versammlungen/Demonstrationen, Informationszugang, Immissionsschutz und Datenschutz, sind in allen Bereichen berücksichtigt. Neu aufgenommen wurden die Beiträge Compliance und Mediation. Auch die zahlreichen Hinweise für die Praxis – ein weiteres Markenzeichen des Formularbuchs – sind auf dem neuesten Stand. Sie ergänzen die Rechtsausführungen und weisen explizit auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets hin.
Renommierte Herausgeber und Autoren
aus Anwaltschaft, Verwaltung, Justiz und Wissenschaft kennen die dargestellten Rechtsthemen aus langjähriger Praxis. Profitieren Sie vom Erfahrungswissen aus dem Rechtsalltag der Autoren in einem Werk, das alle wichtigen Streitstände innerhalb des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts in praxisbewährten Mustertexten bündelt. Sämtliche Muster können von der beiliegenden CD-ROM bequem in die eigene Datenverwaltung übernommen werden.
Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt nicht von ungefähr. Die Gesamtdarstellung von VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG in einem Band macht das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich und vermeidet Doppelungen. Die „Vernetzung“ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation.
Die besonderen Vorzüge
Die aktuelle 5. Auflage berücksichtigt
Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind Garanten für eine wissenschaftlich profunde Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält:
Achim Bostedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg i. Br. | Prof. Dr. Claudia Danker, Hochschule Stralsund | Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg | Dr. Sigrid Emmenegger, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.(Berkeley), Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Constantin Glaesner, Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Lisa Hamacher, Bucerius Law School Hamburg | Hans-Jörg Holtbrügge, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Michael Just, Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau | Prof. Dr. Berthold Kastner, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg | Dr. Steffen Kautz, Rechtsanwalt, München | Dr. Hanno-Dirk Lemke, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Wiss. Mit. Matthias Leymann, Bucerius Law School Hamburg | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, Bühl | Winfred Porz, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg i.Br. | Dr. Rainer Störmer, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Leuphana Universität Lüneburg | Prof. (apl.) Dr. Peter Unruh, Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland/Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M. (University of Michigan), HafenCity Universität Hamburg | Sandra Wilbert, Rechtsanwältin, Hamburg
Der Handkommentar OWiG
mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten. Zu Recht:
Der Handkommentar OWiG
mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten. Zu Recht:
Besonders praxisnah und kostengünstig
durch zahlreiche neue Gebühren- und Kostenhinweise und das zu einem hoch attraktiven Preis.
Herausgeber und Autoren
sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten:
Sinan Akay, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel| Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt, Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Goethe-Universität, Frankfurt a.M. | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin, Freiburg | Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie des kommunalen Abgabenrechts in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.
Der Gern ist wieder da!
Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie des kommunalen Abgabenrechts in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.
Für die 4. Auflage
ist das Werk in jeder Hinsicht neu aufgearbeitet worden. Alle Reformen der letzten Jahre werden umfassend erläutert, darunter
Als ausgewiesener Kenner des Kommunalrechts führt Prof. Dr. Christoph Brüning (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) das Werk fort.
Der NomosKommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“
setzt seine Schwerpunkte bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag bestimmen, führt rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen.
Die Neuauflage
Der Großkommentar
„Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag bestimmen und ist so speziell für die Bedürfnisse im Verkehrsrecht tätiger Juristinnen und Juristen zugeschnitten. Er führt rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen.
Die Neuauflage
vertieft die Kommentierung der §§ 1a ff., 63 a f. StVG mit Fachbeiträgen zum automatisierten Fahren und autonomen Fahren (Internationales und EU-Recht, Verfassungs-, Zulassungs-, Zivil- inkl. Haftungs- und Versicherungsrecht; ebenso Straf-, OWi-, Telekommunikations- und Personenbeförderungsrecht, sowie den Datenschutz)
Rundum auf dem neuesten Stand berücksichtigt er insbesondere
Wesentlich erweitert wurden die Praxisanhänge u. a. zu Fahreignung und Begutachtung, Messungen im Straßenverkehr.
Neu: Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren; zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Seite des Dieselskandals umfassend in Sonderteilen bearbeitet.
Bereits berücksichtigt: Vorfassung für einen Entwurf eines Gesetzes für autonomes Fahren in festgelegten Betriebsbereichen.
Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt.
Kaum ein anwaltliches Tätigkeitsgebiet bietet so großen Facettenreichtum wie das Verkehrsrecht. Hier werden Praktiker gleichermaßen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht gefordert: Bei einem Unfallregulierungsmandat können ohne weiteres alle Rechtsgebiete berührt sein; Bußgeldmandate führen schnell zu wenig geläufigen Vorschriften von StVG, StVO oder FZV und zu technischen Sachverhalten.
Der Großkommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte auch in der 2. Auflage bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag im Verkehrsrecht bestimmen: So sind die Kommentierungen im Zivilrecht mit allen Vorschriften rund um den Schadenersatz, das Versicherungsrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht speziell für die Bedürfnisse des im Verkehrsrecht tätigen Anwalts zugeschnitten.
Natürlich befindet sich die Kommentierung wieder auf dem neuesten Stand – sie berücksichtigt insbesondere die aktuellen Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017
Sein Aufbau führt den Nutzer rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen.
Enthalten ist zusätzlich eine Vielzahl von Praxisanhängen u.a. zu den Themen: Begutachtung der Fahreignung, Messungen im Straßenverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, Streitwerten.
Neu: Schnittstellen zwischen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht/Beamtenrecht, Oldtimerrecht. Ein umfassender Teil befasst sich in Länderberichten mit der Regulierung von Auslandsunfällen.
Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt.
Die Neuauflage des hochgelobten NomosKommentar zum Ausländerrecht
berücksichtigt als erster Kommentar auch die Änderungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylVfBeschlG 2015) und das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMÄndG 2015)
Die Änderungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylVfBeschlG) durchziehen wichtige Bereiche des Ausländerrechts. Parallel kommt das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMÄndG 2015) zum Abschluss gekommen. Politisch hoch umstritten, führen die Beschlüsse zu umfassenden Änderungen im gesamten Ausländerrecht.
Der NomosKommentar zum Ausländerrecht
berücksichtigt in seiner Neuauflage auch noch diese Änderungen. Der Nutzer wird bei allen reform-betroffenen Vorschriften redaktionell auf den neuen Gesetzestext aufmerksam gemacht. Eine ausführliche Einführung zu den Neuregelungen sowie zahlreiche Hinweise an Ort und Stelle der Kommentierung ermöglichen ihm den wichtigen ersten Zugang zu allen Neuregelungen.
Die Neuauflage
bietet ein Zusammenspiel mit den Kommentierungen zu allen zuvor verabschiedeten Reformgesetzen, insbesondere dem Neubestimmungsgesetz (NeuBestG 2015). Der in der 1. Auflage als Handkommentar erschienene Band umfasst damit aktuell und im Detail alle Bereiche des Ausländerrechts. Ein ausgewiesener Schwerpunkt liegt dabei, neben den Reformen, auf der Rechtsprechung des EuGH zum Unions- und Assoziationsrecht und des BGH zur Abschiebungshaft.
Der NK-AuslR nimmt engagiert Stellung
zu allen rechtlichen Fragen und Auswirkungen auf die bestehende Rechts- und Verwaltungspraxis, insbesondere bei den Themen
Der „Hömig/Wolff“ ist das Standardwerk für den ersten Zugang zum Grundgesetz. Die topaktuelle 13. Auflage berücksichtigt alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen („Bundesnotbremse“, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen) sowie die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpakts, Grundsteuerreform). Alle wichtigen neuen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Klimaschutzgesetz, Berliner Mietendeckel, Sterbehilfe), des EuGH und des EGMR sind eingearbeitet.
Grundgesetz ist Trumpf
Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.
Der Handkommentar zum GG
steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Anwalt- und Richterschaft sowie die Verwaltung, aber auch für politische interessierte Bürgerinnen und Bürger die verlässliche Informationsquelle.
Topaktuell
Die 13. Auflage berücksichtigt
Die Autoren
garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars:
Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.D., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern | Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht | Andreas Kienemund, Ministerialrat a.D., früher Bundesministerium der Finanzen | Hans-Heinrich von Knobloch, Ministerialdirektor a.D., früher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär a.D., früher Direktor beim Deutschen Bundestag, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Michael Wisser, Ministerialdirigent im Sekretariat des Bundesrates | Karsten Witt, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages | Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth
Mit dem Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 wurde das ROG grundlegend novelliert. Der neue NomosKommentar zum ROG nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz einschließlich verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen minutiös zu erläutern. Zahlreiche Querverweise helfen dabei, das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene zu erkennen.
Das Raumordnungsgesetz (ROG)
regelt die Gesamtplanung auf höchster Ebene und trifft insoweit Vorgaben für die Bauleitplanung und die einzelnen Fachplanungen. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, Infrastrukturvorhaben und Windkraftanlagen gewinnt das Raumordnungsrecht weiter an Bedeutung.
Durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
Wurde das Raumordnungsgesetz grundlegend novelliert:
Der neue NomosKommentar zum ROG
nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz minutiös zu erläutern:
Das erfahrene Autorenteam
bündelt die Kompetenz aus behördlicher Praxis, richterlicher Entscheidungsfindung und universitärer Forschung: VRiVG Prof. Dr. Andreas Dietz, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M., Prof. Dr. Kurt Faßbender, Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Prof. Dr. Susan Grotefels, Prof. Dr. Gert Hager, Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Dr. Boas Kümper, Dr. Tom Pleiner, Prof. Dr. Stefanie Schiedermair, PD Dr. Mathias Schubert
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
Das neue Handbuch
vermittelt in idealer Weise die notwendigen Kenntnisse des materiellen Migrationsrechts mit den verfahrensrechtlichen Anforderungen. Das gesamte beratungsrelevante nationale und europäische Recht wird in einem Band erfasst und erläutert. Dieser Überblick vermittelt Sicherheit auch in Bereichen, die nicht zum „Tagesgeschäft“ gehören.
Ideal für die Beratung
Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet spielen das Erkennen und die richtige Einordnung der Rechtsfragen eine herausragende Rolle. Das neue Beratungshandbuch erfüllt die Anforderungen der Praxis in idealer Weise:
Aktueller Rechtsstand
Sämtliche, auch geplanten Rechtsänderungen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die meisten sich abzeichnenden Rechtsentwicklungen sind berücksichtigt.
Für die Praxis
Das neue Handbuch ist der fachliche Begleiter für den Fachanwalt, aber auch für die Beratungspraxis durch Migrationsfachdienste, Flüchtlingsräte und die soziale Arbeit. Sie, aber auch Ausländerbehörden profitieren von der kompakten Darstellung in einem Band und erhalten wertvolle Hinweise auf mögliche Verfahrensfehler und deren Folgen, aber auch auf Ansprüche, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht
im DAV, Thomas Oberhäuser, hat maßgeblich an der Konzeption der Fachanwaltschaft „Migrationsrecht“ mitgewirkt und gibt das Handbuch heraus. Es eignet sich in gleicher Weise für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wie als Einstieg in eine erfolgreiche Fallbearbeitung.
Die Autorinnen und Autoren
sind im Migrationsrecht erfahrene Rechtsanwälte/innen und schulen mehrheitlich im Rahmen der Fachanwaltsausbildung. Sie wissen aus eigener Erfahrung, an welchen Stellen Einsteiger aussteigen und was sie erkennen müssen, um Fälle zielführend zu bearbeiten.
Die 4. Auflage des HK-UVPG bietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt, die Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.
Das neue Recht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung erfährt das UVPG eine vollständige Neufassung. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU werden alle bisherigen und die neuen Regelungen einfacher bzw. anwenderfreundlich ausgestaltet. Das gilt besonders für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Gegenstand der Richtlinie ist, das gilt aber auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP), da sich insoweit aus Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Bedarf ergibt.
Die 4. Auflage des HK-UVPG
bietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt, die Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.
Die Neuauflage setzt die Schwerpunkte bei den Hauptanliegen der Reform:
Praxisnah
Die Kommentierung hilft dem Praktiker, UVP und SUP ordnungsgemäß durchzuführen. Nach § 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind bekanntlich auch Verfahrensfehler bei der Durchführung einer UVP justiziabel, sodass sie zur Aufhebung der Zulassungsentscheidung führen können. Die Neuauflage gibt praxisnahe Hilfen, um diese im Umgang mit den vielen Neuregelungen zu vermeiden.
Die 3. Auflage umfasst alle Neuerungen der Vergaberechtsreform durch die Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien. Im Detail kommentiert sind die Vorschriften zu den EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wie auch die neue Unterschwellenvergabeordnung. Sie regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte und ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1).
Der Kommentar ist ein Muster an Übersichtlichkeit und schlägt einen „Pfad durch den Vergaberechtsdschungel“.
Die Ausgabe 2019 des Hk-Vergaberechts enthält eine komplette Kommentierung des neuen Vergaberechts und ordnet die neuen Regelungen in die vergaberechtliche Entscheidungspraxis ein. Ausführlich behandelt werden die Brennpunkte der Reform:
Topaktuell: Die VOB/A 2019 ist bereits redaktionell berücksichtigt.
Besonders praxisnah sind die vielen Hinweise für die Gestaltung der Vergabeunterlagen und das Vorgehen bei vergaberechtlichen Auseinandersetzungen auch nach neuem Recht.
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Christian Alexander | RA Matthias Berger, FAVerwR | RA Andreas Berstermann, FAVerwR | Dr. Klaus Bitterich | Dr. Gabriele Buchholtz, LL.B. (Hamburg) | RA Fabian Budde | Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. (Lausanne) | RA Ulf Christiani | RiOLG Britta Dieck-Bogatzke | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley) | RA Dr. Ingo Franzius | RA Dr. Pascal Friton, LL.M. (Durham) | RA Prof. Dr. Marcel Kaufmann, LL.M. | Dr. Anika Klafki, LL.B. (Hamburg) | RA Dr. Gerrit Landsberg | Prof. Dr. Mario Martini | RA Dr. Pablo Mentzinis | Dr. Friederike Mußgnug | Prof. Dr. Carsten Nowak | Prof. Dr. Eckhard Pache | RA Ulf-Dieter Pape, FAVergabeR | Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) | RA Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.) | RA Dr. Lukas Ritzenhoff | RAin Dr. Bettina Ruhland | RAin Dr. Isa Alexandra Sadoni | RA Dr. Martin Schellenberg | RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M. (Leiden) | RA Dr. Roland M. Stein, LL.M. Eur. | Ltd. RegDir Detlef-Holger Sturhahn | RAin Simone Terbrack, M.A. | Prof. Dr. Stephan Tomerius | Dr. Michael Winnes, Justitiar
Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
wird durch die DSGVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.
Das neue Handbuch
führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.
Probleme der Praxis
Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.
Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.
Schwerpunkte
Besonders praxisnah
Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.
Zielgruppen
Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Der Kommentar zum Versammlungsrecht
Der von Helmut Ridder maßgeblich geprägte Kommentar ist in seiner geschichts- und sozialwissenschaftlich fundierten Kommentierung der einzelnen Bestimmungen meinungsführend. Er spart Defizite des geltenden Rechts nicht aus und zeigt gleichzeitig Wege zu seiner demokratischen Weiterentwicklung in der Anwendungspraxis konkret auf.
Die Neuauflage
ist von der Fachöffentlichkeit lange erwartet.
Die Herausgeber, Michael Breitbach und Dieter Deiseroth, legen dabei Wert auf eine intensive Verzahnung von Grundrechten, Bundes- und Landesrecht sowie strafrechtlichen Regelungen, wie sie sich auch in der Praxis der Verwaltungsentscheidungen widerspiegelt. Zudem trägt eine fundierte Kommentierung der europäischen und internationalen Entwicklungen im Versammlungsrecht der transnationalen Verflechtung Rechnung.
Aktuelle Schwerpunkte
Insbesondere im Städtebaurecht, dem öffentlichen Nahverkehr und in der Ver- und Entsorgungswirtschaft haben die Kommunen große Gestaltungsspielräume. Das Handbuch zeigt anhand von Musterformulierungen typische Problemlagen und leistet damit nicht nur Hilfestellung bei der Formulierung eigner Regelwerke, sondern erlaubt auch die zuverlässige Bewertung von Entwürfen im Rahmen der Entscheidungsverfahren.
Kommunen und kommunale Unternehmen
nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Verträge und Satzungen. In der Praxis zeigen sich dabei zahlreiche Fallstricke, die bei der Rechtsgestaltung zu beachten sind.
Mit dem Handbuch „Rechtsgestaltung in der kommunalen Praxis“
steht nun ein Arbeitsmittel zur Verfügung, das die Praxisthemen klar benennt, typische Problemlagen und die rechtlichen Anforderungen, die bei deren Lösung zu beachten sind, aufzeigt und dann zu konkreten Formulierungsvorschlägen kommt. Indem auch typische Fehlerquellen benannt werden, können mithilfe des Handbuchs eigene Regelwerke formuliert, aber auch Entwürfe im Rahmen der Entscheidungsverfahren zuverlässig bewertet werden.
Im Mittelpunkt stehen diejenigen Bereiche, in denen die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen besonders groß und häufig komplexe rechtliche Anforderungen zu beachten sind:
Städtebauliche Regelungen
Ver- und Entsorgungswirtschaft
Verkehr
Der „Schrödter“ besticht durch hohen Praxisbezug und wissenschaftliche Qualität. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Reformen des Gesetzgebers (BauGB-Novelle 2017, Änderungen der TA Lärm und der 18. BImSchV ua).
Der „Schrödter“
setzt seit mehr als 50 Jahren den Standard für eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Anwendung des BauGB.
Die Neuauflage
berücksichtigt die umfangreichen Reformen des Gesetzgebers:
Schwerpunkt
bilden die immer stärker mit dem Städtebaurecht verzahnten Rechtsgebiete. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bezüge des Bauplanungsrechts zum Umweltrecht gerichtet: Beispielhaft zu nennen sind die baurechtlichen Bestimmungen des BNatSchG zur Eingriffsregelung und zum vorwiegend unionsrechtlich geprägten Artenschutz- und Habitatschutzrecht, das Planungsverbot des WHG, das Kommunalrecht in seinen Auswirkungen auf die Bauleitplanung und auch das Raumordnungsrecht.
Aktuelle Themen:
Die Autoren sind ausgewiesene Praktiker des Baurechts, wissenschaftlich ausgewiesen durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen: Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Professor an der Universität Bonn a.D., Rechtsanwalt, Köln | apl. Prof. Dr. Martin Gellermann, Rechtsanwalt, Westerkappeln | Dr. Bernd Köster, Stadtrechtsdirektor, Warendorf | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Dr. Andreas Möller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Dr. Lutz Ohlendorf, LL.M., Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christian-W. Otto, Professor an der TU Berlin | Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart | Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am VGH Mannheim | Dr. Alfred Scheidler, Regierungsdirektor am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab | Dr. Wolfgang Schrödter, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a.D., Rechtsanwalt, Wedemark | Dr. Jens Wahlhäuser, Regierungsdirektor, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, Berlin
Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
ist „zum Nachschlagewerk Nummer Eins geworden.« (RA Dr. Thomas Würtenberger, NJ 10/14, zur Vorauflage). Er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus, behandelt alle Details, die den Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren und verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen.
Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt
die jüngsten Gesetzesänderungen und schafft so wieder Beratungssicherheit:
Das neue Bundesdatenschutzgesetz passt das deutsche Datenschutzrecht an die DSGVO an, nutzt die dort enthaltenen "Öffnungsklauseln" und setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Dabei wird eine gänzlich neue Gliederungssystematik eingezogen.
Das neue Bundesdatenschutzgesetz passt das deutsche Datenschutzrecht an die DSGVO an, nutzt die dort enthaltenen "Öffnungsklauseln" und setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Dabei wird eine gänzlich neue Gliederungssystematik eingezogen. Präzise und verständlich
vermittelt der neue HK-BDSG Interpretationssicherheit in allen wichtigen Fragen:
Die zu erwartenden Neuerungen durch das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU sind durchgängig berücksichtigt.
Die DSGVO und das neue BDSG
gelten ab dem 25.5.2018. Alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Anwälte und Gerichte müssen sich argumentativ mit den Neuregelungen auseinandersetzen.
Die 2. Auflage
ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen. Der Kommentar zeigt auf, wo die Praxisprobleme liegen und wann welche Regelungen gelten.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
Die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz
gelten ab dem 25.5.2018. Alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Aufsichtsbehörden, die Rechtsanwaltschaft wie die Gerichte müssen sich argumentativ mit den Neuregelungen auseinandersetzen.
Die 2. Auflage des Handkommentars zur Datenschutzgrundverordnung
ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen. Die Neuauflage zeigt auf, wo die Praxisprobleme liegen, wann welche Regelungen gelten.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
Besonders hilfreich
Die ausführliche Einleitung vermittelt auf einen Blick grundlegendes Orientierungswissen über den neuen Rechtsrahmen und die Abgrenzungsfragen zum neuen BDSG.
Herausgeber und Autoren:
Linda Bienemann, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., Universität Wien | Dr. Holger Greve, Oberregierungsrat, z.Zt. Wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Marcus Helfrich, Rechtsanwalt, FOM Hochschule München | Prof. Dr. Ansgar Hense, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Albert Ingold, Johannes Gutenberg-Universität Mainz | Dr. David Kampert, Richter, VG Gelsenkirchen | PD Dr. Bernhard Kreße, LL.M., MaÎtre en droit, Technische Universität Dortmund | Dr. Reto Mantz, Dipl.-Inf., RiLG, LG Frankfurt a.M. | Dr. Enrico Peuker, Akad. Rat a.Z., Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Universität Liechtenstein | Bartholomäus Regenhardt, LL.B., Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Philipp Reimer, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Universität Gießen | Sabine Schwendemann, Rechtsanwältin, Tübingen | Prof. Dr. Louisa Specht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Dr. Jens Tiedemann, RiArbG, ArbG Köln | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden, Research Affiliate am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern | Jacob Ulrich, M.A., EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Maria Wilhelm, Referentin, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Dr. Wolfgang Ziebarth, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stadt Mannheim.
Das Formularbuch deckt mit 915 praxiserprobten Mustern in 66 Spezialgebieten das gesamte Spektrum des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ab. Die 2. Auflage widmet sich vor allem den aktuellen und brisanten Entwicklungen in der Rechtspraxis, wie z.B. Flüchtlingssituation, Versammlungen/Demonstrationen, Informationszugang, Immissionsschutzrecht und Compliance.
Das Formularbuch zum Verwaltungsrecht
hat sich in kürzester Zeit als das Werk des ersten Zugriffs für eine effiziente Mandatsbearbeitung im öffentlichen Recht etabliert. Grund dafür ist die Vielzahl an abgehandelten Rechtsthemen und die hohe Informationsdichte. Nach wiederkehrenden, fallnahen Strukturprinzipien wird in jedem wichtigen Bereich des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts die passende Formulierung schnell gefunden. Dabei ist das materielle Recht durchgängig mit dem Verfahrensrecht verknüpft. Den Mustern sind ausführliche Erläuterungen vorangestellt, die das nähere rechtliche Umfeld verständlich erklären.
Die aktuelle Neuauflage 2017
deckt mit 915 praxiserprobten Mustern alle typischen Fallkonstellationen in 66 Spezialgebieten, die weit über den Kanon der Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht hinausgehen, ab:
Besonders aktuell
Die aktuellen und brisanten Entwicklungen in der Rechtspraxis, z.B. Flüchtlingssituation (Asylbaurecht, Asylbewerber), Versammlungen/Demonstrationen, Informationszugang, Immissionsschutz und Datenschutz, sind in allen Bereichen berücksichtigt. Neu aufgenommen wurden die Beiträge Compliance und Mediation. Auch die zahlreichen Hinweise für die Praxis – ein weiteres Markenzeichen des Formularbuchs – sind auf dem neuesten Stand. Sie ergänzen die Rechtsausführungen und weisen explizit auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets hin.
Renommierte Herausgeber und Autoren
aus Anwaltschaft, Verwaltung, Justiz und Wissenschaft kennen die dargestellten Rechtsthemen aus langjähriger Praxis. Profitieren Sie vom Erfahrungswissen aus dem Rechtsalltag der Autoren in einem Werk, das alle wichtigen Streitstände innerhalb des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts in praxisbewährten Mustertexten bündelt. Sämtliche Muster können von der beiliegenden CD-ROM bequem in die eigene Datenverwaltung übernommen werden.
Die Zeitschrift KommJur wendet sich an die Kommunaljuristen in Gemeinden, Landkreisen, Gemeindeverbänden und kommunalen Unternehmen sowie an Rechtsanwälte. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Kommunalrecht, kommunales Wirtschaftsrecht, Kommunalfinanzen, Vergaberecht, Baurecht, Umweltrecht, Personalrecht, Ordnungsrecht und Haftungsrecht.
Juristen, die bei Kommunen, Kommunalverbänden oder kommunalen Unternehmen tätig sind oder solche Einrichtungen anwaltlich beraten, werden bei ihrer täglichen Arbeit mit den unterschiedlichsten Rechtsfragen konfrontiert. Da die Antwort in der Regel keinen Aufschub duldet, ist es für sie von essentieller Bedeutung, den Überblick über die wichtigsten Problemfelder zu behalten. Die Zeitschrift KommJur befasst sich zum einen mit dem klassischen Kommunalrecht einschließlich des Kommunalen Wirtschaftsrechts und der Kommunalfinanzen, zum anderen aber auch mit dem Vergaberecht, dem Baurecht, dem Umweltrecht, dem Sicherheits- und Ordnungsrecht, dem Personalrecht und dem Haftungsrecht. Sie deckt damit die wesentlichen Arbeitsgebiete der Kommunaljuristen ab und ist eine unentbehrliche Arbeitshilfe für die tägliche Praxis.
In der Zeitschrift finden sich neben anwendungsorientierten Beiträgen ausgewiesener Praktiker des Kommunalrechts und einer sorgfältigen Auswahl der einschlägigen Rechtsprechung auch ausführliche Vorschläge für die rechtliche Gestaltung von Bescheiden, Satzungen, Konzessionen, Verordnungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Für die Qualität der Beiträge bürgt ein qualifiziertes Herausgebergremium, dem Praktiker aus der Kommunalverwaltung, Rechtsanwälte und Hochschullehrer angehören.
Herausgeberschaft: Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Prof. Dr. Christoph Brüning, Prof. Dr. Christoph Brüning, Helmut Dedy, Prof. Dr. Matthias Dombert, Dr. Curt M. Jeromin, Dr. Bernd Köster, Dr. Gerd Landsberg, Michael Löher, Prof. Dr. Thomas Mann, Dr. Alfred Scheidler, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Uwe Zimmermann, Dr. Andreas Zuber
Mit dem Online-Gesetzeswerk "Sartorius plus" erhalten Sie stets einige hundert zentrale Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Hauptband, Ergänzungsband und einiges mehr). Die Sammlungen Sartorius II und Sartorius III sind nicht enthalten.
Sartorius plus enthält alle in der Standard-Textsammlung Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, sowie dem Ergänzungsband abgedruckten Rechtsvorschriften und einiges mehr - das sind einige hundert zentrale Normen u. a. aus den Bereichen:
Staats- und Verfassungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Beamten- und Disziplinarrecht
Datenschutz
Gesundheitswesen
Umweltschutz
Öffentliches Baurecht
Gewerberecht, Energie- und Wasserwirtschaft
Post und Telekommunikation
Verkehrsrecht
Europarecht.
Die Sammlungen Sartorius II und Sartorius III sind nicht enthalten.
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Diese Sammlung enthält die in beck-online am häufigsten angeklickten Vorschriften. Die Sammlung bietet einen Grundbestand an Normen, der nützlich ist, wenn sich außerhalb des angestammten Rechtsgebiets Fragen auftun. Natürlich sind auch das Grundgesetz und der EU-Vertrag in der Fassung von Lissabon enthalten.