Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1 §§ 1 - 240, Allg. PersR, ProstG, AGG
Mit dem Band 1 beginnt die nunmehr 8. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das nun 13bändige Werk voraussichtlich 2020, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Für die 8. Auflage wurde Band 1 insgesamt überarbeitet. Der Band enthält grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist.
Selbstverständlich sind die aktuelle Gesetzgebung, neueste Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur durchgängig berücksichtigt.
Die Kommentierung zum Verbraucherbegriff, in Abgrenzung zu den Arbeitnehmern oder Existenzgründern, wurde grundlegend neu strukturiert.
Große Teile der Kommentierung zum Vereinsrecht sind in dieser Auflage neu verfasst.
Besonders betroffen von Reformen war das Verjährungsrecht mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
§ 12 zum Namensrecht enthält unter anderem das Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist.
Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung, insbesondere zur elektronischen Werbung und zur Löschung intimer Bilder, gründlich aktualisiert.
Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Das eIDAS-Durchführungsgesetz über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste führte zu weitreichenden Änderungen im Bereich der §§ 126 ff. BGB.
Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen "integrationsfreundlich", also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben.
Wegen zahlreicher Querbezüge zum Familienrecht waren auch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sowie das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner in der Kommentierung des Allgemeinen Teils zu berücksichtigen.
Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet.
Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Auf Beweislastfragen wird hingewiesen.
Fazit: Der neue Band 1 enthält das elementare Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 3 §§ 311 - 432
Der Band 2 kommentiert in 8. Auflage die §§ 311 - 432 BGB.
Der Band 3 berücksichtigt erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die erst in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung führte zu einer Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH. Im Allgemeinen Schuldrecht wurden die §§ 309, 312, 356e, 357d BGB geändert, eingeführt wurden unter anderem Sonderregelungen für den Widerruf von Verbraucherbauverträgen. Er berücksichtigt im AGB-Recht die Gesetzesänderung in § 309 BGB durch das Verwertungsgesellschaften-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Eingearbeitet ist ferner umfangreiche neue Rechtsprechung des EuGH, beispielsweise zu missbräuchlichen Klauseln entgegen dem Gebot von Treu und Glauben, und des BGH, beispielsweise zu Einmalbedingungen, zu doppelten Schriftformklauseln, zu Mahn- und Rücklastschriftkostenpauschalen und zu Nachzügler-Klauseln beim Erwerb von Wohnungseigentum. Er berücksichtigt das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften mit Folgeänderungen in den §§ 312, 312g BGB.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 2 §§ 241 - 310
Der Band 2 kommentiert in 8. Auflage die §§ 241 - 310 BGB.
Das Wrk kommentiert erstmals den neuen § 270a BGB über Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingefügt. Die Reform ändert schwerpunktmäßig die §§ 675c ff. BGB, wirkt sich aber auch auf das Allgemeine Schuldrecht aus. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde neu bekanntgemacht und die im EGBGB geregelten Informationspflichten geändert.
Es berücksichtigt erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte, kommentiert sachkundig die Kernvorschriften des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in den §§ 275 ff. BGB unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion im Schrifttum mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung, behandelt die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage, jeweils mit gewohnt fundierter Kommentierung und ist hochaktuell: die neueste Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht ist vollständig eingearbeitet, insbesondere zur Werkstattreparatur von Kfz.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 3a Schuldrecht Besonderer Teil I §§ 491 - 515 BGB nF
Band 3a enthält eine Kommentierung der neugefassten §§ 491-515 BGB. Das
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften hat erheblich in das Regelungsgefüge
des Verbraucherkreditrechts eingegriffen. Eingeführt wurde die
systematische Zweiteilung zwischen
Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen einerseits und
Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen andererseits.
Die Sonderregeln für Immobilienfinanzierungen sind inhaltlich erheblich
erweitert worden und nicht mehr an einer Stelle zusammengefasst.
Weiterhin finden sich in §§ 505a ff. nunmehr detaillierte zivilrechtliche Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
Schließlich hat der Gesetzgeber die Umsetzung der RL 2014/17/EU zum
Anlass genommen, eine Beratungspflicht bei der dauerhaften und
erheblichen Inanspruchnahme von Überziehungskrediten einzuführen.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 4 Schuldrecht, Besonderer Teil II §§ 535-630, HeizkostenV, BetriebskostenV, EFZG, TzBfG, KSchG
In die 7. Auflage wurde die als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte
Gesetzesreform eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen durch das
Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
(Mietrechtsnovellierungsgesetz) sind:
- Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige
Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete
zuzüglich 10% steigen.
- In das Gesetz werden Indikatoren aufgenommen, die dafür sprechen, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt.
- Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden,
sind von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist
die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
- Eine zulässig vereinbarte Miete darf auch bei Wiedervermietung weiter verlangt werden.
- Modernisierungen vor Wiedervermietung erlauben eine erhöhte Miete nach
den Regeln einer Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis.
- Bei Staffelmietverträgen gelten die vorbezeichneten Regelungen für
jede Mietstaffel, bei Indexmieten für die vereinbarte Ausgangsmiete.
- Beanstandungen der vereinbarten Miete muss der Mieter qualifiziert
rügen, um Rückforderungsansprüche für künftig fällige Mieten zu
erhalten.
- Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen gesetzlichen
Auskunftsanspruch zu den preisbildenden Tatsachen, soweit er diese nicht
selbst ermitteln kann, z.B. mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels.
- Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden.
- Vereinbarungen zwischen Vermieter und Makler, um die Zahlungspflicht
für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam.
Im Einzelnen handelt es sich um den Dienstvertrag und das Arbeitsrecht, den Werkvertrag, Reisevertrag, Marklervertrag, sowie den Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste sowie ohne Auftrag, Verwahrung und Einbringung von Sachen bei Gastwirten. Besonders hinzuweisen ist auf die Kommentierung zur Vermittlung von Verbraucherdarlehnsverträgen (§ 655 a) sowie die Bestimmungen zum Recht der Zahlungsdienste (§§ 675 c bis 676 c), die durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie geändert bzw. komplett neu normiert wurden. In diesen Zusammenhang sind auch die Regelungen aus Art. 247 EGBGB zu den Informationspflichten berücksichtigt.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 5/1 §§ 631 - 651
Der neue Band 5 entspricht den in der 6. Auflage in Band 4 kommentierten
§§ 631 - 704 BGB. Mit der Neuauflage wird erstmals das
Werkvertragsrecht nach der Reform durch das Gesetz zur Reform des
Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
kommentiert. Hinzuweisen ist insbesondere auf die neuen Abschnitte zum
Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und
Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag. Herausgearbeitet werden
insbesondere die Neuerungen, die die derzeitige Vertragspraxis umfassend
beeinflussen werden.
Im Bereich des Reisevertrags (§§ 651a - 651m) ist die Rechtsprechung zu
Reisemängel, zu zulässigen oder unzulässigen Vertragsklauseln u.a.m. zu
berücksichtigen.
Weitere Abschnitte betreffen das Maklerrecht, die Vermittlung von
Verbraucherdarlehensverträgen, die Auslobung, das Recht der
Zahlungsdienste, Auftrag, die Geschäftsführung ohne Auftrag u.a.m.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 5/2 §§ 651a - 704
Der neue Band 5 entspricht den in der 6. Auflage in Band 4 kommentierten
§§ 631 - 704 BGB. Mit der Neuauflage wird erstmals das
Werkvertragsrecht nach der Reform durch das Gesetz zur Reform des
Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
kommentiert. Hinzuweisen ist insbesondere auf die neuen Abschnitte zum
Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und
Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag. Herausgearbeitet werden
insbesondere die Neuerungen, die die derzeitige Vertragspraxis umfassend
beeinflussen werden.
Im Bereich des Reisevertrags (§§ 651a - 651m) ist die Rechtsprechung zu
Reisemängel, zu zulässigen oder unzulässigen Vertragsklauseln u.a.m. zu
berücksichtigen.
Weitere Abschnitte betreffen das Maklerrecht, die Vermittlung von
Verbraucherdarlehensverträgen, die Auslobung, das Recht der
Zahlungsdienste, Auftrag, die Geschäftsführung ohne Auftrag u.a.m.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 6 §§ 705 - 853, PartGG, ProdHaftG
Das Autorenteam leistete eine umfangreiche Neubearbeitung weiter Teile des
Bandes 6. Im Bereich des Bürgschaftsrechts ist eine Vielzahl neuer BGH- und OLG-Entscheidungen eingearbeitet.
Neben der allgemeinen Aktualisierung der Kommentierung von § 839 BGB zur
Amtspflichtverletzung wurde der Überblick zur europarechtlich bedingten
Staatshaftung überarbeitet.
Zum Recht der unerlaubten Handlung ist eine Fülle neuer Rechtsprechung,
insbesondere auch zur Haftung nach dem ProdHaftG eingearbeitet.
Praktisch wichtige Umwälzungen in Teilbereichen des § 826 BGB erfolgten
zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Das Patientenrechtegesetz
ist berücksichtigt.
Auch der Abschnitt zum Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde
grundlegend überarbeitet und unter Berücksichtigung neuer Rechtsprechung
und Literatur aktualisiert. Die Kommentierung des PartGG behandelt die
neue Rechtsform der PartGmbH.
Das aktualisierte Bereicherungsrecht bietet eine umfassende
Materialauswertung mit vertieften Nachweisen, die konkrete Informationen
bringen.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 7 Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG
Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht
wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen
Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind
eingearbeitet.
Eine Besonderheit der 7. Auflage ist der systematische Überblick über die
Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur
öffentlich-rechtlichen Entschädigung.
Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in
einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Zahlreiche Urteile waren zu
berücksichtigen, unter anderem zur Betriebskostenabrechnung, zur
Verwalterabberufung, zur Höhe der Instandhaltungsrücklage, zur
Sondereigentumsfähigkeit und zum Beschlussanfechtungsverfahren.
Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details.
Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter
Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8 Familienrecht I §§ 1297-1588, Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz
Band 8 mit den §§ 1297 - 1588 befasst sich mit der Ehe von der Eingehung bis hin zur Scheidung und deren Folgen.
Im Rahmen der Normen zur Ehewirkung (§§ 1353 ff.) ist insbesondere auf
das Ehenamensrecht (§ 1355), die Normen zum Unterhaltsrecht (§§ 1360
ff.) sowie auf die Regelungen zu den Rechtsfolgen des Getrenntlebens im
Hinblick auf Unterhalt, Haushaltsgegenstände, und Ehewohnung
hinzuweisen.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Kommentierung zum
Geschiedenenunterhalt mit einer Fülle an einzuarbeitender
Rechtsprechung.
Schließlich ist auf die Kommentierung zum Versorgungsausgleich
hinzuweisen, insbesondere zur Bewertung von Anwartschaften, die nicht
der gesetzlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind. Ein Anhang zum
FamFG stellt die diesbezüglichen Verfahrensvorschriften ausführlich dar.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 9 §§ 1589 - 1921, SGB VIII
In der 7. Auflage von Band 9 werden die familienrechtlichen Bestimmungen zur Verwandtschaft mit den Regelungen zur Abstimmung, zur Unterhaltspflicht, zur elterlichen Sorge und zur Adoption sowie die Bestimmungen zur Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft erörtert.
Hinzuweisen ist insbesondere auf die Auswertung und systematische
Einordnung der zahlreichen Entscheidungen zum Unterhaltsrecht sowie auf
die Kommentierung zur Patientenverfügung.
Berücksichtigt sind die §§ 42a - 42f SGB VIII zur Inobhutnahme unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 10 Erbrecht §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
Band 10 behandelt das Erbrecht §§ 1922 - 2385, §§ 27 - 35 und das Beurkundungsgesetz.
Zahlreiche Fragen zum Erbrecht können nicht isoliert im Rahmen der §§ 1922-2385 BGB beantwortet werden. So sind zB bei der Vererbung von Unternehmen stets gesellschaftsrechtliche Fragen im Auge zu behalten, bei Fragen der Auslegung neben den erbrechtlichen Bestimmungen, die Regelungen im Allgemeinen Teil des BGB u. a. m.
Diese Verzahnung wird in der Kommentierung herausgearbeitet.
In der Neuauflage wird insbesondere berücksichtigt:
- das Gesetz zum Internationalen Erbrecht vom 29.6.2015
- die Bezüge zur EuErbVO
- die Bestimmungen aus dem FamFG zum Erbschein sowie
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 12 IPR II, Internationales Wirtschaftsrecht, Art. 50–253 EGBGB
Band 12 des Münchener Kommentars zum BGB ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und Enteigungsrecht vorbehalten.
Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert.
Ein Schwerpunkt des Bandes 12 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. Erläutert werden in eigenen Abschnitten
- das Internationale Gesellschaftsrecht,
- das Internationale Insolvenzrecht,
- das Internationale Kapitalmarktrecht,
- das Internationale Kartell- und Wettbewerbsrecht,
- das Internationale Lauterkeitsrecht sowie
- das Immaterialgüterrecht (propriété industrielle et intellectuelle).
Der restliche Normbestand des EGBGB, soweit noch ein Anwendungsbereich bleibt, wird ebenfalls in Band 12 kommentiert.
mehr Info
zum Werk
Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 11 IPR I, Europäisches Kollisionsrecht, Art. 1 - 26 EGBGB
Band 11 des Münchener Kommentars zum BGB ist dem IPR der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte sowie dem Internationalen Familien- und Erbrecht vorbehalten.
Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert.
Jeweils einzeln artikelweise erläutert sind die Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen, die Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen, die EheVO, die beiden Entführungsübereinkommen, die neue EU-Scheidungsverordnung, die neue EU-Unterhaltsverordnung einschließlich des Haager Unterhaltsprotokolls, der neue deutsch-französische Wahlgüterstand sowie die neue EU-Erbrechtsverordnung. Berücksichtigt sind ferner die nationalen Anpassungsgesetze an diese Verordnungen.
Auch die 7. Auflage bringt selbstverständlich die Kommentierung auch in Bezug auf die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung und Literatur wieder auf den aktuellen Stand.
mehr Info
zum Werk