Nahezu alle aktuellen online zur Verfügung stehenden Werke von Nomos in einem Modul.
Der erste Band der BGB-Edition bietet neben der Kommentierung der §§ 1-240 BGB und zahlreichen Schwerpunktbeiträgen eine umfassende Kommentierung des internationalen Privatrechts aus dem EGBGB. Zahlreiche für die tägliche Praxis unverzichtbare Abkommen und Verordnungen werden jeweils im Zusammenhang der Kommentierungen umfassend erläutert, etwa das Haager Eheschließungsübereinkommen. Aktualität und Verständlichkeit bilden wie schon in den Vorauflagen gemeinsam mit wissenschaftlicher Tiefe die richtige Mischung für erfolgreiches Arbeiten.
Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität, Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.
In seiner Komplettdarstellung aller „AT“-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle „BT“-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.
Kommentierungen
Der NomosKommentar zum Schuldrecht lässt keine Rechtsfrage offen – dies attestiert ihm die Fachwelt unisono. Das »gewaltige Kompendium« hilft bei der Vertragsgestaltung und im Prozess. Vollständig für die Anforderungen der Praxis entwickelt, enthalten die Kommentierungen genau das, was Praktiker, insbesondere Rechtsanwälte, im Schuldrecht brauchen:
Die aus der Praxis der Notare, Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger verfasste Kommentierung der §§ 854-1296 BGB bezieht stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ein. Im Praxisalltag werden so die Zusammenhänge jeder Norm im Gefüge der Gesetze rasch erfassbar – in einem Kommentarband griffbereit.
Der hochgelobte NomosKommentar zum Sachenrecht enthält neben der Erläuterungen der §§ 854-1296 BGB auch eingehende Kommentierungen des WEG und des Gesetzes über das Erbbaurecht. Die aus der Praxis der Notare, Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger verfassten Erläuterungen beziehen stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ein. Im Praxisalltag werden so die argumentativen Zusammenhänge rasch erfasst. Zudem entfällt umständliches Suchen in mehreren Kommentierungen, denn in Schwerpunktbeiträgen werden wichtige Beratungsfragen gesondert dargestellt:
Der Familienrechtsband enthält die Kommentierung der Vorschriften des Vierten Buches des BGB, der §§ 1297–1921. Gemäß den Anforderungen in der Praxis liegt der Schwerpunkt der Kommentierung auf dem Unterhaltsrecht, dem Güterrecht sowie dem Sorge- und Umgangsrecht. Dabei vernetzt der Großkommentar zum Familienrecht konsequent die Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht, Sozialhilferecht und Prozessrecht.
Die Neuauflage berücksichtigt zudem:
Das ausländische Familienrecht wird in 14 Länderberichten dargestellt. Diese bieten einen Überblick über die landesspezifische Rechtsmaterie mit weiterführenden Verweisen und ersparen jedem, der mit dem Familienrecht eines anderen Landes konfrontiert wird, zeitaufwändige Recherchen.
Die Herausgeber: Prof. Dr. Dagmar Kaiser, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, LehrstuhlWie alle Bände des NomosKommentar BGB zeichnet sich der Band durch eine erstklassige Kommentierung aus, die durch ihre Tiefe, Ausführlichkeit und Verständlichkeit besticht. Stets einbezogen werden ausführliche Gestaltungs- und Verfahrenshinweise, steuerliche, sozialrechtliche, prozessuale und gebührenrechtliche Fragen. Rechtsprechung und Literatur sind auf neuestem Stand berücksichtigt.
Der Expertenkommentar im Erbrecht
Die aktuelle Neuauflage für die Erbrechtspraxis
Umsicht, vorausschauendes Denken und wirtschaftliches Gespür, aber auch Gerechtigkeitssinn und Fingerspitzengefühl erwarten Mandanten im Erbrecht.
Mit Recht erwartet deshalb auch die erbrechtliche Praxis hochwertige Kommentarliteratur, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen geht. Nicht nur komplexe Pflichtteilsfragen, auch vermehrt Auslandsbezüge, steuerliche Auswirkungen und Kostenaspekte bestimmen Mandantengespräche ebenso wie die gerichtliche Auseinandersetzung.
Diesen Anforderungen muss auch ein Kommentar genügen, der – wie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung – in der Beratungspraxis alle Sachfragen kompetent und gleichzeitig benutzerfreundlich aufbereitet:
Die in Anwaltschaft und Notariat bewährte Kommentierung des BGB-Erbrechts ist auch in der Neuauflage wieder das sichere Arbeitsmittel, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Alle Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sind eingearbeitet:
Die Autorinnen und Autoren sind aus vielfältigen Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen bekannt, wirken bei Fachtagungen als Referenten mit und werden als Experten bei Gesetzesvorhaben angehört. Sie gelten zu Recht als führende Erbrechtsexperten und bringen neben ihren hervorragenden Fachkenntnissen langjährige Praxiserfahrung in die Kommentierungen ein.
Der NomosKommentar Rom-Verordnungen erläutert ausführlich die EU-Verordnungen des vereinheitlichten Europäischen Kollisionsrechts: „Rom I“ und „Rom II“ zum Recht der vertraglichen bzw. außervertraglichen Schuldverhältnisse, „Rom III“ zum Recht der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, das Haager Unterhalts-Protokolls (HUP), die EuErbVO inkl. des deutschen IntErbRVG sowie – NEU – die beiden im Wesentlichen ab dem 29.1.2019 anzuwendenden EU-Verordnungen zum ehelichen und lebenspartnerschaftlichen Güterrecht.
Die Rom-Verordnungen als europäisches Kollisionsrecht haben das EGBGB weitgehend abgelöst und gelten unmittelbar im deutschen Recht. Das Europäische Kollisionsrecht regelt damit umfassend, und zum Teil gänzlich neu, klassische Kernbereiche des Zivilrechts in Fällen mit Auslandsbezug. Die Regelwerke sind damit für die Beratung in den weiten Bereichen des Schuld- und Deliktrechts, nicht nur im Familien- und Erbrecht, bindend. Fehlende Beratungssicherheit führt bei der täglich steigenden Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte zu schwerwiegenden Beratungsfehlern auch in scheinbar alltäglichen Konstellationen.
Der Kommentar von Hüßtege/Mansel ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtspraxis: Es kommentiert im Detail die einschlägigen Verordnungen Rom I und II (vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse), Rom III (Ehescheidung und Trennung), das Haager Unterhalts-Protokoll, die EuErbVO und das deutsche Umsetzungsgesetz (IntErbRVG) sowie die beiden neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen einschließlich des deutschen Umsetzungsgesetzes (IntGüRVG). Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten werden verständlich beantwortet, die Kommentierung argumentiert darüber hinaus aus dem Gesamtzusammenhang aller Normen und macht die europäischen Argumentationsmuster für die deutsche Rechtspraxis praktikabel. Hiervon profitieren Zivilrichter und Zivilrichterinnen, Anwälte und Anwältinnen wie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht und Erbrecht, Notare und Notarinnen und Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen.
Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand und berücksichtigt neben dem aktuellen Schrifttum die neueste Judikatur.
Sie enthält nunmehr auch eine der ersten systematischen Kommentierungen der beiden neuen EU-Güterrechtsverordnungen, zum einen für Ehepaare und zum anderen für eingetragene Lebenspartner; beide EU- Verordnungen sind am 28.7.2016 in Kraft getreten, die wichtigsten Regelungen sind ab dem 29.1.2019 anzuwenden. Die Verordnungen regeln güterrechtliche Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts, der Rechtswahl und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen. Mit Beginn der Geltung der neuen EU-Verordnungen werden diese für ab dem 29.1.2019 geschlossene Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften die Art. 15 und 17a EGBGB und im Hinblick auf Verfahren, die ab dem 29.1.2019 eingeleitet wurden, die §§ 97 ff. FamFG verdrängen.
Besonders hilfreich erweist sich die Gesamtkonzeption des Kommentars bei der Überprüfung, inwieweit neue Gestaltungsmöglichkeiten, die u.a. die Reformen für die Kautelar-Praxis mit sich bringen, einer gründlichen juristischen Auslegung auch vor Gericht standhalten. Dies betrifft nicht nur das Erb- und Familienrecht, sondern auch alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse.
Herausgeber und Autoren sind die führenden Experten im europäischen Kollisionsrecht, ihre Stimme hat Gewicht:
Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a. D.
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln
Prof. Dr. Ivo Bach, Universität Göttingen | Dr. Kai Bischoff, Dipl.-Kfm., LL.M., Notar, Köln | Prof. Dr. Peter-Andreas Brand, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Universität Marburg | Dr. Rupert Carl-Christian Doehner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, München | PD Dr. Florian Eichel, Universität Passau | Prof. Dr. Martin Gebauer, Universität Tübingen | Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Universität Mainz | Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M., Universität Bayreuth | Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Oliver Knöfel, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A., LL.M., J.S.D., Universität Bonn | Prof. Dr. Stefan Leible, Universität Bayreuth | PD Dr. Francis Limbach, Universität Kiel | Prof. Dr. Dirk Looschelders, Universität Düsseldorf | PD Dr. Robert Magnus, Universität Heidelberg | Dr. Mark Makowsky, Universität Düsseldorf | Dr. Carl Friedrich Nordmeier, Richter, Landgericht Wiesbaden | Dr. Thomas von Plehwe, Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe | RiOLG Prof. Dr. Götz Schulze, Universität Potsdam | Prof. Dr. Robert Sieghörtner, Notar, Gräfenberg | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover| Prof. Dr. Matthias Weller, Mag. rer. publ., Universität Bonn
Die komplexe Materie der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen: Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol.
Der neue Nomos Kommentar zur Internationalen Rechtshilfe führt den Nutzer ausgehend von den konkreten Lebenssachverhalten der Auslieferung, Vollstreckungshilfe und der sonstigen Rechtshilfe zu den einschlägigen Rechtsmaterien Dieser innovative Kommentar bleibt damit trotz der sperrigen Materie übersichtlich, vollständig und v.a. fallnah.
Die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen: Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg, Inhaftierungen im Ausland, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol. Die Regelungen sind komplex, berühren fremde Rechtsordnungen und sind in unterschiedlichsten Regelungswerken unübersichtlich geregelt.
Der neue Nomos Kommentar zur Internationalen Rechtshilfe
führt den Nutzer durch ein klares Gliederungssystem zu seiner Problemlösung: ausgehend von den konkreten Lebenssachverhalten der Auslieferung, Vollstreckungshilfe und der sonstigen Rechtshilfe wird der Nutzer zu den einschlägigen Rechtsmaterien hingeführt.
Der Kommentar beantwortet alle Fragen samt den jeweiligen Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten.
Aus dem Inhalt:
The provisions of the Agreement on the European Economic Area (EEA) determine the relations of the EFTA States Norway, Iceland and Liechtenstein with the EU and its Member States. On the basis of EEA, these three countries are largely integrated into the single market of the EU. The EEA is also discussed as a possible model for the EU and UK relations after the Brexit.
Article by article, the new commentary outlines the importance of the EEA for legal practice, including all extensive annexes and protocols. There is also included both the essential secondary law of EEA and cross-links to EU law. Moreover, the commentary involves the current status of EEA law in Norway, Iceland and Liechtenstein, taking legislation and jurisprudence into account.
The commentary focuses on the EEA rules on free movement of goods, movement of persons, services, capital, transport policy and competition law. In addition, the commentary intensively discusses the responsibilities and procedures of both the European Surveillance Authority and EFTA Court and the complementary agreement between Norway, Iceland and Liechtenstein.
Most helpful
The commentary offers a detailed overview
The editors and authors represent the international approach and professional expertise of the commentary. They are international experts in the field of science and practice, especially in dealing with EEA law.
Für Lehre und Praxis: Die 5. Auflage des LPK zur gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wie der Instanzgerichte sowie die Änderungsgesetze, etwa zu den neu in Kraft getretenen Zuständigkeiten nach dem Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz.
Der LPK-SGB VII
wird federführend von den prägenden Akteuren des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.
Die 5. Auflage
berücksichtigt alle gesetzlichen Neuregelungen, so die neu in Kraft getretenen Zuständigkeiten nach dem Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz und die Neuregelungen zum elektronischen Lohnnachweis.
Ausführlich kommentiert sind dabei die
Mit seinem besonderen Schwerpunkt
auf den Fragen der Unfallverhütung und der Leistungsarten, die er klar und verständlich beantwortet, ist der Lehr- und Praxiskommentar SGB VII auf dem neusten Stand, eine verlässliche Auslegungshilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger, Fachanwälte, Sozialrichter, Personalräte und Studierende.
Herausgegeben von Prof. Harald Becker (Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)), Prof. Dr. Edgar Franke, (Mitglied des Bundestages) und MinR Prof. Dr. Thomas Molkentin (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Kommentiert von: Prof. Harald Becker, Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg | Volker Brinkmann, Diplom-Mathematiker, ehem. Leiter des Referats Beitrag, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, Bürgermeister a.D., Berlin | Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts, Gießen | Dr. Denis Hedermann, Dozent, Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallvericherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Karl Friedrich Köhler, Leitender Verwaltungsdirektor, Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Kassel | Andreas Köllner, Stellvertretender Geschäftsführer der Bezirksverwaltung, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Dortmund | Martin Kunze, Leitender Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, Kiel und Hamburg | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat und Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin | Hans-Jürgen Rapp, Dozent, Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Björn Spanknebel, Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Spanknebel und Collegen, Schwalmstadt | Harald Streubel, Oberregierungsrat a.D. bei der Unfallversicherung Bund und Bahn, Wilhelmshaven | Dr. Ingo Zakrzewski, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, München | Eberhard Ziegler, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin
Die 2. Auflage des NK-Gesundheitsrecht enthält alle Neuregelungen des Rechts der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ausgewiesene Gesundheitsrechtsexperten erläutern die Auswirkungen der Reformen auf die Beratungspraxis und arbeiten die gemeinsamen Grundstrukturen des SGB V und XI heraus.
SGB V und SGB XI gemeinsam kommentiert
Der NomosKommentar bietet Rechtsanwaltschaft wie Gerichten, insb. aber auch Leistungsträgern, Leistungserbringern und Aufsichtsbehörden in allen Rechtsfragen Orientierung und „hat … das Zeug, zum ‚Palandt´ des SGB V und des SGB XI zu werden“ (Prof. Dr. Stephan Rixen*). Er kommentiert minutiös die beiden Gesetzeswerke, arbeitet an den praktischen Schnittmengen gemeinsame Grundstrukturen des SGB V und XI heraus und kommt so zu neuen Argumentationsmustern für das Gesundheitsrecht.
Die Neuauflage – Passgenau zu den Reformen
Der Großkommentar reagiert unmittelbar und umfassend auf die zahlreichen Gesetzesnovellen und berücksichtigt dabei bereits das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts sowie zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen:
Meinungsstark und kritisch
Ausgewiesene Gesundheitsexperten erklären nicht nur die Motive des Gesetzgebers, sondern berücksichtigen auch die Auswirkungen der Reformen auf die Beratungspraxis im Gesundheitsrecht. Bei den Leistungsansprüchen wird dabei die Perspektive der Versicherten in den Vordergrund gestellt.
* MedR 2015, 553 (554)
Der NK- Gesamtes Medizinrecht
bietet eine wahre Fundgrube medizinrechtlichen Know-hows, sei es materiell-rechtlich in den Kern- und Nebengebieten, sei es prozessrechtlich für die forensische Praxis.
Die 3. Auflage
berücksichtigt u.a.
Das gesamte Medizinrecht hat in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Reformen und Novellierungen erfahren, etwa das
Die 3. Auflage
Kompakt in einem Band |
Die 11. Auflage des LPK-SGB XII reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts. Berücksichtigt werden die Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Pflegerechts durch die Pflegestärkungsgesetze I, II und insbesondere III, die Änderungen des AsylbLG sowie die Novelle im Bereich der Regelsätze (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz). Diese führen zu umfassenden Änderungen im SGB XII, u.a. im Bereich der Eingliederungshilfe, der Zuständigkeiten und den materiellen Ansprüchen.
Der LPK-SGB XII
ist eine Institution: Seine Aktualität, sein Bezug zur Praxis, seine klare Sprache, seine hohe Kommentierungsdichte und der erschwingliche Preis. Seine fundiert-kritische Auseinandersetzung fördert neue Sachargumente zu Tage und findet bei höchsten Gerichten Gehör. Verzahnt mit anderen sozialrechtlichen Bereichen, insbesondere abgestimmt auf den LPK-SGB II, bietet er rechtssichere Antworten führender Experten.
Reformauflage
Die 11. Auflage
reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts:
Die Reformen führen zu umfassenden Änderungen im SGB XII, u.a. im Bereich der Eingliederungshilfe, der Zuständigkeiten und der materiellen Ansprüche.
Die Neuauflage behandelt alle Auswirkungen auf das Recht der Grundsicherung. Besonders hilfreich: Die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tretenden neuen Eingliederungshilfe-Regeln (dann im SGB IX) werden bereits mit behandelt.
In allen Bereichen aktuell
Die Neuauflage berücksichtigt die Flut neuer Entscheidungen deutscher wie europäischer Gerichte, insbesondere
Eng verzahnt
mit der Neuauflage des LPK SGB II (6. Auflage 2017) sind die Auswirkungen des Rechtsvereinfachungsgesetzes auf das SGB XII durchgängig kommentiert. Die Ansprüche von Migranten sind vertieft dargestellt, die Auswirkungen des Integrationsgesetzes berücksichtigt.
Herausgeber und Autoren
kommen aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft und stehen für die hohe Sachkompetenz:
Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Ernst-Abbe-Hochschule Jena | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Sven Höfer, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl | Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Falk Roscher, Hochschule Esslingen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Duisburg | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?
Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.
Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.
Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.
Die Regelungen:
Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Der Handkommentar-OWiG leistet unter intensiver Einbeziehung von Literatur und Rechtsprechung eine vertiefte Durchdringung des Rechtsstoffes für die Ausbildung und Praxis und verdeutlicht die dogmatischen Grundlagen und Zusammenhänge des Gebiets. Er berücksichtigt dabei stets die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten und erschließt so deren jeweilige Rechtsprobleme. Gleichzeitig erleichtern didaktische Hilfestellungen ( z.B. Prüfungsschemata) in der Ausbildungszeit und den ersten Berufsjahren den Zugang zu den einschlägigen Problemen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht
steht vor einem Grundproblem: Jahr für Jahr schafft der Gesetzgeber neue Bußtatbestände in weit verstreuten Fachgesetzen. Der Verwaltungsrechtler muss sich immer häufiger auf hochkomplexe, strafrechtliche motivierte Formulierungen einlassen. Der Strafrechtler, der sich gerade im Wirtschaftsstrafrecht mit hoch geahndeten Bußgeldtatbeständen auseinandersetzt, trifft auf eine ihm nicht vertraute Entscheidungs- und Zuständigkeitsstruktur im Verwaltungsrecht. Geschult werden die unterschiedlichen Argumentationssichtweisen selten.
Der neue Handkommentar-OWiG
setzt dem ein von vornherein auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichtetes Konzept entgegen. Zu einem hoch attraktiven Preis finden die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten Gehör:
Der neue NomosKommentar Gesamtes Arbeitsrecht
ist die umfassende und vertiefte Gesamtdarstellung des modernen Arbeitsrechts. Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Die entscheidende Vertiefung in der Argumentation, die dem Praktiker wertvolle Argumentationshilfen liefert, unterscheidet ihn von anderen Werken. Nicht nur die Fülle der Informationen, sondern auch die gelungene Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis machen das Werk einzigartig.
Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch
ist nach wie vor in weiter Ferne. Die Idee einer in sich stimmigen Gesamtkodifikation des bestehenden Arbeitsrechts bleibt auf der Tagesordnung. Vor dem Hintergrund von Einzeljudikaturen und verstärkten europäischen Einflüssen können neue Argumentationslinien ohne den Gesetzgeber nur durch eine vertiefte wie systematisierende Gesamtdarstellung gefunden werden und damit in der Rechtsprechung Gehör finden.
Der neue Kommentar zum Gesamten Arbeitsrecht
macht sich dies zum Ausgangspunkt. Der NK-GA ist die grundlegende Bibliothek des Arbeitsrechts auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. 91 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben. Die Kommentierungen bieten den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung.
Insbesondere die Herleitungen und Argumentationen des europäischen Rechts sind in der konkreten Bearbeitung der Richtlinien in ihren Auswirkungen auf die nationalen Regeln editorisch verknüpft. Dies gilt auch für die mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Gesetze.
Besonders hilfreich
sind die durchgängig in der Einzelkommentierung behandelten Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln sowie Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes. Notwendige Bezüge zum Kirchenarbeitsrecht wie das Dienst- und Personalrecht werden entwickelt. Dies betont noch einmal die überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der wissenschaftlich gegründeten Analyse für die Praxis.
Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt die durchgängig aktuelle Darstellung bereits das neue Mindestlohngesetz, den aktuellen Diskussionsstand rund um das Thema Tarifeinheit und die entsprechenden Auswirkungen auf das Gesamtgefüge des Arbeitsrecht.
Das editorische Gesamtkonzept
wurde umgesetzt durch ein Zusammenspiel von renommierten Herausgebern, Schriftleitern wie Autorinnen aus Wissenschaft und Praxis.
Der HK-TzBfG
ist der Berater-Kommentar für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Regelungen werden für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche durchdekliniert. Die Ergebnisse haben vor Gericht Bestand.
Die 6. Auflage reagiert auf das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, das einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit eingeführt hat. Die gesetzliche Umsetzung des hoch umstrittenen Anspruchs auf Brückenteilzeit wirft Fragen auf, die die Neuauflage des Handkommentars zuverlässig beantwortet, z. B.:
Die Neuauflage des auf die Bedürfnisse der verwaltungsrechtlichen Praxis ausgerichteten Werkes bringt die Kommentierungen der BauNVO und der einschlägigen Nebengesetze auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und berücksichtigt die umfangreichen Reformen des Gesetzgebers, insb. die BauNVO-Novelle 2017.
Der NomosKommentar zur BauNVO
gibt präzise Antworten auf alle juristischen Fragen rund um die baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Die Darstellung bietet Raum für eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Einzelproblemen, ohne den Blick für die Praxis zu verlieren. Das Werk ist deswegen gleichermaßen für Planer wie für Baujuristen eine wertvolle Unterstützung.
Neuauflage zur rechten Zeit
Die erweiterte 2. Auflage bringt die Kommentierung der BauNVO sowie der einschlägigen Nebengebiete auf den aktuellen Stand. Dabei werden die Reformen des Gesetzgebers, insbesondere die BauNVO-Novelle 2017 („Urbanes Gebiet“, Ferienwohnungen) und die Änderungen der TA Lärm und der 18. BImSchV, umfassend berücksichtigt.
Aus einer Hand - alles im Blick
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den aktuellen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, die im zunehmenden Maße Einfluss auf die BauNVO nehmen:
Auf aktuellem Stand mitkommentiert
Im neuen NomosKommentar werden alle Auswirkungen und Fragestellungen der Novelle des Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz (JMStV) erläutert, den die Rundfunkkommission der Länder nach zähem Ringen beschlossen hat. Führende Medienexperten kommentieren erstmalig die deutlich reformierte Fassung und reagieren unmittelbar auf die sich ergebenden Rechtsfragen.
Nach jahrelangem Ringen
um einen zeitgemäßen Jugendschutz in Offline- und Online-Medien hat die Rundfunkkommission der Länder einen reformierten Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz (JMStV) beschlossen.
Der neue NomosKommentar zum JMStV
erscheint punktaktuell zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und kommentiert erstmalig die deutlich reformierte Fassung. Die Praxis im Blick erläutert der Kommentar alle Auswirkungen und Fragestellungen der Reform unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen mit dem Jugendschutzgesetz:
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kommt und greift damit in das Gefüge der zivilrechtlichen Verfahren ein. Der neue Handkommentar erscheint unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes. Seine Konzeption ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf im Umgang mit den Neuregelungen zugeschnitten: Neuregelungen auf einen Blick („Das neue Recht“), paragrafengenaue Kommentierung der neuen Verfahrensordnung, Muster und Erläuterungen für die künftige Praxis.
In Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (AS-Richtlinie) ist seit 1.4.2016 das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neben die bestehenden außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und den Zivilprozess in Kraft. Diese neue Verfahrensordnung verpflichtet jeden Unternehmer, der eine AGB verwendet oder eine Webseite unterhält, zur Information über die Möglichkeit eines solchen Verfahrens – und zahlreiche Unternehmen werden von dieser alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen.
So können sich Anwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen informieren und die absehbaren Streitfragen zu diesem so genannten neuen „Paralleluniversum im Rechtsschutzsystem“ klären, z.B.:
Die rechtliche Begleitung von Umwandlungen stellt höchste Ansprüche an die Rechtsberatung. Von der Planung über die Durchführung und Beurkundung bis hin zur Anmeldung beim Registergericht erfordern Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung, sowohl die juristische, als auch die steuerliche und bilanzielle Seite in allen Phasen des Vorhabens im Blick zu behalten. Streitigkeiten im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out führen außerdem zu verfahrensrechtlichen Fragen.
Mit dem Kommentar erhalten Sie ein hervorragendes Arbeitsmittel für die Entwicklung tragfähiger Konzepte in allen Phasen eines Vorhabens.
Die besonderen Vorteile:
Topaktuell:
Dr. Markus Althoff, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, Ahrensburg/Nürnberg | Dr. Bodo Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Dr. Lars Böttcher, Rechtsanwalt, Gotha | Dr. Andreas Bürger, Notar, Köln | Dr. Michael Burg, Rechtsanwalt, Köln | Henning Fischer, Rechtsanwalt, Oftersheim | Dr. Martina Geiser, Rechtsanwältin, Düsseldorf | Dr. Marcus Geschwandtner, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. Martin Gimnich, LL.M., Rechtsanwalt, Köln | Dr. Christoph Götz, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Sebastian Goslar, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Oliver Habighorst, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt/Main | Dr. Alexander Höhn, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Roland Hummel, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater, München | Dr. Philipp Jaspers, M.A., Dipl.-Vw., Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Düsseldorf | Prof. Dr. Detlef Kleindiek, Universität Bielefeld | Dr. Gunnar Knorr, Rechtsanwalt und Steuerberater, Köln | Nikolaj Kubik, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater, Frankfurt/Main | Herbert Meier, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Ingolstadt | Patrick Narr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Hamburg | Prof. Dr. Peter N. Posch, TU Dortmund | Hendrik Röger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg | Dr. Uwe Scholz, Rechtsanwalt und Steuerberater, Bonn | Jörg Schrade, Steuerberater, München | Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter am Amtsgericht, Berlin | Markus Sellmann, Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Köln | Dr. Astrid Wagner, Rechtsanwältin, Münster | Dr. Gerhard Widmayer, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Kaum ein Bereich der Sozialgesetzgebung unterliegt vergleichbar tiefgehenden und umfassenden Reformen wie das SGB III. Die Neuauflage des LPK-SGB III verschafft Klarheit und Überblick: Die Fülle der Gesetzesänderungen ist berücksichtigt, so z.B. das Qualifizierungschancengesetz; auf aktuellem Stand ist die neue und umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet.
Kaum ein Bereich der Sozialgesetzgebung unterliegt vergleichbar tiefgehenden und umfassenden Reformen wie das SGB III. Geschuldet ist dies u.a. der Suche nach angemessenen Förderkonzepten als Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen, z.B. durch Flüchtlingsströme, aber auch den Folgewirkungen neuer sozialrechtlicher Regelungskonzepte im Schwerbehinderten- und Pflegerecht.
Die Neuauflage des LPK-SGB III
verschafft Klarheit und Überblick angesichts der z.T. äußerst detailreichen und daher unübersichtlichen Normentwicklungen. Die Kommentierung berücksichtigt die Fülle der Gesetzesänderungen, u.a.:
Die durch den Entwurf des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU vorgesehenen Änderungen sind ebenfalls bereits berücksichtigt.
Auf aktuellem Stand ist zudem die neue und umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet, so die Entscheidung des EuGH zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers oder die Urteile des BSG etwa zur Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen sowie zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abfindungen.
Indem der LPK-SGB III Systematik und Normzweck der Vorschriften sowie die dazu ergangene Rechtsprechung auswertet, ermöglicht er eine am gegenwärtigen Stand orientierte Beratung. Nicht gerechtfertigten Forderungen an Arbeitslose wird mit verfassungsrechtlichen Argumenten begegnet, konkrete Ansprüche werden durch zweckmäßige Rechtsgestaltungsvorschläge optimiert.
Besonders praxisnah
Der Kommentar arbeitet sauber und leicht auffindbar die aktuellen Schnittstellen zum SGB II und die europäischen Einflüsse, gerade durch die Rechtsprechung des EuGH, heraus.
Der LPK-SGB III
ist damit der grundlegende Kommentar für Ausbildung und Praxis. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Experten im Bereich der Arbeitsförderung aus Justiz, Anwaltschaft, Lehre sowie der BA:
Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche, Universität Kassel | Walter Böttiger, Richter am Landessozialgericht, Stuttgart | Dr. Petra Cormann, Richterin am Landessozialgericht, Mainz | Sandra Ewig, Richterin am Sozialgericht, Stuttgart | Werner Guldan †, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim | Prof. Dr. Yasemin Körtek, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Bayreuth | Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht i.R. | Prof. Dr. Alexandra-Isabel Reidel, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim | Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Hochschule Fulda | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen | Markus Schön, Beigeordneter für Bildung, Jugend, Sport, Migration und Integration der Stadt Krefeld | Kristin Steinecke, LL.M. oec., Richterin am Sozialgericht, Stuttgart | Prof. Dr. Jürgen Winkler, Katholische Hochschule Freiburg
Der neue Handkommentar bietet eine profunde und praxisgerechte Kommentierung des zum 1.1.2016 völlig neu strukturierten VAG. Die Kommentierungen zeigen nicht nur die neuen Themenfelder auf, die sich durch die Umsetzung der Solvabilität II-Richtlinie ergaben. Vielmehr entwickeln sie darüber hinaus konkrete Lösungsvorschläge für Versicherungsunternehmen und den beratenden Fachanwalt im Versicherungsrecht. Für die Versicherungsaufsicht bietet der Kommentar eine sichere Handreichung für die Umsetzung des Drei-Säulen-Ansatzes. Stets einbezogen sind die DVO (EU) 2015/35, die BaFin-Verlautbarungen und die EIPOA-Leitlinien.
Mit der 10. VAG-Novelle
hat für das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht eine neue Phase begonnen. Es wird jetzt in weiten Teilen von umfangreichen Vorgaben des europäischen Rechts vorgeprägt, die unter dem Stichwort „Solvency II“ Gegenstand intensiver Diskussion in Wissenschaft und Praxis waren und sind. Mit hergebrachten Argumentationsmustern und Aufsichtstraditionen lassen sich die auftretenden Probleme vielfach nicht mehr lösen. Die komplexe Struktur des neuen Aufsichtsrechts zwingt den Anwender, sich trittsicher durch ein Normengeflecht aus europäischen und nationalen Vorschriften sowie Behördenpraxis auf beiden Ebenen zu bewegen.
Der neue „HK-VAG“
erläutert das völlig umgestaltete VAG praxisgerecht. Die Kommentierung baut auf dem Verständnis des vormaligen Rechts auf und entwickelt es vor dem Hintergrund der Änderungen von Solvency II weiter. Ausgangspunkt sind die Normen des VAG. Die Vorgaben des Europarechts (Stichwort „Vollharmonisierung“) und die Praxis von EIOPA und der nationalen Aufsichtsbehörde prägen die Erläuterungen entscheidend.
Stets in Bezug genommen sind die Rahmenrichtlinie (RL 2009/138/EG), die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 bzw. 2016/467, ferner die EIPOA-Leitlinien und die aktuellen Verlautbarungen der BaFin – ein großer Mehrwert für die Praxis. Auch die neuen nationalen Verordnungen werden aufgegriffen.
Top aktuell!
Teils aus Regelungsdrang, teils aus Regelungszwang ist das frisch novellierte Recht bereits zahlreichen Änderungen unterzogen. Die Kommentierungen berücksichtigen bereits die umfangreichen Änderungen v.a. durch das 2. FiMaNoG, das IDD-Umsetzungsgesetz, das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Sie finden sich sofort zurecht
Jede VAG-Vorschrift enthält einen Hinweis, welche Altregelung sie aufgreift, welche sie abändert bzw. ob sie überhaupt eine Entsprechung im früheren VAG findet. Angeführt wird auch die jeweilige Regelung der Solvency II-Richtlinie, die sie umsetzt.
Herausgeber und Kommentatoren
sind ausgewiesene Experten aus Anwaltschaft, Versicherungswirtschaft und Wissenschaft:
RA, WP u StB Prof. Dr. Jochen Axer, FAStR | RA Dr. Jonas Baier, LL.M. | RA Manuel Baroch Castellvi | RA Niklas Boslak, Syndikusrechtsanwalt | Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. | Dipl.-Jur. Arno Dieckmann, LL.B. | RA Frank S. Diehl, FAStR | RA Dr. Hanno Goltz | RA Dr. Joachim Grote, FAVersR | Philipp Herold | RA Georg Kordges, LL.M., Syndikusrechtsanwalt | Thomas Korte | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | RA Dr. Martin Schaaf, FAVersR | RAin Dr. Nina Schlierenkämper, LL.M. | RA Dr. Thomas Seemayer, M.A., FAVersR, FAVerkR | Achim Stegmann | RA Alexander van Meegen | AkadR a.Z. Dr. Conrad Waldkirch | Alexander Weiterer, CFA | Prof. Dr. Domenik Henning Wendt, LL.M. | RA Dr. Frederik Winter.
Der neue HK-AsylbLG berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte ein und setzt Schwerpunkte bei den Neuregelungen.
Der Autor ist Richter am Bayerischen Landessozialgericht und kennt die Probleme des Asylbewerberleistungsrechts aus der Praxis.
Der neue Handkommentar
berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das „Asylpaket II“ bis hin zum Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften. Die ersten Pläne zur Anpassung der Bedarfe hat er im Blick. Der Kommentar bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Forderung nach einem menschenwürdigen Existenzminimum ein. Im Vordergrund steht die Judikatur des BSG, des BVerfG und des EuGH, aber auch der Tatsacheninstanzen.
Der Autor ist Richter am Bayerischen Landessozialgericht und kennt die Probleme des Asylbewerberleistungsrechts aus der Praxis.
Das Bundesteilhabegesetz stellt die größte Reform des Rechts behinderter Menschen seit Einführung des SGB IX dar. Die Reformauflage des LPK-SGB IX reagiert hierauf in allen Bereichen. Vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention werden sämtliche Auswirkungen kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft.
Der LPK-SGB IX ist der Beraterkommentar
für die Praxis, ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung, das Arbeitsmittel der ersten Wahl für jeden Arbeits- und Sozialrechtler. Seine Herausgeber und Autoren sind Referenz für die vom Gesetz betroffenen Praxisbereiche.
Das Bundesteilhabegesetz
stellt die größte Reform des Rechts behinderter Menschen seit Einführung des SGB IX dar. Die Neugliederung in drei Teile, die neuen für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Vorschriften, die Überführung des Rechts der Eingliederungshilfe in einen neuen Teil 2, die Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht und die unterschiedlichen Inkrafttretenstermine führen zu einer kompletten Gesetzesneufassung.
Die Reformauflage des LPK-SGB IX
reagiert hierauf in allen Bereichen. Vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention werden sämtliche Auswirkungen kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Keiner Fragestellung wird ausgewichen, so
Für die Praxis: Rechtsstand 2018/2020 aus einer Hand
Das neue SGB IX gilt seit 1.1.2018, weitere Neuregelungen treten mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sowie der Einführung des Eigenbetragsverfahrens ab 1.1.2020 resp. 1.1.2023 in Kraft. Die Reformauflage zeigt übersichtlich auf, was wann wie gilt, und berücksichtigt bereits das ab 2020 geltende Recht.
Dies gilt auch für die vielfältigen Abgrenzungsfragen zum SGB VIII (neue Sonderregelungen für minderjährige Menschen mit Behinderungen) und zum SGB XI, auch vor dem Hintergrund des PSG III.
Also auf einen Blick: Welche Rechtsansprüche sind jetzt schon abzuleiten, wie müssen die beteiligten Träger und Behörden reagieren, welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Beratungspraxis?
Neu aufgenommen wurden
Auf aktuellem Stand
ist zudem durchgängig die neue und umfangreiche Rechtsprechung insbesondere zum Persönlichen Budget und zur Inklusionsvereinbarung eingearbeitet. Erläutert wird auch die neue Unwirksamkeitsklausel bei Kündigung ohne vorhergehende Anhörung der SBV.
Besonders hilfreich
Die gesonderte Darstellung zum Verfahren und Rechtsschutz sowie die stets berücksichtigten Kosten- und Gebührenfragen.
Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung sind mit den Problemen des gesamten Behindertenrechts durch ihre tägliche Praxis umfassend vertraut:
Thomas Asmalsky, Rechtsanwalt, Oberursel | Christoph Beyer, Leiter des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Köln | Professorin Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Helmut Dankelmann, Münster | Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Berthold Deusch, Referatsleiter beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart/Karlsruhe | Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Günther Hoffmann, Rechtsanwalt und Notar, Bremen | Bernward Jacobs, Rechtsanwalt, Münster | Professor Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum | Olaf Liebig, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, Berlin | Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Till Sachadae, Referent, Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Magdeburg | Professorin Dr. Julia Zinsmeister, Technische Hochschule Köln
Der Großkommentar zum TVG ist meinungsbildend. Er gibt Antworten auf alle relevanten Fragen des Tarifrechts und verbindet wissenschaftliche Vertiefung mit hohem Praxisbezug. Die Reformauflage zum neuen Tarifrecht setzt Maßstäbe für die Interpretation der Regelungen zur Tarifeinheit und zur Allgemeinverbindlicherklärung.
Ein weiterer Schwerpunkt der 4. Auflage ist die Verarbeitung zahlreicher aktueller Entscheidungen, so zur Differenzierungsklausel, die tarifliche Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder vorsieht, und zur arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag.
Das Tarifrecht ist in Bewegung geraten. Der Gesetzgeber ist nach Jahrzehnten zum ersten Mal wieder aktiv geworden:
Die 4. Auflage des Handkommentars bietet das Antidiskriminierungsrecht auf aktuellstem Stand: Von der korrekten Stellenausschreibung über Benachteiligungen im öffentlichen Dienst bis hin zur Altersdiskriminierung. Das neue Entgelttransparenzgesetz findet eine eingehende Kommentierung.
Die nationale wie die europäische Rechtsprechung sind bis Januar 2018 verarbeitet. Für offene Fragen werden Lösungen mit Augenmaß angeboten.
Ohne AGG läuft vieles falsch!
Das AGG ist zu einem festen und anerkannten Bestandteil unserer Rechtsordnung geworden. Ob es um Stellenausschreibungen, um Differenzierungen bei der Vergütung oder um Altersgruppen beim Sozialplan geht – immer muss auch das AGG im Blick behalten werden. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben die Orientierung für die Praxis erleichtert.
Die vorliegende vierte Auflage bringt den Handkommentar auf den Stand von Januar 2018. Dabei wird auch das Entgelttransparenzgesetz kommentiert.
Eingehend behandelt sind u. a.
Profitieren Sie vom Fachwissen der Experten:
Die Autorinnen und Autoren kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen - Gerichte, Wissenschaft, Verbände und Anwaltschaft, Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie bringen sowohl ihre beruflichen Erfahrungen als auch die Erkenntnisse und Rückkopplungen aus langjähriger Referententätigkeit bei Personalleiter- und Betriebsräteschulungen in das Buch mit ein.
In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis überwiegen die Arbeitnehmer-Mandate. Der Kommentar vereint deshalb in einem Band alle relevanten Gesetze des Individualarbeitsrechts mit den bedeutsamen Bezügen zum kollektiven Arbeitsrecht. Die 4. Auflage berücksichtigt alle neuen Gesetze (z.B. das Mindestlohngesetz) sowie Gesetzesänderungen (z.B. bei der Arbeitnehmerüberlassung, beim Datenschutz und beim Mutterschutz) und befindet sich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur.
In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis überwiegen die Arbeitnehmer-Mandate. Der Kommentar vereint deshalb in einem Band alle relevanten Gesetze des Individualarbeitsrechts mit den bedeutsamen Bezügen zum kollektiven Arbeitsrecht.
Die maßgeblichen Normen der InsO, des SGB, des HGB und der GewO werden ebenfalls praxisnah erläutert.
Die Vorteile:
Die 4. Auflage 2017
berücksichtigt alle Neuregelungen der 18. Legislaturperiode, die wie kaum eine andere zuvor Arbeitnehmerrechte im Fokus hat.
Der HK kommentiert alle neuen Regelungen in den Bereichen
und nimmt bereits die Novellen bei der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG/Betriebsrentenstärkungsgesetz) und der Entgeltgleichheit (Entgelttransparenzgesetz) in den Blick.
Die Autoren sind ausgewiesene Experten aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft die ihre langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern einbringen.
Die kommentierten Gesetze (ggf. Auszüge):
GG | AEUV | Arbeitnehmer-EntsendeG | ArbnErfG | AGG | AltersteilzeitG | ArbGG | ArbeitsplatzschutzG | ArbeitsschutzG | ArbeitssicherheitsG | ArbeitszeitG | ArbeitnehmerüberlassungsG | BerufsbildungsG | BDSG | Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) |m BetriebsrentenG | BetrVG | BGB | BundesurlaubsG | EntgeltfortzahlungsG | GewerbeO | HeimarbeitsG | HGB | InsO | KSchG | Mediationsgesetz | Mindestlohngesetz | MutterschutzG | NachweisG | PflegezeitG/FamilienpflegezeitG | Rom I-VO/EGBGB | SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende | SGB III – Arbeitsförderung | SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung | SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung | SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | SchwarzarbeitsG | TzBfG | UrhG
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG
gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG
gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.
Der Stichwortkommentar zum Behindertenrecht
beantwortet die juristischen Fragen der Praxis überschaubar und nah an der Beratungswirklichkeit: Die Gesamtdarstellung in einem Band definiert zunächst alphabetisch konkrete Lebens- und Rechtsfragen aus der Praxis der Betroffenen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Dienste und Einrichtungen.
Sie verknüpft und vertieft diese dann im juristischen Kontext und zeigt schließlich Lösungen für typische Beratungs- und Entscheidungssituationen auf, so zum Beispiel beim
Besonders nahe am Stand der Wissenschaft und zugleich an den täglichen Problemen:
Der LPK-SGB X bietet einen problemorientierten wie verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Schutz der Sozialdaten, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten.
Die aktuelle 5. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand. Insbesondere die Neuregelungen zum sozialrechtlichen Datenschutz sind vollständig neu kommentiert. Die Kommentierung bezieht sich auf das ab dem 25.5.2018 geltende neue Recht und erklärt verständlich, was nun, auch in Abgrenzung zur Datenschutz-Grundverordnung, im Sozialrecht gilt.
Der LPK-SGB X
ist das Markenzeichen für einen problemorientierten wie verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Schutz der Sozialdaten, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. In der Reihe der roten LPK-Reihe nimmt er seinen festen Platz ein.
Die aktuelle 5. Auflage
bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand. Insbesondere die Neuregelungen zum sozialrechtlichen Datenschutz durch das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) und insbesondere im Sozialgesetzbuch X selbst (durch Art. 24 G zur Änderung des BVG und anderer Gesetze) sind vollständig neu kommentiert. Die Kommentierung bezieht sich auf das ab dem 25.5.2018 geltende neue Recht und erklärt verständlich, was nun, auch in Abgrenzung zur Datenschutz-Grundverordnung, im Sozialrecht gilt.
Darüber hinaus sind
Besonders praxisnah
Im Teil "Gerichtsverfahren" wird die Ausgestaltung des sozialgerichtlichen Verfahrens dargestellt.
Herausgeber und Autoren
kommen aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft und sind mit den Problemen des SGB X durch ihre tägliche Praxis bestens vertraut:
Walter Böttiger, Richter am LSG Baden-Württemberg | Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am LSG Hamburg | Dr. Björn Diering, Abteilungsleiter Recht Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin, Richter am Niedersächsischen Anwaltsgerichtshof a.D., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht, Verden/Aller | Prof. Dr. Heinrich Lang, Dipl. Sozial-Päd., Universität Greifswald | Karl Lang, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Annette Prehn, Universität Greifswald | Wolfgang Siewert, Präsident des LSG Hamburg | Dr. Thomas Stähler, Justitiar, Frankfurt | Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am LSG Schleswig-Holstein
Der Handkommentar zum Gesamten Strafrecht hat sich fest etabliert, er ist die ?Gesamtlösung? für StGB, StPO, GVG, JGG und OWiG. Gesetzesübergreifend verknüpfte Normen werden in ihrem Zusammenhang mit wichtigen Nebenstrafrechtsnormen wie BtMG, PflichtVG, StVG und StVO dargestellt, weiteres Nachschlagen entfällt. |
Die 4. Auflage reagiert auf eine Flut an gesetzlichen Änderungen und berücksichtigt bereits folgende gesetzlichen Neuregelungen der letzten Monate:
Die Neuauflage des HaKo-BetrVG gibt Antworten auf die drängenden Fragen: Welche Auswirkungen haben das neue Arbeitnehmerüberlassungs-, Werkvertrags-, Datenschutz- und Mindestlohnrecht sowie das Bundesteilhabegesetz für die betriebliche Mitbestimmung? Welche Folgen haben Verstöße, welche neuen Befugnisse haben Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen?
Besonders praxisnah: detaillierte Kommentierung der Wahlordnung und des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes, umfassende Erläuterung der Kosten bei Inanspruchnahme von Anwälten.
Der Handkommentar von Düwell
ist das Markenzeichen für die Praxis. Die Rechtsprechung aller Instanzen orientiert sich am HaKo-BetrVG.
Neue Gesetze
Nie war der Gesetzgeber so im Arbeitsrecht aktiv wie in den letzten Jahren. Die neuen gesetzlichen Vorgaben muss jeder Betriebsrat kennen: Welche Auswirkungen haben das neue Arbeitnehmerüberlassungs-, Werkvertrags-, Datenschutz- und Mindestlohnrecht sowie das Bundesteilhabegesetz für die betriebliche Mitbestimmung? Welche Folgen haben Verstöße, welche neuen Befugnisse haben Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, welche neuen Rechtsprobleme kommen auf die Praxis zu?
Die Neuauflage 2018 des HaKo-BetrVG gibt auf die drängenden Fragen Antworten:
Besonders praxisnah und aktuell:
die detaillierte Kommentierung der Wahlordnung und des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes (EBRG) sowie die umfassende Erläuterung der Kosten bei außergerichtlicher und gerichtlicher Inanspruchnahme von Anwälten.
Umstrittene Rechtsfolgen werden präzise mit Hinweisen zur frühzeitigen Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Wahlen verbunden. So ist der „Düwell“ ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Praxis der betrieblichen Interessenvertretung.
Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren bringen ihre Erfahrung aus der langjährigen Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein:
Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Stuttgart | Prof. Dr. Christiane Brors, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg | Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Karsten Haase, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Ralf-Peter Hayen, DGB Bundesvorstand, Referatsleiter Recht, Berlin | Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Berlin | Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt | Dr. Thomas Kreuder, Syndikusrechtsanwalt und Bereichsleiter Recht, Patente und Compliance, Bad Homburg | Olaf Kunz, IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin | Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, Bad Homburg | Dr. Till Sachadae, Referent, Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Magdeburg | Marc-Oliver Schulze, Rechtsanwalt, Nürnberg | Dr. Christine Schulze-Doll, Richterin am Arbeitsgericht, Berlin | Dr. Sebastian Sick, LL.M.Eur., Rechtsanwalt, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf | Dr. Ralf Steffan, Rechtsanwalt, Köln | Arno Tautphäus, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen a.D., Kassel | Dr. Martin Wolmerath, Rechtsanwalt, Hamm | Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff, FernUniversität in Hagen
Der Handkommentar
liefert auch in der 2. Auflage eine fundierte und gründliche Kommentierung des Gesetzestextes und ermöglicht so eine sachliche Auseinandersetzung mit den Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der 2015 eingeführt wurde und zum 1.1.2017 erstmals erhöht wird. Nach rund 18 Monaten Geltungsdauer hat die Rechtsprechung zwar zu diversen Fragestellungen Aussagen getroffen – etwa zur Anrechenbarkeit von Urlaubs- und Weihnachtsgeld –, die in der Neuauflage auch ausführlich dargestellt werden. Dennoch harren noch immer etliche offene Fragen der endgültigen Klärung: Praktika, Bereitschaftszeiten, Dokumentationspflichten und Ehrenamt sind die entsprechenden Stichworte, denen sich das Autorenteam mit großer Kompetenz und stets mit Blick auf die betrieblichen Bedürfnisse widmet.
Das Mindestlohngesetz
hat nach rund 18 Monaten Geltungsdauer seine Feuertaufe bestanden und wird zum 1.1.2017 erstmals erhöht. Die juristische Praxis hat nun die Probleme verortet, die in der betrieblichen Praxis, jenseits von politischen Generaldebatten, tatsächlich zu Rechtsproblemen führen. Deren Anzahl ist groß, Zeit für eine aktuelle Kommentierung.
Die 2. Auflage des HK-MiLoG
bringt die Darstellung in allen Bereichen auf den neuesten Stand und justiert die Problemlagen anhand der umfangreichen Rechtsprechung der Instanz-Gerichte wie des BAG nach. Die neu geregelte Dokumentationspflicht wird anschaulich erläutert, die Ergebnisse von Gesetzgebung und Rechtsprechung – so auch die BAG-Entscheidung zur Anrechenbarkeit von Urlaubs- und Weihnachtsgeld – werden in eine widerspruchfreie Systematik überführt. Die Neuauflage gibt der Praxis Orientierung auch für noch ungelöste Streitfragen, die der Handkommentar präzise benennt, z.B. im Zusammenhang mit
Der Kommentar behandelt in einem Band die Vorschriften für den Seeverkehr wie das FlaggenrechtsG, das SeeaufgabenG, das SchiffssicherheitsG, das SeelotsG sowie das Seesicherheits-UntersuchungsG und nimmt dabei auch auf wichtige – mitabgedruckte – Durchführungsverordnungen Bezug.
Der Gesamtkommentar konzentriert sich gezielt auf die relevanten Anspruchsnormen in der Sozialberatung und stellt diese argumentativ vertieft dar. Das Werk verbindet so Orientierung im Dickicht der Regelungen mit Detailgenauigkeit.
Topaktuell berücksichtigt das Werk alle Gesetzesänderungen, vom neuen Pflegerecht über das neue Teilhaberecht bis hin zu allen Änderungen im Existenzsicherungsrecht. Neu aufgenommen wurden die relevanten Regelungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht und das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die verständliche Sprache, Berechnungsbeispiele, besonders hervorgehobene Definitionen und Beispielsfälle erleichtern den Beratungszugang und machten die hochgelobte 1. Auflage zu einer der spektakulärsten Neuerscheinungen der letzten Jahre.
Der Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung
ist eine der spektakulärsten Neuerscheinungen im Sozialrecht. Das Konzept, den Beratungsbedarf durch eine vernetzte Kommentierung aller wichtigen Anspruchsnormen für Betroffenenleistungen in einem Band abzudecken, überzeugt. Die Feststellung, dass der Gesetzgeber die Frage nach dem „Wer bekommt was von wem woraus“ in vielen verstreuten Gesetzen normiert, hat mehr denn je Gültigkeit. Häufig greifen Sozialleistungsansprüche ineinander, verschiedene Normen konkurrieren. Selbst erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht fällt der schnelle Zugang oft schwer.
Hier konzentriert sich der Gesamtkommentar auf die relevanten Normen in der Sozialberatung, stellt diese dann aber argumentativ vertieft dar. Er verbindet so Orientierung im Dickicht der Regelungen mit Detailgenauigkeit. Aus der Perspektive der Leistungsberechtigten werden Prüfreihenfolgen für die Beratungssituation entwickelt und mit den folgenden vertiefenden Normkommentierungen sowie präzisen Hinweisen zur Leistungsdurchsetzung aus den wichtigsten Beratungsbereichen verknüpft.
Reformflut im Sozialrecht
Die 2. Auflage reagiert auf eine wahre Reformflut gerade im Leistungsbereich. Sie deckt die großen Reformen ab:
Praxisnah und alltagstauglich
Der attraktive Preis und das Konzept
machen den neuen Gesamtkommentar zum Kommentar des ersten Zugriffs für die Sozialrechtsberatung, die beruflichen Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit, aber auch für die Sozialverwaltung.
Das Herausgeber- und Autorenteam
bündelt die Kompetenz und Berufserfahrung aus Richterschaft und Sozialberatung und verantwortet die richtige Auswahl der Bezugsnormen:
Dr. Carola Berneiser, Frankfurt University of Applied Sciences, Rechtsanwältin und Mediatorin, Frankfurt am Main | Prof. Dr. Cornelia Bohnert, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Dr. Kathrin Braune, Richterin am Landgericht Gera | Prof. Dr. Angela Busse, Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Frank Ehmann, Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Ursula Fasselt, Frankfurt University of Applied Sciences | Peter Frings, Rechtsanwalt, Münster | Stefan Gerlach, Amtsleiter beim Amt Probstei, Schönberg/Holstein | Iven Gräf, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Harald Guha, Frankfurt University of Applied Sciences | Prof. Dr. Daniel Herbe, Hochschule Coburg | Ragnar Hoenig, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Berlin | Dr. Jutta Hütig, Richterin am Sozialgericht Gelsenkirchen | Carsten Karmanski, Richter am Bundessozialgericht Kassel | Dr. David Kemper, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Ass. jur. Katja Kracke, MPH, Berlin | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Silke Kunkel, Richterin am Sozialgericht Ulm | Prof. Dr. Jens Löcher, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Wiesbaden | Fabian Müller-Zetzsche, Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Berlin | Dr. Jakob Nolte, Richter, z. Zt. Verwaltungsgericht Berlin | Dr. Stephanie Rieke, Richterin am Sozialgericht Reutlingen | Prof. Dr. Jürgen Sauer, Hochschule RheinMain, Wiesbaden | Fabian Székely, Referent im Gesundheitswesen, Berlin | Prof. Dr. Stefan Treichel, Hochschule Emden/Leer | Nora Wagner, Richterin am Sozialgericht Berlin | Dr. Nicola Waldhorst-Kahnau, Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Carsten Wendtland, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Mühlheim | Ludwig Zimmermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Potsdam
Der Band behandelt zunächst umfassend die primärrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts der Europäischen Union. Dabei geht es um die Akteure und Instrumente, um die Rechtsgrundlagen (einschließlich der Außenkompetenzen), die dem Primärrecht zu entnehmenden inhaltlichen Vorgaben, die mitgliedstaatlichen Handlungsspielräume und schließlich um Umsetzung, Vollzug, Kontrolle und Rechtsschutz. Ebenfalls erörtert wird das umweltrelevante Sekundärrecht der Europäischen Union, wobei der Akzent auf bereichsübergreifenden Regelungen liegt.
Umweltprobleme weisen häufig einen grenzüberschreitenden Charakter auf, und umweltrechtliche Regeln entfalten vielfältige Auswirkungen auf wirtschaftliche Tätigkeiten. Nicht ohne Grund gehört der Umweltschutz zu den wichtigsten Politikbereichen der Europäischen Union. Das Umweltrecht der Europäischen Union prägt das nationale Umweltrecht ganz maßgeblich.
Vor diesem Hintergrund erörtert Astrid Epiney zum einen umfassend die primärrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts der Europäischen Union. Dabei geht es um die Akteure und Instrumente, um die Rechtsgrundlagen (einschließlich der Außenkompetenzen), die dem Primärrecht zu entnehmenden inhaltlichen Vorgaben, die mitgliedstaatlichen Handlungsspielräume und schließlich um Umsetzung, Vollzug, Kontrolle und Rechtsschutz.
Zum anderen behandelt die Autorin das umweltrelevante Sekundärrecht der Europäischen Union, das in vier Bereiche eingeteilt werden kann, nämlich in
Auch die vierte Auflage des bewährten Handbuchs berücksichtigt und diskutiert umfassend die Rechtsprechung des EuGH und legt den Akzent auf die Herausarbeitung der unionsrechtlichen Vorgaben für das mitgliedstaatliche Recht.
Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile.
Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Konvention stellt ein besonders wichtiges UNECE-Übereinkommen dar und wurde sowohl von der EU als auch den EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten, darunter auch der Schweiz, ratifiziert. Sie ist von allen nationalen Behörden und Gerichten zu beachten. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Aarhus-Konvention im Kontext des Umweltvölkerrechts erfolgt durch ein sog. Compliance Committee, das nicht verbindliche Stellungnahmen bzw. Empfehlungen abgeben kann und bereits eine beachtliche Aktivität entfaltet hat. Daneben kommt insbesondere der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung der Konvention eine große Bedeutung zu.
Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.
Schwerpunkte liegen auf den Themen
Die Erörterung erfolgt Artikel für Artikel, wobei auch die Entstehungsgeschichte und die Einbettung der Konvention in das (Umwelt-) Völkerrecht berücksichtigt werden. So können die für die Auslegung der Konvention maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die durch die Vertragsparteien zu beachtenden Vorgaben – die dann bei der Auslegung und Anwendung derjenigen Bestimmungen des nationalen Rechts, die die Konvention umsetzen sollen, heranzuziehen sind – herausgearbeitet und präzisiert werden.
Zu den Verfassern:
Prof. Astrid Epiney ist Inhaberin des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Diezig ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Geschäftsprüfungskommission der Parlamentsdienste der Schweizer Bundesversammlung tätig.
PD Dr. Benedikt Pirker ist Lehr- und Forschungsrat am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Reitemeyer ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig am Amtsgericht Mannheim als Richter tätig.
Der Hannoversche Kommentar stellt in kompakter und zugleich systematischer Weise unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bückeburger Staatsgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie der Verfassungsgerichte und Staatsgerichtshöfe anderer Länder die einzelnen Artikel der Landesverfassung dar. Die Kommentierungen tragen den Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft umfassend Rechung, da sie sich nicht nur auf die Artikel der Landesverfassung selbst beschränken, sondern auch die das Landesverfassungsrecht konkretisierenden Normen des einfachen Gesetzesrechts oder des Geschäftsordnungsrechts behandeln.
Die Kommentierungen in diesem Werk nehmen die Perspektive des Rechtsanwenders ein und geben neben der Erläuterung der Norm auch Informationen zur Staatspraxis. Insbesondere dort, wo niedersächsische Rechtsbesonderheiten existieren, wird auf wissenschaftliche Streitfragen genauer hingewiesen. Daneben berücksichtigen die Kommentierungen die jeweilige historische Entwicklung der Normen, wodurch die wissenschaftlichen Bedürfnisse weiter Berücksichtigung erfahren.
Der Hannoversche Kommentar richtet sich damit als Standardwerk an Abgeordnete des Landtags, Ministerialbeamte, sonstige Verwaltungs- und Kommunalbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Studierende, Journalisten und politisch Interessierte.
Der neue „Hk-BU“ erläutert präzise alle praxisrelevanten Fragestellungen des komplexen BU-Rechts und setzt sich intensiv mit der umfangreichen Rechtsprechung zu den einzelnen Bedingungsmerkmalen auseinander. Kommentierungsgrundlage bilden die aktuellen BUV 2017 (Stand: 25.10.2017). Ein Stichwort-ABC ermöglicht einen schnellen ersten Zugriff auf prozessrechtliche Themen. Ein Praxisbeitrag zur Leistungsbesteuerung zeigt die steuerrechtlichen Bezüge auf.
Kaum eine Versicherungsart ist mit so vielen praktischen Hürden und Verständnisschwierigkeiten verbunden wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichzeitig ist Schutz bei Berufsunfähigkeit sinnvoll und bewahrt den Versicherten vor existenzieller Finanznot. Doch genau hier ist häufiger Streitpunkt zwischen den Versicherungsparteien, ob der Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ überhaupt eingetreten ist.
Die Komplexität des Versicherungsfalls verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Spezialwissen ab.
Der neue Nomos-Handkommentar „HK-BU“
erläutert präzise alle wichtigen und brisanten Streitthemen in der Versicherungspraxis. Die Kommentierung setzt sich intensiv mit der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur zu den einzelnen Bedingungsmerkmalen auseinander. Die angeführten Argumente werden kritisch hinterfragt und führen so nicht selten zu neuen und weiteren interessanten und diskussionswürdigen Lösungsansätzen.
Kommentierungsgrundlage
bilden die aktuellen Muster-Vertragsbedingungen der selbständigen BU-Versicherung (BUV 2017). Die Entsprechungen in den Zusatzbedingungen (BUZ 2017) werden jeweils zugeordnet bzw. auf die Abweichungen wird hingewiesen. Stets einbezogen sind auch die maßgeblichen Vorschriften des VVG.
Aktuell:
Die noch jungen Bedingungen „mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit“ (BUV-AU) werden in den sie prägenden Vorschriften vorgestellt.
Die Schwerpunkte:
Besonders nützlich:
Herausgeber und Autoren sind ausgewiesene Kenner des BU-Rechts:
RA Michael-A. Ernst, FAVersR, Köln | VRiLG Dr. Jens Rogler, Nürnberg-Fürth | RA Matthes Egger, FAVersR, FAMedR, Nürnberg | RA Kay-Uwe Erdmann, Köln | RAin Yvonne Gebert, LL.M., FAVersR, Köln | Ri Dr. Marcus Gitzel, Frankenthal | RA Dr. Ulf Hoenicke, Meerbusch | VRiLG Stefan Knechtel, Köln | RA Ansgar Mertens, FAVersR, Köln | RA Martin Wendt, FAVersR, FAMedR, Saarbrücken | Dipl.-Kfm. Jürgen Woelke, Hamburg.
In einem Band: VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG:
Der Erfolg des Hk-VerwR kommt nicht von ungefähr, er liefert die praxisgerechte „Gesamtlösung“ für das Allgemeine Verwaltungsrecht: Das Verfahrens- und Prozessrecht, einschließlich des Kostenrechts und der Anwaltsgebühren sowie die Regelungen über die Zustellung und Vollstreckung werden in einem Band kommentiert, deren Ineinandergreifen deutlich aufgezeigt und Doppelungen vermieden. Die „Vernetzung“ bei übergreifenden Themen macht die Gesamtstruktur des Verwaltungsverfahrens verständlich, setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse und verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zuverlässig und schnell zu überzeugender Argumentation.
Die besonderen Vorzüge:
Neben der praxisorientierten Kommentierung des EFZG und des AAG enthält das aktuelle Werk Kommentierungen zu den Vorschriften, bei denen Krankheit/Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf Vergütung entscheidend sein kann. Es bietet der betrieblichen, anwaltlichen und gerichtlichen Praxis eine gesicherte Grundlage für die Lösung entgeltfortzahlungsrechtlicher Fallkonstellationen.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Entgelt ohne Arbeitsleistung zu gewähren, leitet sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ab. Die Anwendung der entgeltfortzahlungsrechtlichen Normen wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die auch vor dem Hintergrund der Kostenbelastung gesehen werden müssen und den Gesetzgeber zu mehrfachen Reformen veranlasst hat. So wurde die Erstattung der Arbeitgeberaufwendung für Entgeltfortzahlung im AAG eigenständig geregelt.
Behandelt werden insbesondere die:
Der neue Kommentar enthält Hinweise wie zur Darlegungs- und Beweislast, Fallbeispiele und Antragsformulierungen sowie umfangreiche Rechtsprechungsnachweise.
Der Kommentar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Sozialrecht, Arbeits- und Sozialrichter, Betriebs- und Personalräte, Verantwortliche für Personal und Entgeltabrechnung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Krankenkassen.
Die kommentierten Gesetze (ggf. Auszüge):
Herausgeber und Autoren:
Dr. Peter Feichtinger, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg; Sabine Feichtinger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg; Dirk Helge Laskawy, Rechtsanwalt und Mediator (Univ. Bielefeld), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig, Lehrbeauftragter an der HTWK Leipzig; Hans Malkmus, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg; Peter Müller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg; Wilfried Porzner, Richter am Sozialgericht Nürnberg; Eileen Rehfeld, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Leipzig; Marco Schahandeh, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg.
Der „Fuchs“ ist das Referenzwerk zum Europäischen Sozialrecht, das die zentralen Rechtsquellen des Gebiets umfassend darstellt. Er bietet Argumentations- und Lösungshilfen für nahezu alle Fallgestaltungen des Europäischen Sozialrechts und hat seit seinem ersten Erscheinen in Wissenschaft und Praxis ein ungeteilt positives Echo gefunden: »"Der Fuchs" ist längst zum Standardwerk des europäischen Sozialrechts avanciert. Er ist sowohl für den Wissenschaftler als auch für den Praktiker, der sich mit dieser Materie befasst, unverzichtbar.« (Akad.Rat a.Z. Dr. Adam Sagan, DVBl 21/13)
Die 7. Auflage bringt das Recht der Koordinierung der sozialen Sicherheit auf den aktuellen Stand. Besonders hilfreich: Alle geltenden Empfehlungen und Beschlüsse der Verwaltungskommission werden abgedruckt. |
The Commentary deals Article by article deals with the co-ordination law as it is laid down in Regulation (EC) No. 883/2004 and its Implementing Regulation (EC) NO. 987/2009. In addition it encompasses accompanying legislation such as Regulation (EEC) No. 7/79 and extends to social security co-ordination brought out in specific agreements between the EU and countries like Switzerland and Turkey.
Social security coordination
is a central pillar of the European Union. When the European Economic Community was gaining momentum in 1958, the creation of a system of co-ordination of social security became necessary.
Until today, the Treaty Regulations No. 3 and 4 have outlined this system, giving evidence of the utmost importance that the Community has attributed to the question of social security coordination.
The diversity of social security schemes in the Member States made of coordination an intricate task. Coordination law had to offer answers to migration’s every single problem in other member states, no matter if it was for professional or private (tourist) reasons.
At the right time, the new Commentary
reflects the political relevance of social security coordination law within Europe-wide debates about immigration caused by the new Member States and the given social benefits to their immigrants.
Article by article
the new commentary deals with the coordination law as it is laid down in Regulation (EC) No. 883/2004 and its Implementing Regulation (EC) NO. 987/2009. In addition, it encompasses accompanying legislation such as Regulation (EEC) No. 7/79 and extends to social security coordination established in specific agreements between the EU and non-EU countries like Switzerland and Turkey. A further part of the Commentary deals with the decisions of the Administrative Commission that play an important role in the application of these regulations. Special emphasis is placed on the overarching case law of the Court of Justice of the EU.
Important legal literature has been taken into account in order to underpin the functioning of social security coordination and its contribution to offering solutions.
The authors of the Commentary
are an international team consisting of university professors, a former member of the European Commission, a high-ranking civil servant in the German Ministry of Labour and Social Affairs and a presiding judge of a high German Social Court. They have all been active in the field of social security coordination for more than 30 years.
Die 6. Auflage des HaKo-KSchR ist nochmals erweitert: Erstmals kommentiert sind die § 22 BBiG und § 58 BImSchG sowie der § 103 BetrVG. Das Familienpflegezeitgesetz findet im Rahmen des PflegeZG Berücksichtigung.
Richter aller Instanzen zeigen den Weg
Der "HaKo" zum Kündigungsschutzrecht ist zum Markenzeichen in Anwalt- und Richterschaft geworden. Erfahrene Arbeitsrechtler schreiben auf der Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine straffe Systematisierung gewährleistet den schnellen Zugriff auf die praxisrelevanten Probleme. Durch seine im besten Sinne interessenneutrale Kommentierung eignet er sich hervorragend für Praktiker auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Die Vorteile
Die 6. Auflage des HaKo-KSchR
wurde nochmals erweitert: Kommentiert ist jetzt auch der für Berufsausbildungsverhältnisse geltende Sonderkündigungsschutz nach § 22 BBiG und der für den Immissionsschutzbeauftragten geltende Sonderkündigungsschutz nach § 58 BImSchG sowie der § 103 BetrVG. Das FPfZG wird im Rahmen des PflegeZG berücksichtigt.
Topaktueller Stand
Die Neuauflage berücksichtigt bereits die grundlegenden Änderungen durch das neue Teilhaberecht (SGB IX) sowie das neue MuSchG in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung, ebenso die Novellen zum PflegeZG und BEEG.
Die umfangreiche neue Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts, der Instanzgerichte und des EuGH ist durchgängig kommentiert, so die Entscheidungen des BAG
Herausgeber und Autoren
sind ausgewiesene Kenner der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft:
Dr. Annett Böhm, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bad Schwartau/Lübeck | Dr. Frauke Denecke, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt a.M. und Mediatorin | Burkhard Fabritius, MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg | Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, Ministerialdirektorin a.D. | Jan Gieseler, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Tauberbischofsheim | Dr. Meike Kuckuk, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bühl | Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen | Prof. Dr. Stefan Nägele, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Dr. Anja Nägele-Berkner, Richterin am AG Heilbronn | Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, Stuttgart | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Claudia Wemheuer, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt | Ralf Zimmermann, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie des kommunalen Abgabenrechts in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.
Der Gern ist wieder da!
Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie des kommunalen Abgabenrechts in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.
Für die 4. Auflage
ist das Werk in jeder Hinsicht neu aufgearbeitet worden. Alle Reformen der letzten Jahre werden umfassend erläutert, darunter
Als ausgewiesener Kenner des Kommunalrechts führt Prof. Dr. Christoph Brüning (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) das Werk fort.
Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) bilden die Grundregelungen des Internationalen Erbrechts. Das hoch gelobte Praxishandbuch weist einen sicheren und fundierten Weg durch die noch immer ungewohnte neue Rechtslage. Mit seiner kompakten, mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehenen Darstellung kombiniert es auf dem neuesten Stand Wissenschaft und Praxis, jetzt erweitert um ein ausführliches Kapitel zur DurchführungsVO zur EuErbVO.
Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) bilden die Grundregelungen des Internationalen Erbrechts. Das hochgelobte Standardwerk bietet eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Darstellung des seit August 2015 geltenden Internationalen Erbrechts. Es weist einen sicheren Weg durch die noch immer ungewohnte Rechtslage. Neben den Grundregelungen des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) – behandelt das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften, u.a.
Der „Gierl/Köhler/Kroiß/Wilsch“ bleibt damit weiterhin ein aktueller und zuverlässiger Begleiter durch den Implementierungsprozess des neuen Internationalen Erbrechts.
Das Recht des Versorgungsausgleichs ist seit Jahren unaufhörlich in Bewegung. Die Vielzahl wegweisender Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte macht es so schwierig, immer auf neustem Stand beim VA zu sein. Umfassend und gründlich erläutert der Kommentar den Text des Gesetzes sowie der relevanten Nebengesetze und flechtet die aktuelle Rechtsprechung bei allen relevanten Fragestellungen ein. So wird die sperrige Thematik verständlich und handhabbar.
Behandelt werden: VersAusglG, FamFG, FamGKG, SGB VI, BVersTG, VersAusglKassG, ALG, EStG, AltEinkG
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Familienrichter und Rentenberater profitieren von dem Werk ebenso wie die Fachkräfte bei den gesetzlichen Versorgungsträgern, den privaten Versicherern und in den Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, die betriebliche Altersversorgungen gewähren.
Das Recht des Versorgungsausgleichs ist seit Jahren unaufhörlich in Bewegung. Die Vielzahl wegweisender Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte macht es so schwierig, immer auf neustem Stand beim VA zu sein. Umfassend und gründlich erläutert der Kommentar den Text des Gesetzes sowie der relevanten Nebengesetze und flechtet die aktuelle Rechtsprechung bei allen relevanten Fragestellungen ein. So wird die sperrige Thematik verständlich und handhabbar.
Der Handkommentar behandelt alle praktisch wichtigen Gesetze rund um den Versorgungsausgleich und erklärt, wie diese zusammenwirken:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Familienrichter und Rentenberater profitieren von dem Werk ebenso wie die Fachkräfte bei den gesetzlichen Versorgungsträgern, den privaten Versicherern und in den Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, die betriebliche Altersversorgungen gewähren.
Mit der Reform des Wettbewerbsrechts 2016 werden entscheidende Teile des UWG neu gefasst und der Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts angepasst.
Die Neuauflage des HK-UWG schafft klare Orientierung. Sie bringt topaktuell auf den Punkt, welche Verhaltensweisen nach neuem Recht erlaubt und welche verboten sind. Die Fragen der Praxis im Blick, nimmt die Neuauflage zu allen Änderungen der Reform Stellung.
Mit der Reform des Wettbewerbsrechts 2016
– Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb/Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts – werden entscheidende Teile des UWG neu gefasst und der Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts angepasst.
Die Neuauflage des HK-UWG
schafft klare Orientierung. Sie bringt topaktuell auf den Punkt, welche Verhaltensweisen nach neuem Recht erlaubt und welche verboten sind, wer unter welchen Voraussetzungen geschützt wird und wer sich wie wehren kann. Die Fragen der Praxis im Blick, nimmt die Neuauflage zu allen Änderungen der Reformen Stellung, z.B.
Das Prinzip Stichwortkommentar – Sie haben es verstanden Aufgrund der großen Nachfrage nach der 1. Auflage war eine rasche Neuauflage des Stichwortkommentars Familienrechts nötig. Mit allen gesetzlichen Neuerungen ist das Buch nun wieder maßgeschneidert für die Anforderungen der Praxis.
Das Prinzip: Alphabetisch sortierte Stichworte ermöglichen das rasche Erschließen einer Fragestellung. Die Stichworte umfassen sowohl die typischen juristischen Sachverhalte (Beispiel: „Erwerbsobliegenheit“), als auch beratungsnahe Lebenslagen (Beispiel: „Kindesentführung“), setzen sie in den juristischen Kontext und führen sie auf gewohnt hohem Kommentarniveau und an der höchstrichterlichen Rechtsprechung entlang einem konkreten Lösungsvorschlag zu.
Die folgenden Neuerungen sind eingearbeitet:
Schnittstellen aus dem Blickwinkel des Familienrechtlers Neben den klassischen Sachbereichen erlaubt es die Darstellungsweise auch, die Berührungspunkte des Familienrechts zu anderen Rechtsgebieten punktgenau darzustellen. So sind die allgegenwärtigen Fragestellungen an den Schnittstellen zum Erbrecht, zum Kinder- und Jugendhilferecht, zum Sozialrecht, zum Steuerrecht und zum Vollstreckungsrecht in eigenen Stichworten behandelt (Beispiel: „Inobhutnahme“, „Bedarfsgemeinschaft“). Auch aktuelle Entwicklungen sind aufgegriffen (Beispiel: „Betreuungsgeld“).
Der StichwortKommentar Arbeitsrecht garantiert den schnellen ersten Zugriff auf die typischen Beratungssituationen durch die alphabetische Gliederung – bei gleichzeitig vertiefter juristischer Durchdringung auf hohem Kommentarniveau. Die Neuauflage berücksichtigt alle wichtigen Reformen der zu Ende gehenden Legislaturperiode und gibt konkrete Hinweise, wie mit dem neuen Recht umgegangen werden muss.
Das Prinzip StichwortKommentar
garantiert den schnellen ersten Zugriff auf die typischen Beratungssituationen durch die alphabetische Gliederung – bei gleichzeitig vertiefter juristischer Durchdringung auf hohem Kommentarniveau. Die Stichwortauswahl orientiert sich strikt an den tatsächlichen Problemlagen, die für die Mandatsbearbeitung relevanten Rechtsfragen werden anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgelotet.
NEU: Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die Neuauflage
berücksichtigt alle wichtigen Reformen der zu Ende gehenden Legislaturperiode in allen Stichworteinträgen und mit konkreten Hinweisen, wie mit dem neuen Recht nun umgegangen werden muss:
Neue Stichworte wie zum Streitwert oder zum Arbeitgeberdarlehen folgen der Schwerpunktsetzung in Rechtsprechung und Literatur. Die Neuauflage legt besonderen Wert auf lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bezüge sowie auf moderne Entwicklungen wie etwa elektronische Kommunikationsmittel, Low Performance, Compliance, Mitarbeiterüberwachung oder Transfergesellschaft.
Herausgeber und Autoren
bündeln das Expertenwissen führender Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler:
RiArbG Dr. Martina Ahrendt; RA Stephan Altenburg, FAArbR; RAin Dr. Frauke Biester, FAArbR; RA Dr. Alexander Bissels, FAArbR; RA Dr. Bernd Borgmann, LL.M., FAArbR; RA Axel Braun, FAArbR; RA Dr. René Döring; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; RiArbG Dr. Christian Ehrich; RAin Eva Einfeldt, FAArbR; RA Prof. Dr. Manzur Esskandari, FAStR, FAArbR u FAStrafR; RA Bernhard Fackler, FAArbR; RAin Sabine Feichtinger, FAArbR; RAin Eva-Maria Fohrmann, FAArbR; RA Peter Gerhardt, FAArbR; RiSG Antje Groß; RA Dr. Christoph Herrmann, FAArbR; RiArbG Michael Holthaus; RA Dr. Rüdiger Hopfe, FAArbR; RA Sebastian Juli, FAArbR; RA Dr. Markus Kelber, FAArbR; RA Heiko Langer, FAArbR; RA Joachim Littig, FAArbR; RA Dr. Pascal M. Ludwig; RA Dr. Malte Masloff, FAArbR; RAin Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M., FAArbR; RA Dr. Stefan Middendorf, FAArbR; RA Christian Moderegger, FAArbR; RA Dr. Lars Mohnke, FAArbR; RA Dr. Knut Müller, FAArbR u FASozR; RA Tobias Neufeld, LL.M., FAArbR u Solicitor (England & Wales); RAin Dr. Nathalie Oberthür, FAArbR u FASozR; RAin Dr. Andrea Panzer-Heemeier, FAArbR; RA Alexander Pfeiffer; RA Dr. Arnim Powietzka, FAArbR; RA Thomas Regh, FAArbR; RA Dr. Marcus Richter, FAArbR; RA Dr. Ulrich Sartorius, FAArbR u FASozR; RA Jan Peter Schiller, FAArbR; RA Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig, FAArbR; RA Dr. Axel Schmädicke, FAArbR; RA Dr. Anja Schöder, LL.M.; RA Dr. Andreas Schönhöft, FAArbR u FAStR; RAin/SyndikusRAin Maria-Susanna Schumacher, LL.M., FAArbR; RA Brent Schwab, FAArbR; RA Krikor Seebacher; RAin Carolin Sigle, Justiziarin; RA Dr. Stefan Simon, FAArbR; RA Thomas Ubber, FAArbR; RAin Dr. Feyzan Ünsal, EMLE; RA Thomas Wahlig, FAArbR; RA Dr. Frank Walk, FAArbR; RAin Dr. Gerlind Wisskirchen, FAArbR; RAin Silke Ziai-Ruttkamp, FAArbR
Der Großkommentar von der Groeben/Schwarze/Hatje ist das führende Standardwerk zum europäischen Recht. Seine wissenschaftliche Präzision und hohe Verständlichkeit ist meinungsprägend und integrationsfördernd. Seiner Argumentation folgen nationale und europäische Gerichte. Praxisnah wird die Sichtweise der europäischen Institutionen erläutert und hinterfragt. Auf hohem wissenschaftlichen Niveau fließt so die "Brüsseler" Sichtweise in die Meinungsbildung ein.
Auch in der zweiten Auflage kommentiert der Handkommentar zum Arbeitszeitrecht das zersplitterte und komplexe Arbeitszeitrecht ausgehend von den Regelungen des ArbZG, den zwingenden Vorschriften des besonderen Arbeitnehmerschutzes, den branchenspeziellen Arbeitszeitbestimmungen sowie den zwingenden betrieblichen Mitbestimmungsregelungen. Zudem schlägt der Kommentar Brücken zu dessen korrespondierenden Normen wie u.a. MuSchG, BetrVG sowie SGB. Zahlreiche neue Muster und Beispiele machen die Neuauflage noch praxisnäher.
Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein Muss für viele Unternehmen: Arbeitnehmer fragen passgenaue Modelle nach, Betriebsräte bestimmen mit. Die rechtlichen Instrumentarien hierzu finden sich verstreut im ArbZG, in Vorschriften des besonderen Arbeitnehmerschutzes, in branchenspeziellen Arbeitszeitregelungen wie im betrieblichen Mitbestimmungsrecht. Die juristischen Einzelfragen sind häufig nur im Zusammenspiel der Normen zu beantworten.
Die 2. Auflage des Handkommentars verknüpft beratungsrelevante Gesichtspunkte und kommentiert, ausgehend vom ArbZG, das relevante Recht von AGG bis TVöD. Ein Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt, Stichwort crowd- oder cloudworking.
Die Neuauflage bezieht alle gesetzlichen Neuregelungen sowie neueste tarifrechtliche Regelungen der letzten Jahre mit ein und bildet damit die Beratungswirklichkeit ab. Detailfragen aus Sondervorschriften können so gelöst werden, z.B.
Der Beraterkommentar zum Arbeitszeitrecht berücksichtigt die branchenspezifischen Besonderheiten aus den Bereichen Chemie, Metall, Öffentlicher Dienst, Bau, Soziales sowie Kirche und fußt auf der aktuellen Rechtsprechung des BAGund EuGH.
Präzise Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast, Beispiele und Antragsformulierungen erleichtern die schnelle Umsetzung der Rechercheergebnisse für Rechtsanwälte, Richter, Betriebs- und Personalräte, Personalabteilungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Aufsichtsbehörden, Integrationsämter und Sozialversicherungsträger.
Herausgeber und Autoren:
Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer Bremen | Dr. Frank Hahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Christina Herbert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen | Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung, Berlin | Dr. Lisa Käckenmeister, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart | Georg Lorenz, Regierungsdirektor, Staatliches Bauamt Nürnberg | Falk Meinhardt, Richter am Arbeitsgericht, Stuttgart | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, Stuttgart | Niki Sänger, Richter am Arbeitsgericht, Stuttgart | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschulprofessor, Hochschule Nordhausen | Prof. Dr. Jens Schubert, ver.di Bundesverwaltung, Berlin, Apl.-Professor an der Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Wolfram Sitzenfrei, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Dr. Christiane Tischer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart
Die großen Reformen im SGB V
justieren wesentliche Bereiche der Krankenversicherung neu. Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz, Präventionsgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz – Reformpakete sind verabschiedet oder stehen kurz davor der Verabschiedung. Die durchgreifenden Änderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems und sind kostenintensiv.
Die Neuauflage des LPK-SGB V
reagiert unmittelbar auf den Abschluss der Reformen. Die hoch umstrittenen Punkte, die auch das Leistungserbringungsrecht betreffen, werden Punkt für Punkt erläutert. Damit ist der hochgelobte Kommentar in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und gibt Beratungssicherheit in allen Reform-Fragen:
Der Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung und gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes.
Der neue Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg
ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Zugleich erscheint er zum 65. Geburtstag der 1953 verabschiedeten Verfassung. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung. Sie gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes. Soweit sinnvoll, ist auch die nähere Ausgestaltung durch einfaches Recht in die Erläuterungen einbezogen, etwa beim Wahl-, Geschäftsordnungs-, Verfassungsprozess-, Schul- oder Kommunalrecht.
Die Autonomieräume der Landesverfassung Baden-Württemberg und die landesverfassungsrechtlichen Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz sowie im Verhältnis zu den anderen Landesverfassungen werden deutlich herausgearbeitet und rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dies gilt beispielsweise für die bundesweit einmalige Möglichkeit bindender Vorgaben des Landtags an die Bundesratsvertreter des Landes bei Kompetenzübertragungen auf die EU.
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (früher: Staatsgerichtshof) ist umfassend ausgewertet. Dasselbe gilt für die einschlägigen Judikate des Bundesverfassungsgerichts und teilweise anderer Landesverfassungsgerichte.
Hohe Aktualität
Der neue Verfassungskommentar berücksichtigt sämtliche Novellierungen der Landesverfassung bis zu den jüngsten Änderungspaketen vom Dezember 2015. Er befasst sich deshalb auch mit den neuen Staatszielbestimmungen und den Stärkungen plebiszitärer Elemente. Ebenso wird die 2013 einfachgesetzlich eingeführte Landesverfassungsbeschwerde im prozessrechtlichen Teil ausführlich behandelt.
Kaum ein anwaltliches Tätigkeitsgebiet bietet so großen Facettenreichtum wie das Verkehrsrecht. Hier werden Praktiker gleichermaßen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht gefordert: Bei einem Unfallregulierungsmandat können ohne weiteres alle Rechtsgebiete berührt sein; Bußgeldmandate führen schnell zu wenig geläufigen Vorschriften von StVG, StVO oder FZV und zu technischen Sachverhalten.
Der Großkommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte auch in der 2. Auflage bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag im Verkehrsrecht bestimmen: So sind die Kommentierungen im Zivilrecht mit allen Vorschriften rund um den Schadenersatz, das Versicherungsrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht speziell für die Bedürfnisse des im Verkehrsrecht tätigen Anwalts zugeschnitten.
Natürlich befindet sich die Kommentierung wieder auf dem neuesten Stand – sie berücksichtigt insbesondere die aktuellen Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017
Sein Aufbau führt den Nutzer rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen.
Enthalten ist zusätzlich eine Vielzahl von Praxisanhängen u.a. zu den Themen: Begutachtung der Fahreignung, Messungen im Straßenverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, Streitwerten.
Neu: Schnittstellen zwischen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht/Beamtenrecht, Oldtimerrecht. Ein umfassender Teil befasst sich in Länderberichten mit der Regulierung von Auslandsunfällen.
Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt.
Der einzige Großkommentar, der in einem Band nicht nur das Aktiengesetz wissenschaftlich anspruchsvoll und dabei höchst praxisnah kommentiert, sondern gleichzeitig auch alle praxisrelevanten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften eingehend erläutert – konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen einer effizienten Beratungspraxis.
Die besonderen Vorteile des Werkes:
Die z.T. grundlegenden Gesetzesänderungen werden durchgehend berücksichtigt:
Den Handkommentar zum HGB kennzeichnen eine kluge Schwerpunktsetzung und das ideale Verhältnis aus wissenschaftlicher Tiefe und praxisgerechter Darstellung. Die Neuauflage reagiert umfassend auf die zahlreichen Gesetzesnovellen und berücksichtigt die Änderungen in allen Bereichen des HGB.
Der Handkommentar zum HGB
ist ein Vorbild in Sachen Schwerpunktsetzung für die Fragen der Praxis.
Die Neuauflage
folgt dem konsequent und kommentiert ausführlich:
Auf dem neuesten Stand
Alle Gesetzesnovellen berücksichtigt:
Die Autoren:
Wjatscheslav Anissimov, Rechtsanwalt | Dr. Stefanie Bergmann, LL.M., (Madison-Wisconsin), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht | Dr. Stephanie Deckers, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht | PD Dr. Andreas Dieckmann, Universität Hannover | Dr. Stephanie Eberl, LL.M. oec., Rechtsanwältin | Dipl.-Kfm. Peter Ebert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Prof. Dr. Robert Freitag, Maître en droit (Bordeaux), Universität Erlangen-Nürnberg | Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Gattung | Dipl.-Kffr. (FH) Anke Hahn, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin | Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht | Dipl.-Kfm. Norbert Heinemann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Dipl.-Finanzwirt Dr. Martin Heyes, LL.M., Steuerberater | Dr. Torben Illner, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Jürgen Keßler, HTW-Berlin, zugl. Honorarprofessor an der TU-Berlin sowie an der staatlichen Kuban-Universität, Krasnodar (Russische Föderation), Stiftungsprofessur EBZ Business School, Bochum | Dr. Marco Keßler | Dr. Verena Klappstein M.A., LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Leonhard Knoll, Universität Würzburg | Dr. Richard Koch-Sembdner, LL.M. (Stanford), Notar | Dr. Michael Lamsa, Rechtsanwalt | Dr. Andrea M. Partikel, Rechtsanwältin | Dr. Christian Prasse, Rechtsanwalt und Notar | Ass.-Prof. Dr. Georgios Psaroudakis, M.Jur. (Oxford), Universität Thessaloniki | Prof. Thomas Reich, Notar | Prof. Dr. Gerhard Ring, TU Bergakademie Freiberg | Prof. Dr. Gregor Roth, Universität Leipzig | Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford) Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Uwe Schmidt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht | Benjamin Marc Schmitz, Rechtsassessor | Dr. Uwe Scholz, Rechtsanwalt und Steuerberater | Dr. Claudia E. Schrimpf-Dörges, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin | Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Kirsten Seeger, LL.M., Maîtrise en droit, Rechtsanwältin | Prof. Dr. Michael Stöber, Universität Kiel | Dr. Stefan Stork, LL.M. (Leuven), Mag.rer.publ., Rechtsanwalt | Prof. Dr. Michael Szczesny, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Dipl.-Kfm. Michael Thelen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Dr. Chris Thomale, LL.M. (Yale), Universität Heidelberg | Dipl.-Kfm. Dr. Ingo Thomas, M.A. (Milwaukee), Chartered Financial Analyst | Prof. Dr. Patrick Velte, Leuphana Universität Lüneburg | Prof. Dr. Ulrich Voß, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt | Prof. Dr. Thomas Wieske, Hochschule Bremerhaven
Die Neuauflage des hochgelobten NomosKommentar zum Ausländerrecht
berücksichtigt als erster Kommentar auch die Änderungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylVfBeschlG 2015) und das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMÄndG 2015)
Die Änderungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylVfBeschlG) durchziehen wichtige Bereiche des Ausländerrechts. Parallel kommt das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMÄndG 2015) zum Abschluss gekommen. Politisch hoch umstritten, führen die Beschlüsse zu umfassenden Änderungen im gesamten Ausländerrecht.
Der NomosKommentar zum Ausländerrecht
berücksichtigt in seiner Neuauflage auch noch diese Änderungen. Der Nutzer wird bei allen reform-betroffenen Vorschriften redaktionell auf den neuen Gesetzestext aufmerksam gemacht. Eine ausführliche Einführung zu den Neuregelungen sowie zahlreiche Hinweise an Ort und Stelle der Kommentierung ermöglichen ihm den wichtigen ersten Zugang zu allen Neuregelungen.
Die Neuauflage
bietet ein Zusammenspiel mit den Kommentierungen zu allen zuvor verabschiedeten Reformgesetzen, insbesondere dem Neubestimmungsgesetz (NeuBestG 2015). Der in der 1. Auflage als Handkommentar erschienene Band umfasst damit aktuell und im Detail alle Bereiche des Ausländerrechts. Ein ausgewiesener Schwerpunkt liegt dabei, neben den Reformen, auf der Rechtsprechung des EuGH zum Unions- und Assoziationsrecht und des BGH zur Abschiebungshaft.
Der NK-AuslR nimmt engagiert Stellung
zu allen rechtlichen Fragen und Auswirkungen auf die bestehende Rechts- und Verwaltungspraxis, insbesondere bei den Themen
In den letzten Jahren hat der EuGH – vor allem durch seine wegweisende Entscheidung in der Rechtssache Schultz-Hoff – gravierende Veränderungen des deutschen Urlaubsrechts ausgelöst. Das BAG und die Landesarbeitsgerichte haben inzwischen auf die neue Rechtsprechung des EuGH reagiert, für den Praktiker bestehen aber noch immer viele Zweifelsfragen und Unsicherheiten. Der Nomos-Handkommentar sorgt jetzt wieder für Klarheit und bietet rechtssichere Lösungen für die Auslegung und Anwendung der urlaubsrechtlichen Vorschriften.
Der „Hömig/Wolff“ steht auch in der 12. Auflage für eine kompakte Kommentierung des Grundgesetzes durch Praktiker mit Insider-Kenntnissen. Die überschaubare Größe des Autorenteams gewährleistet eine enge Verzahnung und die Homogenität der Erläuterungen. Schwerpunkte der Neuauflage sind die grundlegende Reform des Finanzausgleichsrechts und die neueste Rechtsprechung (insbesondere des BVerfG, der Obergerichte, des EuGH und des EGMR).
Der „Hömig/Wolff“
steht wie kein anderer GG-Kommentar für eine knappe, aktuelle und handhabbare Kommentierung des Grundgesetzes. Autoren, die hauptberuflich im Bundestag, im Bundesrat, der Bundesregierung und der Justiz tätig sind oder waren, garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars.
Die 12. Auflage -
Aktualität ist oberstes Gebot. Schwerpunkt der Neuauflage ist die grundlegenden Reform des Finanzausgleichsrechts, die – bezogen auf die betroffenen Bestimmungen – die umfangreichste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die damit zusammenhängenden, auch prüfungsrelevanten neuen Fragestellungen werden ebenso wie die geänderten Vorschriften in Sachen Parteienfinanzierung verständlich erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen wichtige Entscheidungen (z.B. zum Verbot der NPD, zur Tarifeinheit, zu Kontroll-und Informationsrechten des Parlamentes oder zum Dritten Geschlecht) sämtlich ausgewertet wurden und in die Kommentierung eingeflossen sind. Aber auch die Judikatur der – insbesondere obersten – Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist, wo immer geboten, sorgsam berücksichtigt.
Allen Benutzern des Kommentars – Studierenden, Rechtsanwälten, Regierungsbeamten und Richtern ebenso wie politisch Interessierten ohne juristisches Vorwissen – steht damit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung, die alle Fragen beantwortet, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes ergeben.
Über mehr als 25 Jahre
hat Dieter Hömig den Handkommentar zum Grundgesetz maßgeblich als Herausgeber geprägt. Mit der 12. Auflage übernimmt nun Heinrich Amadeus Wolff die Gesamtverantwortung.
Das Handbuch behandelt alle datenschutzrechtlichen Aspekte des neuen Rechts und nimmt sich der modernen Verarbeitungspraxis von personenbezogenen Daten rund um das Internet an: Zulässigkeitsvorschriften oder Beschränkungen nach der E-Privacy-VO | Internetspezifische Datenverarbeitungen: Web- und Cloud-Angebote inkl. Online-Marketing | Social Networks | Suchmaschinen | Webanalyse | Office-Tools | Datenverarbeitung zur Netz- und Informationssicherheit sowie zur Betrugsverhinderung | Kommunikations- und Over the Top Dienste| Messenger | Big Data
Mit dem neuen Datenschutzrecht
gelten seit dem 25.5.2018 komplett neue Rechtsgrundlagen auch für die internetspezifischen Datenschutzvorschriften. Jeder Anbieter von Dienstleistungen rund um das Internet, jeder Nutzer des Internet und jeder Rechtsberater, in Unternehmen und Kanzleien, muss das neue Recht kennen, anwenden und in datenschutzkonforme Verfahren und Verträge überführen. Auch für Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen bilden die europäische Datenschutz-Grundverordnung, das neue BDSG und der Entwurf der E-Privacy-Verordnung den verbindlichen Maßstab.
Das Handbuch Datenschutz im Internet
behandelt alle datenschutzrechtlichen Aspekte des neuen Rechts
Alle praxisrelevanten Themen werden berücksichtigt
Die sektorenspezifische Darstellung nimmt sich aller wichtigen Themen der modernen Verarbeitungspraxis von personenbezogenen Daten rund um das Internet an:
Das Handbuch ist auf die Praxis ausgerichtet, greift aber auch die wissenschaftlichen Diskussionen rund um den Datenschutz im Internet auf und führt sie weiter.
Der Transport von Gütern und Personen auf Wasserwegen ist für die EU von entscheidender Bedeutung. Annähernd alle Aspekte des Seeverkehrs sind dabei durch unmittelbar wirkendes EU-Recht geregelt. Im Brüsseler Kommentar analysieren führende internationale Experten erstmals alle relevanten EU-Verordnungen und Richtlinien.
Der Transport von Gütern und Personen auf Wasserwegen in Europa
ist für die EU von entscheidender Bedeutung. Er umfasst ca. 90% des Außen- sowie 40% des innereuropäischen Handels, jedes Jahr nutzen über 400 Millionen Passagiere die EU-Häfen. Annähernd alle Aspekte des Seeverkehrs sind dabei durch in großen Teilen unmittelbar wirkendes EU-Recht geregelt.
Im Brüsseler Kommentar zum EU-Schifffahrtsrecht
analysieren führende internationale Experten erstmals alle relevanten EU-Verordnungen und Richtlinien, insbesondere zu den Fragen der
Auf aktuellem Stand
Die in Folge schwerer Unfälle beim Transport auf Wasserwegen von der EU verabschiedeten sogenannte Erika-Pakete, die v.a. die Schiffssicherheit sowie den Meeresumweltschutz regulieren, sind durchgängig berücksichtigt.
Der neue Handkommentar erläutert
Das Deutsche Rote Kreuz Gesetz (DRKG)
enthält grundlegende Regelungen zur Rechtstellung des Deutschen Roten Kreuz e.V. als Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich, zu seinen insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht folgenden Aufgaben sowie zum Schutz des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“. Darüber hinaus regelt es die Rechtsstellung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und des Malteserhilfsdienstes als andere freiwillige Hilfsgesellschaften.
Der Handkommentar
erläutert
Der HK-DRKG
bietet damit erstmalig einen zugleich kompakten und detailreichen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und Hintergründe, aufgrund derer dem DRK als Nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht eine besondere Rolle zukommt.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Europa
Die zunehmende Internationalisierung macht die Kenntnis der zur Verfügung stehenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unabdingbar.
Das große Handbuch „Gesellschaftsrecht in Europa“
eröffnet den Zugang und sichert die Rechtsformwahl juristisch fundiert ab. Es behandelt praxisnah die supranationalen Gesellschaftsformen der EU, die möglichen Gesellschaftsrechtsformen in wichtigen europäischen Ländern sowie die das nationale Recht wesentlich beeinflussenden europäischen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien.
Praxisnah: Die nationalen Gesellschaftsrechte
Die vergleichende Darstellung nationaler Gesellschaftsformen und die Orientierung an den praktischen Fragestellungen ermöglichen konkrete Gestaltungsvorschläge. Jedes Unternehmen, das Geschäftsverbindungen mit Gesellschaften aus den behandelten Rechtsordnungen hat, profitiert. Analysiert werden:
Alles im Blick: Gesonderte Kapitel zur Rechtsprechung des EUGH zur Niederlassungsfreiheit mit ihren Auswirkungen auf die nationalen Gesellschaftsrechte und das IPR des Gesellschaftsrechts runden die Darstellung ab.
Zentrale Bausteine: Die supranationalen Rechtsformen
Alle wichtigen EU-Gesellschaftsrechtsformen sind vertieft erörtert:
Besonders hilfreich: Die gesonderte Darstellung zu den Grundlagen und der Systematik von europäischen Rechtsformen sowie ein Methodikteil, die den sicheren methodischen Umgang mit dem europäischen Recht unterstützen.
Aus einer Hand: Gesellschaftsrechtliche Richtlinien
Die Richtlinien zum Gesellschaftsrecht sind gesondert im Hinblick auf die zu beachtenden Interpretationskriterien dargestellt und im Rahmen ihrer Vorgaben für das nationale Gesellschaftsrecht besprochen:
Umfassend gedacht: Eigene Kapitel zu den Themen Europäische Corporate Governance, Europäisches Kapitalmarkt-, Konzern-, Insolvenz- und Arbeitsrecht.
Ideal für die richtige Rechtsformnutzung
Die durchgehende Darstellungsweise, die die Gestaltungsformen durch Personengesellschaften, Kapital- und sonstigen Gesellschaften EU-weit und Land für Land vergleichbar macht. Der immer gleiche Aufbau – von der Gründungsphase über Fragen der Kapitalverfasstheit, der Haftung für Verbindlichkeiten bis hin zu Mitgliederwechsel und Auflösung – lässt den Nutzer auf einen Blick die Voraussetzungen und Risiken der jeweiligen Rechtsform erkennen.
Vorausschauend: Zukunftsorientiert werden europäische Reformbestrebungen (Sitzverlegungsrichtlinie, European Model Company Act, Europäisches Konzernrecht) mit in den Blick genommen.
Die Autoren:
Dr. Nefail Berjasevic, EMBA, LL.M. (NYU), Rechtsanwalt/Junior-Partner, Köln, Lehrbeauftragter Universität Siegen | Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Akademische Rätin, Universität Bonn | Dr. Harald Gesell, Rechtsanwalt/Partner, Köln, Lehrbeauftragter Universität Münster | Jun.-Prof. Dr. Stefanie Jung, M.A. (CoE), Universität Siegen | Prof. Dr. Peter Krebs, Universität Siegen | Dr. Christophe Kühl (Maîtrise en Droit Privé), Rechtsanwalt/Partner und Avocat au Barreau de Paris, Köln/Paris | Johannes Liefke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, MPI München | Michael Matejek, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Siegen | Prof. avv. Dr. Paolo Flavio Mondini, Rechtsanwalt/Partner, Mailand und Associate Professor, Università Cattolica, Piacenza | Regine Nuckel, Rechtsanwältin/Partner, Düsseldorf | Prof. Ayudante Dr. Miguel Gimeno Ribes, Assistenzprofessor Universidad de Valencia | Dr. Joanna Schubel, Rechtsanwältin/Senior Associate, Warschau | Dr. Sascha Stiegler, LL.M., Associate, Berlin und Lehrbeauftragter Universität Siegen | Larissa Wohlgemuth, LL.M. (UCLA) (Maîtrise en Droit des Affaires), Rechtsanwältin und Avocat au Barreau de Paris, Köln/Paris
Die Neuauflage des bewährten Handkommentars bietet eine aktuelle und umfassende Kommentierung aller einschlägigen Normen des BGB, des FamFG, des Betreuungsbehördengesetzes sowie des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes.
Das Werk orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der Praxis und nimmt die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten ein. Die Änderungen in Bezug auf Patientenverfügung (§1901a) sowie Zwangsmaßnahmen (§§1906, 1906a) sind ebenso berücksichtigt wie die betreuungsrechtlichen Aspekte der Patientenrechte in §§ 630a–e BGB sowie die Änderungen im Recht der Betreuungsbehörden.
Wer sich mit dem Betreuungsrecht beschäftigt, muss sich auch immer mit menschlichen Schicksalen auseinandersetzen. Die Herausforderung für die Gerichte, Bevollmächtigten, Betreuer, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine liegt darin, mit der Ausnahmesituation einer Betreuung angemessen umzugehen. Dazu ist die Kenntnis des aktuellen Betreuungsrechts, wie es durch die Rechtsprechung geprägt und durch zahlreiche Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren immer wieder verändert wurde, unerlässlich.
Die Neuauflage des bewährten Handkommentars zum Betreuungsrecht bietet eine verlässliche, aktuelle und umfassende Kommentierung aller einschlägigen Vorschriften
Das Werk orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der Praxis, indem es stets die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten berücksichtigt und die jeweiligen Rechtsprobleme erschließt.
Es vermittelt alle aktuellen Neuerungen, die sich v.a. ergeben aus:
Die Autoren:
RiOLG Roberto Bucic | VizePräsKG Dr. Andrea Diekmann | RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit | Margrit Kania, Überörtliche Betreuungsbehörde | VRiLG Dr. Peter Kieß | RiOLG Dr. Klaus Maier | RAin Sybille M. Meier, FAMedR und FASozR | Dipl.-Rpfl. Alexandra Reinfarth | VRiLG a.D. Dr. Immanuel Stauch
Der aktuelle Kommentar für Familienrechtler: profund und ausführlich kommentieren langjährige Experten im Verfahrensrecht die Vorschriften des FamFG (Allgemeiner Teil und Familienverfahren) und gehen ausführlich auf die Entwicklung in den rund zwei Jahren seit Inkrafttreten des FamFG ein.
Die ergangene umfangreiche Rechtsprechung, die vielfältigen Publikationen und die Gesetzesänderungen im materiellen Recht sind umfassend berücksichtigt, insbesondere zu den Themen:
Sie erhalten mit der vollständig überarbeiteten Neuauflage:
Die Autoren:
RAin u FAFamR Monika Clausius | Prof. Dr. Ingo Fritsche | VRiOLG Bodo von Harbou | RAin u FAFamR Petra Harms | RiOLG Frank Götsche | Dr. Rainer Kemper | VRiOLG a.D. Uwe Klußmann | RA Norbert Schneider | Prof. Dr. Klaus Schreiber | RAin u FAFamR Dr. Anna Simon | DirAG Roland Stockmann | aufsichtsf. Richter am AG Dr. Wolfram Viefhues | RiOLG Mallory Völker | RAin u FAFamR Andrea Volpp
Das neue Handbuch Unternehmensfinanzierung analysiert ausführlich jedes einzelne angebotene Finanzierungsinstrument vor dem Hintergrund der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen und erörtert, wie es vom Unternehmen bewertet und genutzt werden kann. Unternehmensberater wie Finanzverantwortliche im Unternehmen werden Handlungsspielräume erkennen und Verhandlungspositionen identifizieren, Banken und andere professionelle Marktteilnehmer können ihr Portfolio überprüfen.
Kapitalbeschaffung und Liquiditätssicherung sind die wesentlichen Aufgaben der Unternehmensfinanzierung im Rahmen der Corporate Finance. Die globale Wirtschafts- und Finanzmarktkrise macht vor dem Mittelstand nicht Halt, Umsatzrenditen stagnieren, Bonitätsbeurteilungen und damit auch die Ratings sinken. Die KfW warnt vor Finanzierungsschwierigkeiten für den Mittelstand. Kleinere Unternehmen bis hin zu den größten Gesellschaften mit ausgeprägtem Kapitalmarktbezug sind deshalb gut beraten, Finanzierungsmodelle mit ihren Risiken im Regulierungsumfeld betriebswirtschaftlich und rechtlich umfassend zu bewerten.
Das neue Handbuch Unternehmensfinanzierung analysiert ausführlich jedes einzelne angebotene Finanzierungsinstrument vor dem Hintergrund der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen und erörtert, wie es von Unternehmen bewertet und genutzt werden kann. Unternehmensberater wie Finanzverantwortliche im Unternehmen werden Handlungsspielräume erkennen und Verhandlungspositionen identifizieren, Banken und andere professionelle Marktteilnehmer können ihr Portfolio überprüfen.
Punkt für Punkt werden die Praxisprobleme der Unternehmensfinanzierung im Mittelstand aufgegriffen und u.a. anhand folgender Einzelbeiträge erörtert:
Der blaue Nomos-Großkommentar zum Strafgesetzbuch ist einer der führenden Kommentare im Strafrecht. Das Markenzeichen „NK-StGB“ kommt nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung.
Die Reformauflage des „NK“
reagiert unmittelbar auf einen Gesetzgeber, der dem Ruf nach mehr Sicherheit mit einer (Spring-)Flut neuer oder reformierter, stets und ständig jedoch strafverschärfender Gesetze folgt.
Die Kommentierungen konnten insbesondere folgende Gesetze bereits berücksichtigen:
Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt der Großkommentar bereits die Gesetzesentwürfe zum Fahrverbot als allgemeine Sanktion und zur Majestätsbeleidigung (Böhmermann-Fall).
Herausragende Autoren:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Heidelberg | Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), Wiesbaden | Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald | Prof. Dr. Helmut Frister, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Monika Frommel, Universität Kiel | Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Uwe Hellmann, Universität Potsdam | Prof. Dr. Walter Kargl, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen, Universität Mannheim | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Universität Kiel | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, Universität Bonn | Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen | Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Universität Bonn | Prof. Dr. Andreas Ransiek, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Frank Saliger, Universität München | Prof. Dr. Wolfgang Schild, Universität Bielefeld | Dr. Thomas Schröder, Universität Heidelberg | PD Dr. Kay Schumann, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Stephan Stübinger, FernUniversität in Hagen| Prof. Dr. Brigitte Tag, Universität Zürich | Prof. Dr. Friedrich Toepel, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Villmow, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, FernUniversität in Hagen | Prof. Dr. Benno Zabel, Universität Bonn | Prof. Dr. Rainer Zaczyk, Universität Bonn | Prof. Dr. Frank Zieschang, Universität Würzburg
Die 3. Auflage informiert prägnant und verständlich über die neueste Rechtsprechung im Bereich der Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung. Das Werk bietet darüber hinaus profunde Erläuterungen der vollstreckungsrechtlich relevanten Nebengesetze und der maßgeblichen europäischen Regelungen. Bereits berücksichtigt: die Werte der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015. Mit zahlreichen kostenrechtlichen Hinweisen.
Der Hk-ZV
ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei allen Fragen zum Recht der Zwangsvollstreckung. Seine Kritiker betonen die Vorzüge der umfassenden Konzeption:
Die 2. Auflage des Handkommentars erläutert die Regelungen des Mediationsgesetzes und der neuen Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung. Zugleich durchmisst sie die Anwendungsfelder der Mediation etwa in privaten Bausachen, in Erbangelegenheiten und in der steuerberatenden Praxis.
Die Mediation als Verfahren zur alternativen Streitbeilegung ist in aller Munde und betrifft neben den Konfliktparteien und den Mediatoren auch Rechtsanwälte, Richter und Notare.
Komplett überarbeitete Neuauflage
Der Handkommentar bringt die Kommentierung des Mediationsgesetzes (MediationsG) auf den aktuellen Stand. Darüber hinaus berücksichtigt er die neuesten Rechtsentwicklungen:
Umfassende Kommentierungen
Die Neuauflage erlaubt nicht nur eine rechtliche Interpretation der Auswirkungen der im Mediationsgesetz und der ZMediatAusbV enthaltenen Bestimmungen. Die Autoren kommentieren auch sämtliche Regelungen der Verfahrensordnungen – u.a. ZPO, StPO, FamFG – und weitere Gesetze – u.a. RDG, BGB – in ihren Bezügen zur Mediation.
Mehr als nur ein Kommentar
Das Werk veranschaulicht darüber hinaus in praxisorientierten Beiträgen die Bedeutung der Regelungen für verschiedene Anwendungsfelder der Mediation, u.a.:
Das Recht der Energiewirtschaft befindet sich im Umbruch. Der Zugang zu und der Betrieb von Energieversorgungsnetzen bleiben entscheidend. Die Neuauflage des erörtert topaktuell alle Reformen von der Digitalisierung der Energiewende bis hin zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz.
Die Neuauflage des NK-EnWG
topaktuell mit allen Reformen, u.a.
Profitieren Sie vom Know-how führender Experten!
Das Autorenteam bündelt die Kompetenz aus Bundesnetzagentur, universitärer Forschung und anwaltlicher Beratung. Eine wissenschaftliche fundierte Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält, gewährleisten:
Stefan Albrecht, Bundesnetzagentur | Peter Franke, Bundesnetzagentur | Dr. Stephan Gerstner, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Christoph Görisch, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen | Dr. Bodo J. Herrmann, Bundesnetzagentur | Dr. Norbert Huber, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Universität Augsburg | Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M., Friedrich-Schiller-Universität Jena | Dr. Sebastian Mielke, Rechtsanwalt | Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt | Dr. Winfried Rasbach, Thüga Aktiengesellschaft | Bernhard Schex, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt | Dr. Christian Schütte, Bundesnetzagentur | Prof. Dr. Thorsten Siegel, Freie Universität Berlin | Dr. Stefan Tüngler, Rechtsanwalt | Dr. André Turiaux, Rechtsanwalt | Dr. Jens Wahlhäuser, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Daniela Winkler, Universität Stuttgart
Mit dem Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 wurde das ROG grundlegend novelliert. Der neue NomosKommentar zum ROG nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz einschließlich verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen minutiös zu erläutern. Zahlreiche Querverweise helfen dabei, das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene zu erkennen.
Das Raumordnungsgesetz (ROG)
regelt die Gesamtplanung auf höchster Ebene und trifft insoweit Vorgaben für die Bauleitplanung und die einzelnen Fachplanungen. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, Infrastrukturvorhaben und Windkraftanlagen gewinnt das Raumordnungsrecht weiter an Bedeutung.
Durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
Wurde das Raumordnungsgesetz grundlegend novelliert:
Der neue NomosKommentar zum ROG
nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz minutiös zu erläutern:
Das erfahrene Autorenteam
bündelt die Kompetenz aus behördlicher Praxis, richterlicher Entscheidungsfindung und universitärer Forschung: VRiVG Prof. Dr. Andreas Dietz, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M., Prof. Dr. Kurt Faßbender, Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Prof. Dr. Susan Grotefels, Prof. Dr. Gert Hager, Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Dr. Boas Kümper, Dr. Tom Pleiner, Prof. Dr. Stefanie Schiedermair, PD Dr. Mathias Schubert
Das soziale Entschädigungsrecht ist in vielen Einzelvorschriften zerstreut, eine Regelung durch den Gesetzgeber lässt auf sich warten. Die komplexen Lebenssachverhalte machen aber an den Grenzen der Einzelgesetze nicht Halt, sondern erfordern eine einheitliche Interpretation.
Der neue Handkommentar setzt hier an und schafft neue Standards. Ausgehend vom BVG und der dazu entwickelten Dogmatik bietet er grundlegende, neue Systematisierungs- und Interpretationsansätze und enthält paragrafengenaue Kommentierungen der wichtigsten Regelungen vom BVG bis zum ZDG.
Aktuell: Die einschneidenden Veränderungen des BVG-Änderungsgesetzes-2011 werden bereits einer kritischen Würdigung unterzogen. Es handelt sich insbesondere um
Entstanden ist so eine wissenschaftlich fundierte, praxisgerechte Aufbereitung aller relevanten Gesetzesvorgaben. Die Alleinstellung des Kommentars wird unterstrichen durch die beteiligten Autorinnen und Autoren, die unter der Federführung von Sabine Knickrehm, Richterin am Bundessozialgericht, ihre langjährige Berufserfahrungen einbringen.
Der Kommentar zum Brandenburgischen Hochschulgesetz behandelt in 3. Auflage erstmals alle wesentlichen Gesetze aus dem Bereich des Hochschulrechts des Landes Brandenburg in einem Werk.
Ein „Muss“ für Vertreter der Hochschulen und Studierendenschaften, die zuständigen (Verwaltungs-)Gerichte, Anwälte und Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsministerien.
Das Brandenburgische Hochschulgesetz
steht mit seiner bewegten Geschichte beispielhaft für die Dynamik oder – je nach Betrachtungsweise – auch nur die Rastlosigkeit im deutschen Hochschulrecht. Mit dem neuen Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg legt der Gesetzgeber binnen 24 Jahren die bereits 11. grundlegende Novellierung des Hochschulgesetzes vor.
Hochgelobt und bereits in 3. Auflage
vereint die Neuauflage erstmals alle wesentlichen Gesetze aus dem Bereich des Hochschulrechts des Landes Brandenburg in einem Werk. So ist nicht nur das neue, als Ablösungsgesetz konzipierte Brandenburgische Hochschulgesetzausführlich kommentiert, sondern auch das für die Praxis- und Rechtsanwendung eminent relevante Hochschulzulassungsgesetz. Darüber hinaus enthält die Neuauflage das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)“ und das in jüngerer Vergangenheit von BVerfG und LVerfG auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfte Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz.
Das Hauptaugenmerk der Kommentierungen liegt auf einem schnellen und lösungsorientierten Zugriff auf die praxisrelevanten Problemfelder. Dabei profitiert der Kommentar von den großen praktischen Erfahrungen der Autoren mit den einschlägigen Regelwerken.
Weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturhinweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Vorschrift. Instruktive Vergleiche mit den aktuellen Hochschulgesetzen und weiteren einschlägigen Regelungen der übrigen Bundesländer setzen die Vorschriften in einen bundesweiten Kontext und machen das Werk dadurch über die Landesgrenzen hinaus zum Referenzwerk.
Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht dokumentiert und kommentiert in handlicher Form alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz und setzt sie zueinander in Bezug. Das Werk verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Das bewährte Konzept prägt auch die Neuauflage, in der alle Teile überarbeitet und aktualisiert wurden. Besonders relevant in der 2. Auflage: die neue Arbeitsstättenverordnung (mit den Vorschriften der früheren BildschirmarbV), die neue Betriebssicherheitsverordnung sowie das neue Mutterschutzgesetz.
Im Arbeitsschutzrecht ist das Zusammenspiel von technischen Normen mit rechtlichen Ge- und Verboten nicht einfach zu überschauen. Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht ist der einzige Kommentar, der in handlicher Form alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz dokumentiert, kommentiert und in Bezug setzt. Dieses bewährte Konzept prägt auch die Neuauflage, in der alle Teile überarbeitet und aktualisiert worden sind.
Die wichtigsten Änderungen, die eine besonders hohe Praxisrelevanz aufweisen, sind:
Zwei weitere Verordnungen komplettieren die 2. Auflage:
Die einschlägigen Normen sind auf aktuellstem Stand unter Berücksichtigung der internationalen und europäischen Rechtsentwicklung kommentiert. Der Kommentar verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Das Autorenteam vereint betriebliche, behördliche und verbandliche Praxis, Wissenschaft sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Das Werk ist wichtig für alle, die in Betrieben und Dienststellen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind, für Betriebs- und Personalräte, für die Aufsicht im staatlichen Arbeitsschutz und in der Unfallversicherung, für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie für Gerichte und Hochschulen.
Aus dem Inhalt:
Die Autoren:
Susanne Arndt-Zygar, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Nordrhein-Westfalen | Rin Dr. Claudia Beetz, M. mel., Sozialgericht Dessau | Prof. Dr. Andreas Blume, Universität Bielefeld, Ruhr-Universität Bochum | Oberreg.-Rätin Dr. Diana Bremer, Magdeburg | Prof. Dr. Andreas Bücker, Hochschule Wismar | Prof. Dr. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin | RA Dr. Ulrich Faber, Bochum/Köln | RiArbG Dr. Nicolai Fabricius, Köln | Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, Fachhochschule Münster | Ass. Dr. Anja Georgi, ver.di Bundesvorstand, Berlin | Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer, Bremen | Ass. Jan Grüneberg, IG BCE, Hannover | Dr. Anke Habich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | VRinLAG Dr. Oda Hinrichs, Berlin | RiSG Dr. Nico Julius, Magdeburg | Dr. Eberhard Kiesche, Arbeits- und Datenschutzberater, Bremen | Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Klaus Lörcher, Frankfurt/M. | RiArbG Dr. Mathias Maul-Sartori, Frankfurt/Oder | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | RA Detlev Nitsche, Berlin | Dr. Hanns Pauli, DGB Rechtsschutz, Berlin | Prof. Dr. Nicole Reill-Ruppe, Fachhochschule Erfurt | RA Dr. Uwe Reim, Bremen | Ass. Andrea Ritschel, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Jochen Rozek, Universität Leipzig | RA Klaus Schmitz, Dortmund | RinArbG Dr. Christine Schulze-Doll, Berlin | Prof. Dr. Sebastian Volkmann, Hochschule Anhalt, Bernburg | Ass. Christian Weber, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Der erweiterte Pflegebegriff und die neuen Begutachtungsrichtlinien im SGB XI sind am 1.1.2017 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das PSG III verabschiedet mit seinem Schwerpunkt in der sozialhilferechtlichen Pflege. Damit fand die umfänglichste Reform des SGB XI seit dessen Einführung ihren Abschluss. Die 5. Auflage des LPK-SGB XI verarbeitet alle Neuerungen aus den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III.
Der erweiterte Pflegebegriff und die neuen Begutachtungsrichtlinien
im SGB XI sind am 1.1.2017 in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt wurde das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet mit seinem Schwerpunkt in der sozialhilferechtlichen Pflege nach dem SGB XI. Damit fand die umfänglichste Reform im Bereich des SGB XI seit dessen Einführung ihren Abschluss.
Die 5. Auflage des LPK-SGB XI
verarbeitet alle Neuerungen aus den Pflegestärkungsgesetzen PSG I, II und III und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Die Kommentierungen sind auf das neue Recht ausgerichtet, Vergleiche zum alten Rechtsstand werden - soweit für das Verständnis notwendig - an Ort und Stelle gegeben.
Der LPK-SGB XI als der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht
berücksichtigt insbesondere
Praxisnah:
Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzen gezielt praxisrelevante Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die Darstellung des neuen Rechts. Zusätzliche Erläuterungen zum Pflegezeitgesetz, zum Familienpflegezeitgesetz sowie zu den wichtigsten pflegerelevanten Normen des SGB V beziehen wichtige Themen aus der Pflegerechtsberatung mit ein.
Ausgewiesene Pflegerechtsexperten
machen den LPK-SGB XI zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter, Mitarbeiter bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.
„Der LPK-SGB I ist ein »Muss«“ (Ulrich Harmening zur Voraufl.) für alle, die im Sozialrecht tätig sind, denn der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs legt die gemeinsamen Grundsätze für das gesamte Sozialleistungsrecht fest. Die Neuauflage des LPK-SGB I berücksichtigt neben allen gesetzlichen Neuregelungen die umfangreiche Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur, insbesondere zu den praxisrelevanten Bezügen zu SGB II und XII.
Die 3. Auflage
Das Werk richtet sich an die Mitarbeiter bei den Leistungsträgern und Behörden, die Richter in den Sozial- und Verwaltungsgerichten, die Anwaltschaft, die Auszubildenden sowie die Studierenden an den Fachhochschulen und Universitäten.
Das Autorenteam aus erfahrenen Praktikern der Bereiche Rechtsprechung, Anwaltschaft und Verbände sowie Hochschullehrern wurde für diese 3. Auflage durch neue Autorinnen und Autoren sowie den neuen Mitherausgeber Peter Trenk-Hinterberger verstärkt.
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am BVerwG, Leipzig; Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Universität Hamburg; Dr. Torsten Buser, Richter am LSG Baden-Württemberg, Stuttgart; Dr. Thomas-Peter Gallon, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Berlin; Prof. Dr. Rainer Kessler, Brechen; Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf; RAin Katja Kruse, Referentin für Sozialrecht und Sozialpolitik, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Düsseldorf; Bojana Markovic, Wissenschaftliche Referentin, Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe, soziale Leistungssysteme, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin; Prof. Dr. Volker Neumann, Heidelberg; Prof. Helmut Reinhardt, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; RA und FASteuerR Ronald Richter, Hamburg; RA Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Fachhochschule Düsseldorf; Dr. Ralf Rothkegel, Richter am BVerwG a.D., Berlin; Ass jur. Martina Rudolph, Dozentin für Rechtskunde, Neuss und Kön; RAin Marie-Luise Schiffer-Werneburg, Brandenburg; RAin und FASozR Irene Sommer, Berlin; Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am LSG Schleswig-Holstein, Schleswig; Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Marburg.
Der „Krenzler“ reagiert in seiner 2. Auflage auf die neuesten Entwicklungen in der Rechtsdienstleistungspraxis. Vorgestellt und argumentativ bewertet werden vor allem die sich neu herausgebildeten Betätigungsfelder, wie z.B. die unentgeltliche Rechtsberatung durch „Law Clinics“, Streitschlichtung durch Nichtjuristen im Online-Bereich, Rechtsportale im Internet und die Heranziehung von Rechtsanwälten als „Erfüllungsgehilfen“. Die Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand durch das im Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen.
Der „Krenzler“
ist zu Recht meinungsbildend im RDG: Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere für die Dienstleister außerhalb der Anwaltschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Austariert wird das Spannungsverhältnis zwischen verfassungsrechtlich geschützter Berufsfreiheit einerseits und dem Schutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen andererseits.
Die 2. Auflage
reagiert auf die vielen Neuentwicklungen in der Rechtsdienstleistungspraxis. Ausdifferenzierte Fallkonstellationen verdeutlichen diese enorme, auch rechtspolitisch bedeutsame Entwicklung. Auch die Abgrenzungslinien zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nebenleistung, die sich zwischenzeitlich konturiert haben, arbeitet der Kommentar klar heraus.
Aktuell:
Die Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand durch das im Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie mit seinen zahlreichen Neuregelungen und Änderungen im RDG, im RDGE und in der RDV.
Die Schwerpunkte:
Herausgeber und Autoren
sind herausragende Kenner der Materie:
RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Hans Klees, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München | RAin Daniela Schmidt | RA Karl-Michael Schmidt, Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, zweiter Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Sorgfältige Beratung bei der Nachfolge und im Erbfall kommt heute ohne die genaue Kenntnis der Normen außerhalb des BGB-Erbrechts nicht mehr aus. Der Kommentar trägt der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rechnung und bietet daher Lösungen unter Berücksichtigung familienrechtlicher, betreuungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmensbeteiligungen, Rechte an Grundstücken, bis hin zu Fragen des digitalen Nachlasses werden einbezogen. Ebenso versicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, verfahrens- und gebührenrechtliche Vorschriften. Länderübergreifende Sachverhalte führen zu Vorschriften des internationalen Privatrechts, die ebenfalls umfassend kommentiert sind.
Der Kommentar Nachfolgerecht
Autoren:
RiLSG Dr. Claus-Peter Bienert, Potsdam | RAin Dr. Isolde Bölting, FAArbR, Remscheid | Dipl.-Rpfl. Roswitha Feldhofer, Ebersberg | RiOLG Walter Gierl, München | RAin Christiane Graß, FAAgrarR, Wirtschaftsmediatorin, Lehrbeauftragte an der Universität Göttingen, Bonn | RiAG Dr. Stephanie Greil-Lidl, Eggenfelden | Notar Michael Gutfried, M.Jur. (Oxford), Dingolfing | RAin Sonja Hecker, Dipl.-Rpfl., Hockenheim | RA Dr. Jochen Heide, FAVerwR, Düsseldorf | Wiss. Mitarb. Dr. Thomas A. Heiß, Universität Passau | RAin Dr. Stephanie Herzog, FAErbR, Würselen | RA Dr. Guido Holler, FASteuerR, FAErbR, Düsseldorf | RAin Leonora Holling, Düsseldorf | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FAErbR, Düsseldorf, Lehrbeauftragter an der Universität Münster | RA Wolfram Hußmann, Dipl.-Verwaltungswirt, Wesel | Dipl.-Rpfl. Andrea Imre, Ingolstadt | StA Dr. Andreas Köhler, Stuttgart, Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | RiOLG Holger Krätzschel, München | Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Traunstein | RA Jörg Lässig, FAArbR, Chemnitz | RAin Dr. Sabine Mayer, FAFamR, Neuötting | RA Dr. Sebastian Naber, Hamburg | RA Christoph Peter, LL.M., Würselen | RAin Dr. Katja Plückelmann, FAHuGR, Düsseldorf | RiAG Dr. Stefan Poller, Laufen | RAin Victoria Riedel, Mediatorin, Düsseldorf | RA Heinz Rulands, FAFamR, FAMedR, Mönchengladbach | RA Georg Schmidt, FASteuerR, FAErbR, Düsseldorf | RA Kai Roland Spirgath, Heidelberg | RA Jens-Dietrich Sprenger LL.M., FAVersR, Regensburg | RA Wolfgang Schwackenberg, Notar a.D., FAFamR, Oldenburg | RA Dieter Trimborn v. Landenberg, FAErbR, Köln | RA Martin Weber, LL.M., Passau | Dipl.-Rpfl. Harald Wilsch, München | RAin Prof. Dr. Kerstin Wolf M.A., FOM Hochschule für Oekonomie und Management, München
Die 4. Auflage des Handkommentars bringt die Rechtsanwender nach den umfangreichen BauGB- und BauNVO-Reformen auf den neuesten Stand. Mit praxiserprobten Mustern und zahlreichen Formulierungshinweisen erleichtert er die Umsetzung sämtlicher Neuregelungen in der Praxis.
BauGB und BauNVO gemeinsam kommentiert
Der Handkommentar besticht durch kompakte und klar strukturierte Erläuterungen und eine enge Verzahnung des BauGB mit der BauNVO. Dabei konkretisieren die Kommentierungen zur BauNVO die Vorschriften des BauGB zur Bauleitplanung insbesondere zum Inhalt des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans nach neuem Recht.
Von Praktikern für Praktiker
Orientiert an der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung geben erfahrene Baurechtspraktiker klare Anleitungen für Rechtsanwälte, Richter, Notare sowie Planer in Kommunen, Behörden und Wirtschaft:
Alle Reformen berücksichtigt
Der „Kunkel“
setzt Standards in der Interpretation der Regelungen rund um das Kinder- und Jugendhilferecht. Der LPK besticht durch seine besondere Art der Kommentierung im Tandem von Hochschullehrern und Praktikern. Dies ermöglicht klare Beurteilungskriterien und schützt vor vorschnellen Argumentationsmustern. Die enge Verzahnung mit den für das Verständnis des KJHG wichtigen Regeln aus dem BGB, StGB, KKG und FamFG prägt den Kommentar.
Die 7. Auflage
kommt zur rechten Zeit. Die Neuauflage kommentiert alle wichtigen Neuregelungen:
Die neueste Rechtsprechung (z.B. die aktuellen Streitstände zu §§ 42a, 42f SGB VIII) ist in allen Bereichen argumentativ einbezogen. Schwerpunkte liegen auf dem Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita, der Schulsozialarbeit und dem Thema Nachrang der Jugendhilfe.
Auf aktuellem Stand
Die Neuauflage berücksichtigt die Diskussion um das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz.
Besonders hilfreich und praxisnah
Die gesonderten Beiträge zum Verfahren und Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren und im familiengerichtlichen Verfahren sowie zur Beistandschaft wurden nochmals vertieft. Der Leser ist damit in allen Bereichen auf dem aktuellen Stand der Diskussion. Der „Kunkel“ wird seinem Ruf als einer der führenden KJHG-Kommentare gerecht und ist eine praktische Arbeitshilfe für Jugendämter, freie Träger, Kommunen, Anwaltschaft, Gerichte und Studierende.
Der Kommentar Lehné / Weirich ist eine vollständige Kommentierung des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). Ergänzt wird der Kommentar durch eine im Anhang abgedruckte Textsammlung wichtiger kommunalrechtlicher Vorschriften (z.B. aus den Bereichen kommunales Abgaben- und Haushaltsrecht, Bürgermeisterbesoldung, Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher und Beigeordnete, Kommunalwahlrecht, Bekanntmachungsverordnung u.a.).
Der von Ministerialrat a.D. Hermann Lehné (+) im Jahre 1987 begründete, seit 1993 von Ltd. Ministerialrat a.D. Rainer Weirich fortgeführte und ab 2018 von Frau Ministerialrätin Alexandra Messerle und Herrn Regierungsdirektor Walter Obermann verantwortete Loseblatt-Kommentar hat sich zu einem für die tägliche kommunale Verwaltungspraxis und die kommunalrechtliche Ausbildung gleichermaßen wertvollen Loseblatt-Kommentar entwickelt. Aber auch dem engagierten Kommunalpolitiker vor Ort gibt er wertvolle Hinweise für seine Arbeit im Dienste seiner Gemeinde.
Den Verfassern des Kommentars ist es gelungen, juristischen Sachverstand und das Wissen um die Erfordernisse der kommunalen Organe und der Verwaltungspraxis zu kombinieren. Dabei kommt ihnen zustatten, dass sie an der Beratung und Gestaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften mitgewirkt haben oder heute noch mitwirken und die Fragen und Probleme der Praxis aus ihrer täglichen Arbeit kennen.
Das neue Anti-Doping-Gesetz
ist nach jahrelangen Diskussionen in Kraft. Doper und ihre Hintermänner sollen mit ggf. hohen Haftstrafen belangt werden können. Die Neuregelungen werfen viele Probleme auf, sind verfassungsrechtlich umstritten und werden zu erheblichen Abgrenzungsproblemen, insbesondere im Bereich der Sportgerichtsbarkeit, führen.
Der neue Handkommentar zum ADG bietet eine umfassende Kommentierung aller Streitpunkte, unter Berücksichtigung der sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe. Besondere Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen: Besonders praxisnah Die strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten und Pflichten durch das ADG werden eingehend erläutert. Die Schnittmengen zur Sportgerichtsbarkeit (Stichwort: „Pechstein“-Rechtsprechung) sind umfangreich dargestellt, auch im Hinblick auf hoch umstrittene Themen wie Unschuldsvermutung bzw. Umkehr der Beweislast („strict liability“). Herausgeber und Autoren sind führende Experten im Sportrecht, ihre Stimme hat Gewicht: RA Dr. Michael Lehner, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti-Doping-Agentur, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau), Universität Passau | RA Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg/Tübingen | RA Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Bietigheim-Bissingen. |
Die Beratungsintensität im Wirtschaftsstrafrecht nimmt stetig zu. Geschuldet ist dies einem komplizierten Geflecht aus Wirtschafts- und Steuerrecht sowie einer unterschiedlichen Sichtweise auf Verantwortlichkeiten in den Unternehmen, gerade in jüngster Zeit.
Der neue Nomos Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht vertieft dort, wo allgemeine Strafrechtskommentare ihre Grenzen finden:
Der Kommentar konzentriert sich auch in der 2. Auflage auf das, was den Praktiker tatsächlich interessiert: Die Darstellung des Norminhalts anhand der einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen, wie er sich in der Rechtspraxis bis zum 01.02.2015 herauskristallisiert hat. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar nicht nur die der Senate, sondern vor allen Dingen die Spruchpraxis der Kammern.
Die Neuauflage des hochgelobten Kommentars von Lenz/Hansel lotet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten zahlreiche konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen und sicherzustellen, dass ein gewinnbarer Fall auch tatsächlich Erfolg haben wird. Insbesondere im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt dabei den Kammern eine Schlüsselrolle zu, weil sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen stetig weiter entwickeln. Dies gilt insbesondere auch für den einstweiligen Rechtsschutz.
Auf dem aktuellen Stand
ist die umfangreiche neue Entscheidungspraxis seit Erscheinen der 1. Auflage kommentiert. Die Auswirkungen der im Jahre 2015 in Kraft getretenen neuen Geschäftsordnung des Gerichts sind bereits berücksichtigt.
Besonders hilfreich
Der ?Lüdtke/Berchtold? ist einer der bekanntesten Kommentare zum SGG. Dies verdankt er seinem praxisnahen Zuschnitt in der Kommentierung durch Richter aller Instanzen, die das zur Verfügung stehende prozessrechtliche Instrumentarium genau kennen. So werden die Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Verfahrens für alle Beteiligten klar, verständlich und handhabbar.
Die Neuauflage berücksichtigt die Fülle gesetzlicher Neuerungen. Dem praxisnahen Konzept folgend informiert sie über alle wichtigen neueren Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und zeigt die Bedeutung prozessualer Probleme in übergreifenden Zusammenhängen auf. Dies kommt insbesondere der Rechtsberatung zugute.
Die Neuauflage
berücksichtigt eine Fülle gesetzlicher Neuerungen durch insgesamt 15 Gesetzgebungsakte seit Erscheinen der Vorauflage, insbesondere Änderungen durch
Besonders die Neuregelungen zum Recht der Prozesskostenhilfe, zur Neubestimmung des Kreises der ehrenamtlichen Richter und zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten werden umfassend dargestellt. Die Auswirkungen des Gesetzes zu Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und die umfangreiche Rechtsprechung zu den Fällen eines überlangen Gerichtsverfahrens werden eingehend erörtert.
Dem praxisnahen Konzept
folgend informiert die Neuauflage über alle wichtigen neueren Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und zeigt die Bedeutung prozessualer Probleme in übergreifenden Zusammenhängen auf. Dies kommt insbesondere der Rechtsberatung zugute. So werden etwa Fragen der Sachverhaltsaufklärung und Tatsachenfeststellung, der Bestimmung des Streitgegenstandes und der Klageänderung sowie der Besetzung der Richterbank jeweils auch in ihrer Bedeutung für das BSG als Beschwerde- und Revisionsinstanz dargestellt. Dem zentralen Bestreben des Kommentars entsprechend, einen Beitrag zum rechtsstaatlichen Verfahrensrecht zu leisten, wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG jeweils auf den verfassungsrechtlichen Kontext eingegangen.
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, hat mit der 5. Auflage tragende Herausgeberaufgaben übernommen und ergänzt den Kreis der beteiligten Richterinnen und Richter aus allen Instanzen:
Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel - Stefan Binder, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart - Martin Bolay, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart - Dr. Jan Castendiek, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Dr. Rainer Eckertz, Richter am Landessozialgericht i.R. - Antje Groß, Richterin am Sozialgericht, Heilbronn - Jörg Littmann, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Schleswig - Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht i.R. - Dr. Steffen Roller, Richter am Sozialgericht (sV), Konstanz
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz lässt keine Fragen offen und nimmt das gesamte Verfahrensrecht – auch aus der europäischen Perspektive – in den Blick. Berücksichtigt sind
Die Neuauflage des Kommentars zur SE
kommentiert im Einzelnen
Die 3. Auflage berücksichtigt
die umfänglichen Neuerungen im Europäischen Gesellschaftsrecht bzw. die nationalen Umsetzungsakte:
Ferner gab es Reformen des deutschen Aktiengesetzes und Umwandlungsgesetzes, die die gem. Art. 9 SE-VO auch Auswirkungen auf die SE haben:
Eine Vielzahl neuer Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gerichte zur Sitzverlegung über die binneneuropäischen Grenzen hinweg. Die voraussichtlichen Folgen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) auf die SE sind dargestellt.
Die Autoren
sind erfahrene Experten mit großer Beratungspraxis auf dem Gebiet des Europäischen Gesellschaftsrechts: RA Marius Bodenstedt, FAArbR; Catherine Cathiard, Avocat; FAArbR; RA Dr. Malte Evers, FAArbR; Roger Hart, Solicitor; RA Dr. Jan T. Hartmann, FAArbR; RA Christof Kleinmann, FAArbR; RA Mag. Bernhard Konecny; RA Karsten Kujath LL.M.oec.int, FAArbR; RA Dr. Stefan Lammel, FAHuGR, RA Gerhard Manz; RAin Dr. Barbara Mayer, FAHuGR; Judith Müller; StB Prof. Dr. Michael Preißer; RA Marcel Ruhlmann, FASteuerR; RA Dr. Albert Schröder, FAHuGR u FASteuerR; Bas Visée, Advocaat
Mit dem „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ ist ein Entschädigungsanspruch geschaffen, der in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei den Staatsanwaltschaften gilt. Er ist verschuldensunabhängig, so dass es auf eine Überlastung des Gerichts nicht ankommt.
Es gehört damit zur juristischen Sorgfaltspflicht, die Dauer von Verfahren verstärkt im Blick zu behalten. Die Anwaltschaft hat darauf zu achten, dass Ansprüche rechtzeitig und formal korrekt mit Hilfe der „Rüge der überlangen Verfahrensdauer“ erhoben werden. Land und Bund als jeweilige Klagegegner sehen sich zunehmend diesen Ansprüchen ausgesetzt. Die Richterschaft muss sich auf die neuen Anforderungen, auch in formaler Hinsicht, einstellen.
Der neue Handkommentar
Zur rechten Zeit
Die ersten Verfahren gelangen jetzt zu den Gerichten, die hierfür Spezialzuständigkeiten begründet haben. Erste Entscheidungen lassen Streitstände, Auslegungstendenzen und Argumentationslinien erkennen, die von der Kommentierung bereits berücksichtigt werden.
Die hervorragenden Autoren
RiOLG Dr. Martin Marx, Mitglied eines für Rügen bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen Senats und RA Dr. Werner Roderfeld beleuchten den Themenkomplex anwaltlicher wie richterlicher Sicht, was einen hohen Praxisbezug garantiert.
Bereits 15 Mal war das RVG seit dem umfangreichen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Fokus der Gesetzgebung; veränderte Gebührentatbestände, neu aufgetretene Streitstände und eine rege Rechtsprechung müssen von der Anwaltschaft sicher beherrscht werden, wenn sich der Aufwand einzelner Mandate auch in der Vergütung wiederspiegeln soll.
Damit Sie keine Gebühren verschenken und im Streitfall die besseren Argumente haben, kommentiert der Mayer/Kroiß präzise alle großen und kleinen Änderungen des RVG. Er zeigt dabei genau auf, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.
Die Vorteile:
Die Neuauflage berücksichtig insbesondere
Die Autoren sind als erfahrene Gebührenrechtler bekannte Experten und sowohl durch ihre Arbeit in den Gebührenrechtsausschüssen von Rechtsanwaltskammern als auch ihre Fachpublikationen ausgewiesen.
Uwe Dinkat, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Lörrach | Dr. Johannes Ebert, Präsident des Landgerichts, Aschaffenburg | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Christian Janeczek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, Dresden | Dr. Erik Kießling, Richter am Oberlandesgericht, Zweibrücken | Dr. Hans Klees, Rechtsanwalt, Freiburg | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Leitender Oberstaatsanwalt, Traunstein | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht, Bühl | Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln | Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droit, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz, Berlin | Prof. Friedrich Pukall, Vizepräsident des Landgerichts Mainz a.D., Honorarprofessor an der Universität Mainz | Christian Rohn, Rechtsanwalt, Bad Krozingen | Joachim Teubel, Rechtsanwalt und Notar a.D., Hamm | Klaus Winkler, Rechtsanwalt, Freiburg
Der Handkommentar JGG bringt die verschiedenen Verfahrensabläufe vom Ermittlungs- über das Hauptverfahren bis hin zum Jugendstrafvollzug in eine stringente Argumentationslinie unter Berücksichtigung aller wesentlichen, auch angrenzenden Rechtsgebiete (StPO, GVG, SGB VIII, Jugendstrafvollzugsrecht).
Die aktuelle Neuauflage
berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die zahlreichen Änderungen durch
Besonders hilfreich
sind die integrierten Antrags- und Beratungshinweise sowie konkrete Leistungsbeschreibungen für die soziale Arbeit.
Die Praxis schätzt die Anwendungsnähe der Darstellung, die die notwendigen jugendkriminologischen Grundlagen der Persönlichkeitsbeurteilung von jungen Menschen vermittelt und die Normanwendungsrichtlinien der Praxis wie besondere jugendstrafrechtliche Instrumente (Anti-Gewalt-Training, Diversions-Richtlinien, JGG-Richtlinien) einbezieht.
Das renommierte Herausgeber- und Autorenteam
aus allen relevanten Berufszweigen gewährleistet die Rückführung der Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und dem Haftanstaltsalltag in die juristische Anwendung des JGG:
Gernot Blessing, OStA a.D., Leiter einer Jugendabteilung bei der StA Stuttgart | Reinhold Buhr, Direktor des AG Bruchsal a.D. | Dr. jur. Frank Czerner, Vertretungsprofessor für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Univ. Kassel | Dr. jur. Jörg Habetha, RA und FA für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Univ. des Saarlandes | Hadmut Birgit Jung-Silberreis, Leitende Regierungsdirektorin, Leiterin der JVA Wiesbaden | Mark Kern, RA in Lauda Königshofen | Priv.-Doz. Dr. jur. Christian Laue, Priv.-Doz. am Institut für Kriminologie der Ruprecht-Karls-Univ. Heidelberg | Dr. jur. Alexander Linke, Richter am LG Köln | Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter Meier, Univ.-Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Univ. Hannover | Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Univ.-Prof. (em.), Kinder-, Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps Universität Marburg | Prof. Dr. jur. Dieter Rössner, Univ.-Prof. i.R. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg, Rechtsanwalt in Tübingen | Priv.-Doz. Dr. jur. Gerson Trüg, RA und FA für Strafrecht in Freiburg/Karlsruhe, Priv.-Doz. an der Eberhard Karls Univ. Tübingen | Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Univ.-Prof. für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Univ. Bonn | Dr. Beate Weik, OStA, Abteilungsleiterin bei der StA Stuttgart | Prof. Dr. jur. Rüdiger Wulf, Honorarprofessor der Eberhard Karls Univ. Tübingen, Ministerialrat – Referatsleiter „Vollzugsgestaltung“ – in der Abteilung „Justizvollzug“ im JuM Baden-Württemberg
Der führende Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe lässt darüber hinaus keine Fragen offen. Mitkommentiert ist bereits der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter unter 3, wie er ab 1. August 2013 gelten wird, mit den brennenden Fragen nach der Auslegung des „individuellen Bedarfs“ und der Haftung. Berücksichtigt sind drei Jahre Erfahrungen und Rechtsprechung zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren seit dem FamFG. Der Bereich Datenschutz wurde nochmals erweitert.
Das Werk liefert auch eine umfassende Kommentierung der neueren kreativen Rechtsprechung des BVerwG zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung, berücksichtigt das neue Mediationsgesetz und gibt einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen im Familienrecht mit der Reform des Sorgerechts und der Einführung des Umgangsrechts biologischer Väter, wie das Betreuungsgeld.
Die Grundrechtecharta der EU beeinflusst immer stärker die europäische und die deutsche Rechtspraxis. Auf aktuellem Stand erläutert der Großkommentar die rechtlichen Regelungen und Gewährleistungen der Charta.
Die Grundrechtecharta der EU beeinflusst immer stärker die europäische und die deutsche Rechtspraxis. Der Europäische Gerichtshof hat schon in zahlreichen Entscheidungen auf die Vorschriften der Charta Bezug genommen und durch sein Urteil in der Rechtssache „Åkerberg Fransson“ wurde der Anwendungsbereich der Charta (Art. 51) offensiv ausgeweitet. Damit kommt der Charta auch für den Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene und für die Auslegung deutscher Grundrechtsnormen große Bedeutung zu – und es ergeben sich Konfliktfelder zwischen dem EuGH und dem BVerfG, die der Jurist kennen muss.
Der „Meyer“ ist der Standardkommentar für die aktuelle Interpretation der Charta und erscheint zum richtigen Zeitpunkt. Wissenschaftlich fundiert sind sämtliche Erläuterungen praxisnah auf den aktuellen Stand gebracht. Die Titel zur Solidarität und zu den Allgemeinen Bestimmungen sind vollständig neu kommentiert und bilden einen Schwerpunkt der 5. Auflage. Die Kommentierungen zur Präambel und alle anderen Titel wurden gründlich überarbeitet und aktualisiert.
Weitere Schwerpunkte:
Der Kommentar berücksichtigt alle einschlägigen Entscheidungen des EuGH, des EGMR, des BVerfG und anderer nationaler Verfassungsgerichte.
Die Neuauflage ist die erste Informationsquelle für Europarechtler, Völkerrechtler und Verfassungsjuristen und auch für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte, die in grundrechtssensiblen Bereichen tätig sind, eine wichtige Entscheidungshilfe.
Die Autoren
RiBSG a.D. Prof. Dr. Norbert Bernsdorff / RiLG Dr. Martin Borowsky, Maître en droit (Aix-en-Provence) / Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser / RegDir Dr. Bettina Giesecke / Prof. Dr. Sven Hölscheidt / Dr. Tilman Hoppe, LL.M. / RA Dr. Bernd Hüpers / Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel / Prof. Dr. Siegfried Magiera / Prof. Dr. Jürgen Meyer / ORRin Dr. Birgit Reese / RegDir Dr. Kristin Rohleder / PD Dr. Angela Schwerdtfeger
In der nationalen Rechtsanwendung gewinnt die Europäische Menschenrechtskonvention in ihrer konkreten Ausgestaltung durch den Straßburger Gerichtshof zunehmend an Bedeutung. Die 4. Auflage des Handkommentars erläutert die Freiheitsrechte, Verfahrensgarantien und Diskriminierungsverbote der EMRK kompakt und praxisorientiert. Sie behandelt ausführlich die prozessuale Durchsetzung der Konvention, u.a. anhand von Hinweisen für die Antragsformulierung sowie zahlreicher Beispiele aus der Entscheidungspraxis des EGMR.
Der „Münder“ ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung. Die 6. Auflage berücksichtigt sämtliche Neuregelungen - insbesondere
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Der Gesetzgeber
hat seit der Vorauflage wesentliche Änderungen am SGB II vorgenommen, insbesondere durch das hochumstrittene 9. SGB II-Änderungsgesetz. Für die einen sind die Neuregelungen sinnvolle Verwaltungserleichterungen, für die anderen Leistungskürzungsvorschriften „durch die Hintertür“.
Die 6. Auflage des LPK-SGB II
reagiert hierauf mit einer gewohnt präzisen Analyse. Aufgezeigt wird, wie sich die geplanten Änderungen in den Verwaltungsabläufen rechtlich wie tatsächlich auswirken, wie die zum Teil neuen Voraussetzungen für Leistungsansprüche zu interpretieren sind und ob insbesondere die Vorgaben durch das Bundessozialgericht sowie das Bundesverfassungsgericht eingehalten wurden. Welche Folgen ergeben sich etwa
Von höchster Aktualität:
Die wichtigen Entscheidungen des EuGH in Sachen Dano und Alimanovic sind kommentiert, ebenso die große Anzahl an Entscheidungen des BSG wie der Instanzgerichte, insbesondere zur Berechnung von Hilfebedarf und dem Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen.
Berücksichtigt sind bereits die Änderungen durch das
Hervorragende Autoren
Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Ernst-Abbe-Hochschule Jena | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin | Stephan Korte, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, TU Berlin | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Duisburg | Carsten Schwitzky, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Der Frankfurter Kommentar lässt als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe keine Fragen offen. Er spielt seine Stärken gerade an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren wie zu den anderen Sozialleistungssystemen aus.
Aktuell:
Die 8. Auflage
legt die Schwerpunkte insbesondere auf folgende Themen:
Alle weiteren gesetzlichen Neuregelungen, z.B. bezüglich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sind ebenfalls durchgängig und fundiert kommentiert.
Besonders praxisnah
Ein ausgewiesener Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeitsfragen (Stichwort Wanderakten) und den Neuregelungen durch das BTHG, das Gute-Kita-Gesetz sowie bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Die neueste Rechtsprechung zur sachlichen Zuständigkeit, Kostenbeteiligung, Tagesbetreuung und den Rechtsfolgen bei der Verletzung fachlicher Standards sind berücksichtigt.
Herausgeber und Autoren
sind führende Experten in den jeweiligen Bereichen und Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt bereits die letzten Änderungen des SGB III durch das Gesetz zur Rechtsvereinfachung, das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) und das Integrationsgesetz.
Der NomosKommentar zum SGB III
garantiert eine fachlich fundierte Kommentierung mit größtmöglicher Praxisnähe. Der NK-SGB III ist das Referenzwerk für die gerichtliche Praxis. Seine Argumentation prägt die Sozialverwaltungspraxis und leitet eine erfolgreiche anwaltliche Beratung an.
Die 6. Auflage
lässt den Rechtsanwender mit der dynamischen Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verschafft Orientierung, Klarheit und Rechtssicherheit. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Rechtsänderungen, sie verarbeitet insbesondere die einschneidenden Neuregelungen durch
Die überwiegende Zahl aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten endet vor Gericht. Daher ist die umfassende Kenntnis der Verfahrensvorschriften für die tägliche Prozesstätigkeit unerlässlich. Die Neuauflage des Praktikerkommentars legt besonderen Wert auf die intensive Darstellung der praxisrelevanten Themen im Güte-, Urteils- und Beschlussverfahren und widmet sich ausführlich dem Gebührenrecht.
Das kompetente Autorenteam, allesamt seit vielen Jahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit als Arbeitsrichter oder Anwälte tätig, berücksichtigt sowohl die Anwalts- als auch die Richtersicht.
Die Neuerungen und Highlights der 2. Auflage im Überblick:
Der Kommentar zum Hamburgischen Hochschulgesetz reagiert mit seiner zweiten Auflage auf die umfassenden Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Insbesondere wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zur Steuerung der Hochschulen novelliert. Die Neuauflage des Handkommentars trägt dem mit einer umfassend – bis hin zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen – aktualisierten Darstellung Rechnung.
Vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Studiernachfrage und hiermit verbundener Kapazitätsrechtsstreitigkeiten enthält die Neuauflage erstmals eine umfängliche Kommentierung des Hochschulzulassungsgesetzes.
Der Kommentar zum Hamburgischen Hochschulgesetz
reagiert mit seiner zweiten Auflage auf die umfassenden Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Insbesondere wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zur Steuerung der Hochschulen novelliert. Der Gesetzgeber des Hamburgische Hochschulrecht reagiert damit auf gesellschaftliche wie hochschulische Entwicklungen sowie neue haushaltsrechtliche Anforderungen.
Die Neuauflage des Handkommentars
trägt dem mit einer umfassend - bis hin zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen - aktualisierten Darstellung Rechnung.
Vor dem Hintergrund der ungebrochenen und weiterhin steigenden Studiernachfrage und hiermit verbundener Kapazitätsrechtsstreitigkeiten vor den Gerichten enthält die Neuauflage erstmals auch eine umfängliche Kommentierung des Hamburgischen Hochschulzulassungsgesetzes (HZG). Berücksichtigt sind dabei auch die ab September 2016 in Kraft getretenen Änderungen des HZG.
Autorinnen und Autoren
sind profunde Kenner der Hochschulpraxis. Sie bringen Expertise und Erfahrungen aus Wissenschaftsverwaltung, Gerichtsbarkeit und Anwaltschaft ein. Dies ermöglicht einen ausgewogenen Blick auf das HmbHG. Angesprochen sind Präsidien, Dekanate und die Beschäftigten der Hochschulen. Wissenschaftsorganisationen und die zuständigen (Verwaltungs-) Gerichte, Anwälte und Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien profitieren in gleichem Maße von der aktuellen Neuauflage.
Der Ostendorf ist ein Muss für die Rechtsanwendung und jede Argumentationsbildung im Rahmen eines evidenzbasierten Jugendstrafrechts. Seine herausragende Stellung verdankt er einer wissenschaftlich fundierten Darstellung der Normen in ihrem kriminologischen Kontext, flankiert mit aktuellen Informationen zu rechtstatsächlichen wie kriminalpolitischen Entwicklungen. Stets verlässlich werden die Bezüge zu den notwendigen kriminologischen und entwicklungsbezogenen Forschungsergebnissen hergestellt.
Die 10. Auflage berücksichtigt ganz aktuell:
Geschrieben von Kennern des JGG:
Prof. Dr. jur. Heribert Ostendorf (Hrsg.), Professor für Strafrecht; Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention, Universität Kiel bis 2012, vormals Jugendrichter und später Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein;
Jochen Goerdeler, Leiter des Referats für Maßregelvollzug und Psychiatrie im Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein, zuvor Staatsanwalt, davor Geschäftsführer der DVJJ;
Prof. Dr. Frank Rose, Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg, Honorarprofessor an der Universität Kiel;
Dr. Jan Schady, Richter am Amtsgericht, Schleswig, zZ Leiter des Strafrechtsreferats beim Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, Kiel; Lehrbeauftragter an der Universität Kiel ;
Dr. Michael Sommerfeld, Oberstaatsanwalt, Oldenburg; zZ Referent beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; stellvertretender Vorsitzender der DVJJ
Umfassende Neuregelungen im Kapitalmarktstrafrecht
Die EU und der deutsche Gesetzgeber haben zahlreiche Rechtsakte zum Anlegerschutz und zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte erlassen. Das WpHG ist vollkommen neu strukturiert. Erweiterte Befugnisse, nun auch zur öffentlichen Bekanntmachung von Verstößen und verhängten Sanktionen durch die BaFin, sind eröffnet.
Aktuelle 5. Auflage
Die Neuauflage des Handkommentars ist auf neuestem Stand des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) und berücksichtigt u.a.
Die Autoren:
Felicitas Boehm | RAin Ute Bottmann, FAStrafR | Prof. Dr. Mark Deiters | RA Dr. Tobias Eggers, FAStrafR | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | RA Prof. Dr. Björn Gercke, FAStrafR | Ronny Häselbarth | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf | Diana Köhler | Carsten Kusche | RA Prof. Dr. Tido Park, FAStrafR und FAStR | AkadR a.Z. Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford) | Prof. Dr. Frank Saliger | RAin Dr. Kerstin Stirner, FAStrafR | RA Sebastian Wagner, FAStrafR | Prof. Dr. Frank Zieschang
Der Handkommentar bietet eine klare Wegführung durch das umstrittene neue Bundesarchivgesetz.
Er geht auf die große Herausforderung – die Digitalisierung des Archivwesens – mit allen noch unwägbaren Entwicklungen für die Auswertung von Dokumenten ein.
Kritisch betrachtet wird außerdem die durch das neue Gesetz beabsichtigte Erschwerung des archivrechtlichen Zugangs.
Der Handkommentar bietet eine klare Wegführung durch das umstrittene neue Bundesarchivgesetz. Er geht auf die große Herausforderung – die Digitalisierung des Archivwesens – mit allen noch unwägbaren Entwicklungen für die Auswertung von Dokumenten ein. Kritisch betrachtet wird außerdem die durch das neue Gesetz beabsichtigte Erschwerung des archivrechtlichen Zugangs, die eine Reihe von Klagen nach sich ziehen könnte.
Der Kommentar beinhaltet außerdem u.a. die Archivgesetze und die Archivbenutzungsverordnungen der Länder, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung und erleichtert damit das Auffinden von Rechtsgrundlagen, die neben dem BArchG Bedeutung haben können.
Die Autoren
Dr. Sven Berger, RA Dr. Norman Koschmieder, RA Axel Mütze, FAUrhuMedienR und RA Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke)
Die 3. Auflage bringt nicht nur alle Bereiche des Kommentars – vom Datenschutz über die Bestimmungen zur Telekommunikation bis hin zum Recht des Unlauteren Wettbewerbs – auf den neuesten Stand, sondern erweitert auch die Themenpalette um aktuelle Rechtsfragen rund um die Internetplattformen oder zum Social Media Marketing. Die aktuelle höchstrichterliche Entscheidungspraxis (u.a. zum "Recht auf Vergessen werden“, Berichtigungsanspruch bei Verdachtsberichterstattung oder heimlichen Fotografieren/Filmen einer Person) wird durchgehend berücksichtigt.
Der Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht
erleichtert und erweitert entscheidend die Beratungsmöglichkeiten im Medienrecht. Rechtsnormen mit Medienbezug sind in zahlreichen Einzel- und Sondergesetzen verstreut zu finden, eine effiziente Beratung erfolgt nicht über die Zuordnung eines Themas zu einem Medium, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu einem Regelungsbereich. Die Konzeption des Hamburger Kommentars reagiert hierauf, indem er in einem Band alle relevanten Rechtsnormen medienübergreifend kommentiert. Gezielte Hinweise auf die unterschiedlichsten medienrechtlichen Klagemöglichkeiten vertiefen den Praxisbezug. Dieses Gesamtkonzept ist konkurrenzlos.
Die 3. Auflage
bringt nicht nur alle Bereiche des Kommentars – vom Datenschutz über die Bestimmungen zur Telekommunikation bis hin zum Recht des Unlauteren Wettbewerbs – auf den neuesten Stand, sondern erweitert auch die Themenpalette um wichtige neue Bereiche wie aktuelle Rechtsfragen rund um die Internetplattformen oder zum Social Media Marketing. Die rasante Entwicklung der elektronischen Medien wird problembezogen nachgehalten und Fragen wie zur rechtlichen Einordnung sogenannter Likes bei Facebook werden zuverlässig beantwortet.
Die aktuelle höchstrichterliche Entscheidungspraxis ist berücksichtigt:
Die Neuauflage des Handkommentars zum Investmentrecht zeigt Punkt für Punkt Risiken und Chancen bei der Anwendung des neuen Rechts auf. Praxisnäher geht es nicht:
Das Investmentrecht
kommt nicht zur Ruhe: Nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) versucht die Bundesregierung mit dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) die Investmentbesteuerung europarechtskonform, weniger gestaltungsanfällig und „einfach“ zu fassen. Strengere Regeln sieht das OGAW-V-Umsetzungsgesetz vor.
Die Neuauflage des Handkommentars zum Investmentrecht
zeigt Punkt für Punkt Risiken und Chancen bei der Anwendung des neuen Rechts auf. Anleger, Fondsgesellschaften, Verwahrstellen und Berater können schnell auf einen Blick erkennen, was sich für sie ändert, konkret im Hinblick auf
Die 4. Auflage des HK-UVPG bietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt, die Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.
Das neue Recht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung erfährt das UVPG eine vollständige Neufassung. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU werden alle bisherigen und die neuen Regelungen einfacher bzw. anwenderfreundlich ausgestaltet. Das gilt besonders für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Gegenstand der Richtlinie ist, das gilt aber auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP), da sich insoweit aus Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Bedarf ergibt.
Die 4. Auflage des HK-UVPG
bietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt, die Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.
Die Neuauflage setzt die Schwerpunkte bei den Hauptanliegen der Reform:
Praxisnah
Die Kommentierung hilft dem Praktiker, UVP und SUP ordnungsgemäß durchzuführen. Nach § 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind bekanntlich auch Verfahrensfehler bei der Durchführung einer UVP justiziabel, sodass sie zur Aufhebung der Zulassungsentscheidung führen können. Die Neuauflage gibt praxisnahe Hilfen, um diese im Umgang mit den vielen Neuregelungen zu vermeiden.
Zahlreiche Mandanten hätten ohne staatliche Unterstützung keinen Zugang zum Recht. Für die Gewährung von Kostenhilfen zur Finanzierung von Verfahren kommt es mehr denn je auf die genaue Kenntnis der Voraussetzungen an. Das Werk behandelt alle im Zusammenhang mit der Gewährung von Kostenhilfen einschlägigen Normen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht. Ein Sonderteil des Kommentars widmet sich der Tragung der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012, Stand 3/16).
Zahlreiche Mandanten hätten ohne staatliche Unterstützung keinen Zugang zum Recht. Für die Gewährung von Kostenhilfen zur Finanzierung von Verfahren kommt es mehr denn je auf die genaue Kenntnis der Voraussetzungen an.
Für die Anwaltschaft bietet der Kommentar umfassende Vorteile:
Die 3. Auflage umfasst alle Neuerungen der Vergaberechtsreform durch die Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien. Im Detail kommentiert sind die Vorschriften zu den EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wie auch die neue Unterschwellenvergabeordnung. Sie regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte und ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1).
Der Kommentar ist ein Muster an Übersichtlichkeit und schlägt einen „Pfad durch den Vergaberechtsdschungel“.
Die Ausgabe 2019 des Hk-Vergaberechts enthält eine komplette Kommentierung des neuen Vergaberechts und ordnet die neuen Regelungen in die vergaberechtliche Entscheidungspraxis ein. Ausführlich behandelt werden die Brennpunkte der Reform:
Topaktuell: Die VOB/A 2019 ist bereits redaktionell berücksichtigt.
Besonders praxisnah sind die vielen Hinweise für die Gestaltung der Vergabeunterlagen und das Vorgehen bei vergaberechtlichen Auseinandersetzungen auch nach neuem Recht.
Herausgeber und Autoren:
Prof. Dr. Christian Alexander | RA Matthias Berger, FAVerwR | RA Andreas Berstermann, FAVerwR | Dr. Klaus Bitterich | Dr. Gabriele Buchholtz, LL.B. (Hamburg) | RA Fabian Budde | Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. (Lausanne) | RA Ulf Christiani | RiOLG Britta Dieck-Bogatzke | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley) | RA Dr. Ingo Franzius | RA Dr. Pascal Friton, LL.M. (Durham) | RA Prof. Dr. Marcel Kaufmann, LL.M. | Dr. Anika Klafki, LL.B. (Hamburg) | RA Dr. Gerrit Landsberg | Prof. Dr. Mario Martini | RA Dr. Pablo Mentzinis | Dr. Friederike Mußgnug | Prof. Dr. Carsten Nowak | Prof. Dr. Eckhard Pache | RA Ulf-Dieter Pape, FAVergabeR | Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) | RA Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.) | RA Dr. Lukas Ritzenhoff | RAin Dr. Bettina Ruhland | RAin Dr. Isa Alexandra Sadoni | RA Dr. Martin Schellenberg | RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M. (Leiden) | RA Dr. Roland M. Stein, LL.M. Eur. | Ltd. RegDir Detlef-Holger Sturhahn | RAin Simone Terbrack, M.A. | Prof. Dr. Stephan Tomerius | Dr. Michael Winnes, Justitiar
Der sensible Umgang mit Behörden, das Wissen um die richtigen Anträge und der kreative Umgang mit den Mitteln des Verwaltungsprozessrechts entscheiden über den Erfolg im Verwaltungsverfahren und vor Gericht. Auch in der 3. Auflage der „Prozesse in Verwaltungssachen“ führen erfahrene Rechtsanwälte und Richter sicher durch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und durch den Prozess. Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.
Wichtige Weichenstellungen bei der Mandatsbetreuung werden ebenso aufgezeigt wie Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, die rasche Lösungen für den Mandanten mit sich bringen können. Der Nutzer erhält wertvolle Hinweise zum taktischen Vorgehen in allen Verfahrensabschnitten.
Die Neuauflage
Die Möglichkeiten, die die Verfassungsbeschwerde und der Europäische Rechtsschutz bieten, werden in ihrem "taktischen" Potential, z.B. im Hinblick auf den Einstweiligen Rechtsschutz, verzahnt dargestellt.
Herausgeber und Autoren
bringen jahrzehntelange Prozesserfahrung ein:
Dr. Jan Malte von Bargen, LL.M. (UMich), Regierungsdirektor, Verwaltungsleiter des Polizeipräsidiums Offenburg | Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kiel | Michael Funke-Kaiser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Dr. Andreas Hartung, Richter am Bundesverwaltungsgericht | Dr. Dirk Herrmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe | Michael Huschens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln | Prof. Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Präsident des Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Karlsruhe | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Christofer Lenz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH a.D., Stuttgart | Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg | Reinhard Wilke, Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig | Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Of Counsel, Stuttgart
Der Kommentar gibt Antworten auf die wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Die juristischen Probleme der umfangreichen Änderungen des völlig neu strukturierten MuSchG werden detailgenau für die Praxis erläutert. Mitkommentiert ist das neue Bayerische Betreuungsgeldgesetz mit Referenzcharakter für zukünftige Landesgesetze auch in anderen Bundesländern.
Der Handkommentar gibt Antworten auf die wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Die juristischen Probleme der zum 1.1.2018 in Kraft getretenen umfangreichen Änderungen des völlig neustrukturierten MuSchG, wie z.B.
Die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Unterhaltvorschussgesetzes mit der Ausweitung des Vorschusses auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind in den Kommentierungen ebenso berücksichtigt wie die Änderungen des EStG, des BKGG, des PflegeZG und des FPflZG.
Mitkommentiert ist außerdem das neue Bayerische Betreuungsgeldgesetz mit Referenzcharakter für zukünftige Landesgesetze auch in anderen Bundesländern.
Durch die zahlreichen Reformen der letzten vier Jahre stellen sich nicht nur neue Anwendungsprobleme, das Rentenrecht wird auch schwer durchschaubarer. In dieser unübersichtlichen Lage bietet der Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VI Orientierung, indem die rentenrechtlichen Vorschriften verständlich, kompakt und fundiert kommentiert und die Kernprobleme, denen der Praktiker immer wieder begegnet, behandelt werden.
Die Große Koalition hat in den vergangenen vier Jahren zahlreiche Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg gebracht. Durch die Neuerungen stellen sich nicht nur neue Anwendungsprobleme, das Rentenrecht wird auch schwer durchschaubarer. In dieser unübersichtlichen Lage bietet der Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VI Orientierung, indem die rentenrechtlichen Vorschriften verständlich, kompakt und fundiert kommentiert und die Kernprobleme, denen der Praktiker immer wieder begegnet, behandelt werden.
Die Neuauflage des LPK SGB VI
bildet den konsolidierten Rechtsstand zum Ende der 18. Legislaturperiode ab. Enthalten sind alle Reformen zur Alterssicherung der vergangenen vier Jahre, so das
Besonders hilfreich:
Der Versorgungsausgleich wird mit allen gesetzlichen Neuerungen ausführlich kommentiert. Der praxisnahe gesonderte Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist u.a. hierauf angepasst und ebenfalls erweitert.
Damit bietet der LPK-SGB VI 2017
Die Autoren kennen die praktischen Verwaltungsabläufe aus erster Hand:
Britta Fiebig (Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung), Wolfgang Horn (Deutsche Rentenversicherung), Simone Kaufmann (Deutsche Rentenversicherung), Prof. Helmut Reinhardt (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen), Andreas Rieg (Deutsche Rentenversicherung), Dietrich Schoch (Regierungsdirektor a.D.), Wolfgang Silber, Bernhard Sona (jeweils Deutsche Rentenversicherung), Bruno Steigner (Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz), Gerd-Volker Stock, Stefan Wingerter (jeweils Deutsche Rentenversicherung).
Der Handkommentar erläutert im Zusammenhang alle Bestimmungen, die für die Zeit von der Bewerbung über das Vermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Adoption von Bedeutung sind: AdVermiG, AdÜbAG, BGB, EGBGB, FamFG, AdWirkG. Berücksichtigt wird auch die internationale Adoption mit ihren besonderen Verfahrensregelungen.
Die Neuauflage setzt sich zudem mit den Auswirkungen der „Ehe für alle“ sowie mit dem Datenschutz in der Adoptionsvermittlung seit Inkrafttreten der EU-weit gültigen Datenschutz-Grundverordnung auseinander.
Die Begleitung und Durchführung einer Adoption erfordert Kenntnisse aus nahezu allen Rechtsbereichen. Die einschlägigen Vorschriften sind über zahlreiche Gesetze verstreut, die weit über die materiell-rechtlichen Vorgaben des BGB, die verwaltungsrechtlichen Vermittlungsregelungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und die Verfahrensvorschriften im FamFG hinausgehen.
Der Handkommentar erläutert im Zusammenhang alle Bestimmungen, die für die Zeit von der Bewerbung über das Vermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Adoption von Bedeutung sind. Berücksichtigt wird auch die internationale Adoption mit ihren besonderen Verfahrensregelungen. Hier spielen auch Fragen im Zusammenhang mit Leihmutterschaften eine Rolle.
Die Neuauflage setzt sich zudem mit den Auswirkungen der „Ehe für alle“ sowie mit dem Datenschutz in der Adoptionsvermittlung seit Inkrafttreten der EU-weit gültigen Datenschutz-Grundverordnung auseinander. Das Kompendium soll zum einen die Fachkräfte in den Vermittlungsstellen der Jugendämter, Landesjugendämter und freien Träger in ihrer praktischen Vermittlungsarbeit unterstützen.
Unter dem Eindruck der Nuklearkatastrophe von Fukushima in Japan hat der Gesetzgeber den Atomausstieg beschlossen und die Energiewende hin zu einer Energieversorgung (Strom, Wärme, Treibstoff) auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien vorangetrieben. Auch das EEG, das vorher zuletzt mit Wirkung zum Januar 2009 novelliert wurde, erfuhr dabei erneut eine umfassende Überarbeitung.
Noch vor Inkrafttreten der Novelle am 1. Januar 2012 entwickelte sich eine politische Diskussion zu kurzfristigen weiteren Änderungen: Die Novelle der Novelle wurde Ende März 2012 im Bundestag beschlossen, vom Bundesrat am 11. Mai aber abgelehnt und liegt derzeit im Vermittlungsausschuss.
Die Neuauflage wurde grundlegend aktualisiert. Die Novelle 2012 und deren erneute Überarbeitung finden Berücksichtigung. Auch die bis dahin ergangene Rechtsprechung wird eingearbeitet. Neu aufgenommenen bzw. grundsätzlich überarbeitet werden u.a. folgende Themenbereiche:
Die 4. Auflage des von RA Dr. Jan Reshöft, LL.M und RA und Notar Andreas Schäfermeier herausgegebenen Kommentars zum EEG liefert eine sowohl praxisnahe als auch wissenschaftlich fundierte Kommentierung, einschließlich der einschlägigen Ausführungsverordnungen und überblickartigen Darstellungen zu den Grundlagen der geförderten Technologien und Verfahren. Die Gruppe der Autoren setzt sich aus Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen sowie aus Vertretern der öffentlichen Verwaltung und der Wissenschaft zusammen, die durch ihre langjährige praktische und wissenschaftliche Tätigkeit hervorragend mit der von ihnen kommentierten Materie vertraut sind.
Die Autoren:
RAin Dr. Christina Bönning, FAinVerwR; RA Mike Findeisen, LL.M.; RA Dr. Andreas Hinsch; Dipl.-Vw'in (FH) Kathleen Jennrich LL.M.; RA Dr. Christian Kahle, LL.M.; Korbinian Kantenwein; RAin Katharina Pöhlmann; RA Dr. Jan Reshöft, LL.M.; Frank Sailer; RA Dr. Mathias Schäferhoff; RAuN Andreas Schäfermeier.
Die neue Musterfeststellungklage
Mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage gibt es seit dem 1.11.2018 ein neues Instrument der Anspruchsdurchsetzung.
Erstmals erhalten Verbraucherschutzverbände damit die Befugnis, zugunsten betroffener Verbraucher grundsätzliche Klärungen von Rechts- und Tatsachenfragen herbeizuführen. Die anwaltliche Beratungspraxis muss den Nutzen kostenloser Kollektivklärung gegen Risiken und Nachteile individueller Rechtsverfolgung abwägen. Die Justiz muss sich insbesondere mit der Bindungswirkung der Urteile befassen.
Der neue Handkommentar gibt zum frühestmöglichen Zeitpunkt Antworten auf die zahlreichen Auslegungsfragen, die nicht zuletzt dadurch entstanden sind, da die parlamentarischen Beratungen kaum mehr als eine Woche Zeit ließen und Übergangsfristen nicht vorgesehen sind.
Schwerpunkte
Kommentar hilft:
Fachwissen aus erster Hand
Der Autor Peter Röthemeyer ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.
Der Hk-VVG ist meinungsstark und bietet überzeugende Lösungswege für alle praxisrelevanten Fragestellungen. Die 3. Auflage wertet die umfangreiche Rechtsprechung der in der Versicherungspraxis „angekommenen“ VVG-Reform im Detail aus. Die ausführlichen Erläuterungen der Musterbedingungen basieren auf dem jeweils aktuellen Stand der Bedingungswerke. Neu aufgenommen sind Kommentierungen der in ihrer Struktur völlig neuen AVB PHV, der ARB 2012 und vertragsrechtlich relevanter Vorschriften des AltZertG.
Das Sozialrechtshandbuch – SRH
systematisiert, verknüpft und stellt die Fülle unterschiedlichster Rechtsentwicklungen in den besonderen Teilen des Sozialrechts übersichtlich in einem Band dar.
Die aktuelle Neuauflage
des zum Markenzeichen gewordenen SRH bringt Sie auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in allen wichtigen Sozialrechtsgebieten. Die 6. Auflage des SRH zieht Bilanz und berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages, die wie kaum eine vorangehende im Zeichen struktureller Änderungen im Sozialrecht stand, u.a.:
Neu aufgenommen wurden die Bereiche Soziales EU-Verfassungsrecht, EU-Koordinierungsrecht und Kommunale Sozialpolitik.
Die umfangreiche neue Rechtsprechung
aller Instanzen, des BVerfG und des EuGH, z.B. in den Rechtssachen Brey, Dano, Alimanovic und García-Nieto, ist durchgängig berücksichtigt.
Aktualität, prägnante Sprache und eine stets treffliche Kommentierung der Praxisprobleme der ZPO machen den ?Saenger? zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel für den Zivilprozess in der Kanzlei und bei Gericht ? auch im Referendariat. Mit seiner zuverlässigen und kompletten Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage, die keine wichtige Entscheidung, Gesetzesänderung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt, ist er stets erste Wahl.
Der „Saenger“ ist ein Markenzeichen. Mit seiner zuverlässigen und akribischen Überarbeitung und Aktualisierung von Auflage zu Auflage, die keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung unbeachtet lässt, stellt er im täglichen Gerichtsgebrauch seine Klasse unter Beweis. Der Bundesgerichtshof zieht ihn oft heran, seine Aktualität stellt er von Auflage zu Auflage unter Beweis.
Die 8. Auflage – bereits mit Musterfeststellungsklage
Durch das Gesetz zur Einführung einer Musterklage sind ab 1.11.2018 die neuen §§ 606-614 ZPO anzuwenden: Erstmals erhalten Verbraucherschutzverbände damit die Befugnis, kollektiv zugunsten betroffener Verbraucher grundsätzliche Klärungen von Rechts- und Tatsachenfragen herbeizuführen. Die Neuauflage berücksichtigt bereits die Neuregelungen etwa zu Klagebefugnis, Zuständigkeit, Rechtskraftwirkung der gebündelten Klagen.
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand.
Sämtliche Novellen berücksichtigt
Besonders praxisnah
Die Neuauflage wartet mit noch mehr Kosten- und Verfahrenshinweisen sowie Formulierungshilfen auf. Der Praktiker findet sich anhand der A-Z-Rechtsprechungsübersichten (z.B. zu Wertvorschriften und Wiedereinsetzungsgründen) schnell zurecht. Die systematische und verständliche Einbeziehung des europäischen Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrechts erspart den Blick in andere Spezialwerke.
Die dynamische Entwicklung im GmbH-Recht
ist nicht nur durch den Gesetzgeber, sondern insbesondere durch die umfangreiche und meinungsbildende Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte geprägt. Wer hier nicht am Ball bleibt, riskiert Beratungsfehler.
Die Neuauflage des HK-GmbHG
reagiert hierauf umfassend. Die 3. Auflage arbeitet konsequent an den Bedürfnissen der Praxis orientiert, alle aktuellen Entwicklungen auf, gibt präzise Antworten auf komplexe neue Fragestellungen und berücksichtigt dabei auch moderne Entwicklungen unternehmerischen Handelns:
Der Kommentar erschließt die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend und wendet sich an diejenigen Personen, die sich mit den Belangen von Kindern in der Rechtspraxis beschäftigen, wie etwa Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte und Richter, aber auch an Sozialverbände oder Sozialämter.
Die Stärkung der Kinderrechte durch die Kinderrechtskonvention
beeinflusst zunehmend auch die deutsche Rechtsordnung. Der Kommentar erschließt die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend. Er zeigt auf, wo sich die Interpretation der nationalen Rechtsvorschriften durch die Konvention ändert.
Die 2. Auflage des Handkommentars
berücksichtigt das mit Inkrafttreten des 3. Zusatzprotokolls nun Anwendung findende Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Kinderrechtsausschuss gegen Verletzungen der Kinderrechtskonvention sowie die neuen "General Comments" und "Concluding Observations" des Ausschusses.
Im Zentrum der Neuauflage stehen Auslegungs- und nationale Anwendungsfragen zu aktuellen Themen:
Stefanie Schmahl ist Professorin in Würzburg und kennt die Umsetzungsfragen der Konvention wie kein Zweiter.
Der bewährte „Hk-FamGKG“ behandelt fundiert alle aktuellen Problemfelder der Kostenrechtspraxis in Familiensachen. Die 3. Auflage widmet sich vor allem der umfangreichen und zum Teil kontroversen Rechtsprechung zu den einzelnen Wertvorschriften, insbesondere in Ehesachen, Ehewohnungs- und Unterhaltssachen und zum familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren. Vertieft wird auch die Wertfestsetzung in Rechtsmittelverfahren. Das ausführliche Verfahrenswert-ABC ermöglicht einen raschen Zugang zum maßgeblichen Verfahrenswert.
Der Handkommentar besticht durch seine fundierten und klar strukturierten Erläuterungen. Der „Hk-FamGKG“ behandelt alle zentralen Problemfelder und Abrechnungskonstellationen der Kostenrechtspraxis in Familiensachen. Die 3. Auflage widmet sich insbesondere der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen und zum Teil kontroversen Rechtsprechung zu den Allgemeinen und Besonderen Wertvorschriften.
Die aktuelle Auflage
Vorteile für die Kostenrechtspraxis
Den konsequenten Praxisbezug gewährleistet das herausragende 40-köpfige Experten-Autorenteam mit seinem umfangreichen kostenrechtlichen Erfahrungswissen, das in diesem einen Werk gebündelt ist. Die Kommentierungen greifen alle relevanten Abrechnungs- und Erstattungsfragen auf, oft mit vielfältigen Verfahrenskonstellationen, und erörtern diese fundiert, verlässlich und meinungsstark.
Die Neuauflage bringt das „Gesamte Kostenrecht“ auf aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Eingearbeitet sind alle Neuerungen seit dem 2. KostRMoG, z.B. die neuen Gebühren für das Europäische Nachlasszeugnis sowie die neuen Gebührentatbestände in den Grundbuchangelegenheiten (Gesamtrechte) und in den Betreuungssachen (Eilbetreuung). Berücksichtigt sind die zum 18.1.2017 geplanten umfangreichen Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG). Enthalten sind bereits die durch das 3. OpferrechtsreformG zum 1.1.2017 neu eingeführten Gerichtsgebühren für die psychosoziale Prozessbegleitung und die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters nach dem neuen PsychPbG. Vertieft werden die Ausführungen zur KostVfg.
Der „Schrödter“ besticht durch hohen Praxisbezug und wissenschaftliche Qualität. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Reformen des Gesetzgebers (BauGB-Novelle 2017, Änderungen der TA Lärm und der 18. BImSchV ua).
Der „Schrödter“
setzt seit mehr als 50 Jahren den Standard für eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Anwendung des BauGB.
Die Neuauflage
berücksichtigt die umfangreichen Reformen des Gesetzgebers:
Schwerpunkt
bilden die immer stärker mit dem Städtebaurecht verzahnten Rechtsgebiete. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bezüge des Bauplanungsrechts zum Umweltrecht gerichtet: Beispielhaft zu nennen sind die baurechtlichen Bestimmungen des BNatSchG zur Eingriffsregelung und zum vorwiegend unionsrechtlich geprägten Artenschutz- und Habitatschutzrecht, das Planungsverbot des WHG, das Kommunalrecht in seinen Auswirkungen auf die Bauleitplanung und auch das Raumordnungsrecht.
Aktuelle Themen:
Die Autoren sind ausgewiesene Praktiker des Baurechts, wissenschaftlich ausgewiesen durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen: Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Professor an der Universität Bonn a.D., Rechtsanwalt, Köln | apl. Prof. Dr. Martin Gellermann, Rechtsanwalt, Westerkappeln | Dr. Bernd Köster, Stadtrechtsdirektor, Warendorf | Dr. Alexander Kukk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart | Dr. Andreas Möller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Dr. Lutz Ohlendorf, LL.M., Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christian-W. Otto, Professor an der TU Berlin | Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart | Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am VGH Mannheim | Dr. Alfred Scheidler, Regierungsdirektor am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab | Dr. Wolfgang Schrödter, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a.D., Rechtsanwalt, Wedemark | Dr. Jens Wahlhäuser, Regierungsdirektor, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, Berlin
Die umfangreiche Entscheidungspraxis der Kommission und der europäischen Gerichte wird ausführlich und verständlich dargestellt. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen des Vertrags von Lissabon durch die Übernahme der Wettbewerbsregeln in den neuen Art. 101-109 AEUV sowie alle grundlegenden Reformen des sekundären Gemeinschaftsrechts:
- im Kartellverfahrensrecht
- im Fusionskontrollrecht
- bei der Kontrolle staatlicher Beihilfen
- bei der GruppenfreistellungsVO für Technologietransfervereinbarungen (Kommissionsverordnung
Die umfangreiche Entscheidungspraxis der Kommission und der europäischen Gerichte wird ausführlich und verständlich dargestellt. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen des Vertrags von Lissabon durch die Übernahme der Wettbewerbsregeln in den Art. 101-109 AEUV sowie alle grundlegenden Reformen des sekundären Gemeinschaftsrechts:
- im Kartellverfahrensrecht
- im Fusionskontrollrecht
- bei der Kontrolle staatlicher Beihilfen
- bei der GruppenfreistellungsVO für Technologietransfervereinbarungen (Kommissionsverordnung
Ehe für alle, Bekämpfung von Kinderehen, Kenntnis der Abstammung bei Samenspende, Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder – dies sind nur einige der Schlagworte, die für die Flut an Gesetzesänderungen zum Ende der 18. Legislaturperiode stehen. Das Werk bietet das gesamte materielle Familienrecht samt aller Neuerungen, praxisgerecht aufbereitet für die Rechtsanwender in den Kanzleien und Gerichten. Mit integrierten Mustern, Beratungs- und Gebührenhinweisen sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Ehe für alle, Bekämpfung von Kinderehen, Kenntnis der Abstammung bei Samenspende, Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder – dies sind nur einige der Schlagworte, die für die Flut an aktuellen Gesetzesänderungen mit Bezug zum Familienrecht stehen. Das Werk bietet das gesamte materielle Familienrecht samt aller Neuerungen zum Ende der 18. Legislaturperiode, praxisgerecht aufbereitet für die Rechtsanwender in den Kanzleien und Gerichten. Mit dem Kommentar gelingt es, jedes Rechtsproblem rasch zu lokalisieren und konkrete Lösungen zu finden. Die Erläuterungen liefern einen sicheren Nachweis der Rechtsprechung auf Höhe der Zeit. Integrierte Antragsmuster sowie Beratungs- und Gebührenhinweise unterstützen bei der rationellen Fallbearbeitung. Ein Konzept, das aus langjähriger Erfahrung der Herausgeber und Autoren entstanden ist.
Der Kommentar bietet:
Neben den familienrechtlichen Normen des BGB sind ebenfalls kommentiert:
Folgende Neuerungen sind berücksichtigt:
»Unser Konzept: näher an der anwaltlichen Praxis. Durch seine klare Struktur lokalisiert der Kommentar das Rechtsproblem rasch in seinem Umfeld und bietet konkrete Lösungen an. Die Erläuterungen liefern einen sicheren Nachweis der Rechtsprechung. Integrierte Antragsmuster sowie Beratungs- und Gebührenhinweise unterstützen bei der rationellen Fallbearbeitung. Ein Konzept, das aus langjähriger Erfahrung entstanden ist.«
Dr. Werner Schulz und Jörn Hauß
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a. (§§ 650a–650h) und dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (§§ 651a bis 651y BGB ) hat der Gesetzgeber in kaum 12 Monaten 140 Vorschriften des BGB geändert, darunter knapp 50 neue Vorschriften neu eingefügt und damit einer teilweise gewachsenen, teilweise rasant veränderten Rechtswirklichkeit Rechnung getragen. Im Umfeld der Reformen, insbesondere im Recht der Schuldverhältnisse, finden zahlreiche Detailänderungen statt – für die Rechtsanwender in Anwaltschaft und Justiz eine stetige Herausforderung.
Die 10. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden mitkommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen
Internationale Verträge wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht sind ebenfalls enthalten.
Die 10. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/Richter am Oberlandesgericht a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Alexander Scheuch, Akad. Rat a.Z., Universität Münster | Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Universität Bayreuth
Die 4. Auflage berücksichtigt neben der neueren Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht und zum AGB-Recht die zunehmenden europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht sowie die jüngste Reform des UrhG. Neu enthalten ist ein Abschnitt zur wichtigen Abgrenzung des Patentschutzes vom Urheberrechtsschutz sowie das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder und das Muster einer Stufenklage zum Landgericht/zur Patentstreitkammer.
Die 4. Auflage berücksichtigt neben der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie zu Fragen des BVW-Ideenmanagements die zunehmenden europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht, beispielsweise durch das EU-Einheitspatent, die Folgen des „Brexit“ und die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie sowie die jüngste Reform des UrhG mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitnehmerurheber.
Weitere Schwerpunkte der Neuauflage bilden u.a. die
Neu enthalten ist ein Abschnitt zur wichtigen Abgrenzung des Patentschutzes vom Urheberrechtsschutz sowie das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder und das Muster einer Stufenklage zum Landgericht/zur Patentstreitkammer.
Der Kommentar von Schwarze zum EU-Recht erläutert die komplexen Regelungen der europäischen Verträge auf höchstem Kommentarniveau. Das Werk stellt die Normen in den Kontext ihrer durch vielfältige Kompromisse geprägten Entstehungsgeschichte, ist exakt in der Einzelargumentation und vereint hohe wissenschaftliche Präzision mit den Bedürfnissen der juristischen Praxis. Kommentiert werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Grundrechtecharta (GRC). Die Verfahrensordnung der Unionsgerichte und die Hinweise des Gerichtshofs für Prozessvertreter werden ebenfalls behandelt.
Die Neuauflage
berücksichtigt in allen Kommentierungen die jüngere Rechtsprechung der Unionsgerichte sowie aktuelle Entwicklungen in der europäischen Gesetzgebung, ohne dabei die Auswirkungen des Europarechts auf das nationale Recht aus dem Blick zu verlieren. Wichtige Entscheidungen der höchsten nationalen Gerichte finden ebenso wie alle wichtigen neuen Sekundärrechtsakte Eingang in die Kommentierung.
Auf dem neuesten Stand und praxisnah
werden so wichtige Themen wie u.a. die Auswirkungen des Fiskalpakts, der „Brexit“ und das rechtsstaatliche Überprüfungsverfahren aktuell kommentiert.
Die Herausgeber
Professor Dr. Ulrich Becker, LL.M. ist Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik und Professor für Öffentliches Recht in München. Professor Dr. Armin Hatje ist Direktor der Abteilung Europarecht des Seminars für Öffentliches Recht und Staatslehre der Universität Hamburg. Johann Schoo ist ehemaliger Direktor im Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments in Luxemburg. Professor Dr. Dres. h.c. Jürgen Schwarze lehrte deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Freiburg.
Auseinandersetzungen um Mietmängel werden immer komplizierter; die ausdifferenzierte Rechtsprechung des BGH hat dazu geführt, dass mit Mietsachen befasste Rechtsanwälte immer sorgfältiger beraten müssen. Dabei betreffen gut ein Drittel alleine der amtsgerichtlichen Verfahren Mietsachen. Der Spezialkommentar greift die praxisrelevanten Fragestellungen auf und stellt die Lösungen anhand der jeweils neusten Rechtsprechung dar.
Auseinandersetzungen um Mietmängel
werden immer komplizierter; die ausdifferenzierte BGH-Rechtsprechung hat dazu geführt, dass mit Mietsachen befasste Rechtsanwälte immer sorgfältiger beraten müssen. Eine Falschberatung bei der Höhe der Minderungsquote kann zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen.
Dabei betreffen gut ein Drittel alleine der amtsgerichtlichen Verfahren Mietsachen. Deren Praxis weicht nach wie vor häufig von den höchstrichterlichen Vorgaben des BGH ab und bietet entsprechend Angriffsflächen. Nicht zuletzt hat die „Bolzplatzentscheidung“ des BGH aus dem Jahr 2015 zu einer Vielzahl von Rechtsfragen hinsichtlich der Maßstäbe von Minderungen geführt. Die Instanzgerichte urteilen nach wie vor höchst unterschiedlich und bisweilen widersprüchlich.
Der Handkommentar
Michael Selk
ist u.a. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit über 20jähriger Berufs-, Dozenten- und Publikationserfahrung im Mietrecht.
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird zum ersten Mal ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht verankert. Die Regelungen des BDSG und viele bereichsspezifische Datenschutznormen werden weitgehend abgelöst.
Der Nomos-Kommentar zum Datenschutzrecht erläutert in der Tradition des BDSG-Kommentars von Simitis alle sich stellenden Fragen und wirkt damit meinungsbildend. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen werden.
Den Schwerpunkt legt der Großkommentar auf
Die breite Diskussion über die Anwendungsbereiche der einzelnen Vorschriften, insbesondere in Sektoren wie dem Arbeitnehmerdatenschutz oder dem Internetdatenschutz, wird umfassend berücksichtigt.
Aktuell
Die Neuregelungen durch das ebenfalls seit 25.5.2018 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz, auf der Grundlage des Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU), sind durchgehend berücksichtigt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Justiz und Polizei (in Teil III BDSG neu).
Weitere Schwerpunkte
Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
ist „zum Nachschlagewerk Nummer Eins geworden.« (RA Dr. Thomas Würtenberger, NJ 10/14, zur Vorauflage). Er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus, behandelt alle Details, die den Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren und verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen.
Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt
die jüngsten Gesetzesänderungen und schafft so wieder Beratungssicherheit:
Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist zum 1.1.2017 mit der Novelle des EEG in Kraft getreten. Der neue Handkommentar zum Offshore-Windenergierecht erläutert praxisbezogen die Regelungen des WindSeeG, des EEG und des EnWG, die für alle Ausschreibungen gelten.
Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
ist zum 1.1.2017 mit der Novelle des EEG in Kraft getreten. Es regelt die spezifischen Anforderungen für die geplanten Ausschreibungen für die Offshore-Windenergie und führt auf gesetzlicher Ebene erstmals alle die Offshore-Windenergie betreffenden Vorschriften zusammen. Das WindSeeG stellt die gesamte Offshore-Branche vor große Herausforderungen: Die Einführung von Ausschreibungen stellt ein neues regulatorisches Instrument dar, zu dem bislang nur wenig Erfahrungen vorliegen; ein Novum sind die flächenbezogenen Ausschreibungen, die auch die Netzanbindung umfassen.
Der Handkommentar
erläutert komplett die neuen Regelungen des WindSeeG und die für alle Ausschreibungen geltenden Vorschriften des EEG und EnWG. Damit bietet der Kommentar eine kompakte und praxisnahe Gesamtdarstellung aller gesetzlichen Regelungen für Offshore-Windenergieanlagen und -parks. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Energierechtsbranche geht der Kommentar Punkt für Punkt auf die Regelungszusammenhänge und Details ein:
Die Autoren sind Kenner der Materie mit langjähriger Berufserfahrung:
RA Dr. Markus Böhme, Dominik Huebler, RA Dr. Florian Huerkamp, Philipp Kröger, RA Sebastian Lutz-Bachmann, RA Dr. Wolf Friedrich Spieth
Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Doch die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten, die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß.
Der neue Handkommentar bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen.
Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung
kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten, die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.
Der neue Handkommentar
bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge, bei Fragen wie:
Ein transparentes öffentliches Vergaberecht in Europa spielt für die Berechenbarkeit und Akzeptanz der Marktregeln und damit für den Wirtschaftsstandort Europa eine entscheidende Rolle.
Das Werk kommentiert Artikel für Artikel die europäischen Richtlinien und Verordnungen aller wichtigen Vergabebereiche aus europäischer Sicht. Der Brüsseler Kommentar gibt damit Argumentationssicherheit in allen größeren Vergabeverfahren für die Interpretation der nationalen Regelungswerke. Er ist dabei auf neuestem Stand und berücksichtigt bereits erst jüngst verabschiedete neue Richtlinien.
Ein transparentes öffentliches Vergaberecht in Europa spielt für die Berechenbarkeit und Akzeptanz der Marktregeln und damit für den Wirtschaftsstandort Europa eine entscheidende Rolle.
Das Werk kommentiert Artikel für Artikel die europäischen Richtlinien und Verordnungen aller wichtigen Vergabebereiche aus europäischer Sicht:
Dem Wegerecht der Telekommunikationsunternehmen nach §§ 68 bis 77 TKG kommt eine Schlüsselfunktion für den Ausbau der Dateninfrastruktur zu. Die einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts wurden bisher weder an die Bedingungen eines liberalisierten Marktes, noch an das moderne Straßenrecht angepasst, so dass sich in der Praxis zahlreiche komplexe Abgrenzungsfragen stellen.
Der Kommentar berücksichtigt durchgehend
Der Kommentar richtet sich an Kommunalverwaltungen, Straßenbehörden des Bundes und der Länder, sonstige Wegebaulastträger, Telekommunikationsunternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte.
Der Autor ist ordentlicher Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Infrastrukturrecht und zum Allgemeinen Verwaltungsrecht ausgewiesen.
Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts wird die für Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer geltende Rechtslage erheblich komplexer. Die Neuregelungen werden für die Bewertung zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant sein. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag.
Der neue Kommentar beschreibt die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG und die korrespondierenden Normen wie MiLoG, SchwarzArbG, AEntG.
Der Handkommentar zum AÜG
ist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden:
Die Neuregelungen werden für die Bewertung zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant sein. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit.
Topaktuell zur Reform
nutzt der neue Kommentar die Chance, die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG zu beschreiben und darüber hinaus die neuesten Erkenntnisse zu den wichtigen ergänzenden Normen aus
sowie dem neu ins BGB eingefügten § 611a im Kontext zu erläutern. Aus einer Hand erhält der Nutzer somit alle relevanten Informationen zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Stammbelegschaft, gerechte Entlohnung, Scheinwerkvertrag und Scheinselbstständigkeit auf aktuellem Stand.
Besonders hilfreich
Bei jeder Kommentierung, bei der es sinnvoll ist, sind detaillierte Hinweise auf tarifvertragliche Abweichungen und spezielle Besonderheiten einzelner Branchen enthalten.
Der Autor
ist Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht und als Rechtsanwalt tätig. Er forscht und lehrt seit vielen Jahren an der Universität Leipzig zum Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht.
Die Lissabon-Begleitgesetze sind „konkretisiertes Verfassungsrecht“ und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Das Integrationsverantwortungsgesetz verlangt Mitwirkung des Bundestages bei Fortschreibung der Unionsverträge. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU beteiligt den Bundestag an der Willensbildung des Bundes. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU will innerstaatlichen Föderalismus und europapolitische Handlungsfähigkeit versöhnen. Die Neuauflage berücksichtigt die Leitentscheidung BVerfGE 131, 152 und das neue ESM-Finanzierungsgesetz, das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und ausformt.
Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht und die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert.
Die Lissabon-Begleitgesetze sind „konkretisiertes Verfassungsrecht“ und zentraler Baustein des Parlamentsrechts. Der Bundestag sieht sich herausgefordert als Integrationsgesetzgeber und Mitwirkungsakteur – mitverantwortlich für Deutschlands Rolle in der Europapolitik. Der Kommentar erschließt die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon historisch, systematisch und in ihrer Brückenfunktion zwischen Unions- und Verfassungsrecht.
Das Parlamentsbeteiligungsrecht hat sich in den Jahren der Euro-Krise weiterentwickelt. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt die Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (BVerfGE 131, 152 – ESM/Euro-Plus-Pakt) und das neue Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG), das die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages bekräftigt und in einem Mitwirkungs- und Verfahrensregime ausformt. Auch diese spezielle Ausprägung macht sichtbar: Parlamentarische Mitwirkung in der Europapolitik ist eine Verfassungserwartung, die auf konkrete gesetzliche Ausgestaltung drängt. Der Bundestag, jeder Abgeordnete, die Mitglieder des Bundesrates, auch die Landtagsabgeordneten sind angewiesen auf eine alltagstaugliche Beteiligungsordnung.
Der Kommentar bietet Orientierung, indem er als Systematischer Kommentar den Zusammenhang der Einzelgesetze verdeutlicht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen erörtert, zugleich die Vorgaben des Unionsrecht und die Rückwirkungen auf das Staatsrecht aufdeckt. In der systematischen Betrachtung wird die Begleitgesetzgebung als integrationspolitisch notwendiger Unterbau und Fundament des Integrationsverfassungsrechts erkennbar.
An der Kommentierung haben Wissenschaftler und Kenner der parlamentarischen Praxis mitgewirkt.
Europa ist in Aufruhr: Brexit, Finanzkrise, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, rechtsstaatliches Prüfungsverfahren und TTIP sind einige der Schlagworte, hinter denen auf der einen Seite eine tiefe Verunsicherung, auf der anderen Seite eine zum Teil erschreckende Unkenntnis der europäischen Rechtsmechanismen steht.
Die aktuelle Neuauflage des Handkommentars kommt zur rechten Zeit. Er erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des Unionsrechts und liefert ohne Umschweife die juristischen Argumentationslinien zu den neuesten Entwicklungen. Artikel für Artikel werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Grundrechtecharta mit einem Blick auf diese Herausforderungen analysiert. In die Neuauflage wurde auch eine einführende, erste Kommentierung des Euratom-Vertrages (EAGV) aufgenommen.
Schwerpunkte der Kommentierung
Die Kommentierungen sind in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und bieten das juristische Rüstzeug für die Beurteilung der verschiedenen Krisenszenarien. Der Blick ist stets auf die Anwendung in der Rechtspraxis gerichtet.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im OMT-Verfahren und den völkerrechtlichen Querbezügen, wie sie z.B. im TTIP-Verfahren deutlich werden.
Topaktuell: Auch das Gutachten des EuGH zu den Rechtsfragen der Freihandelsabkommen wird bereits berücksichtigt.
Die 2. Auflage ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.
Der neue Querschnittskommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht ist der erste Kommentar, der sich in aller Ausführlichkeit und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften widmet. Er ist ideal für Juristen, Steuerberater, In-House-Counsel oder andere im Dritten Sektor Verantwortliche – sie alle profitieren vom Konzept des Gesamtkommentars.
Ein Rechtsgebiet im Umbruch – neue Beratungschancen
Gesetzgeberische Reformen, europarechtliche Einflüsse, sich ändernde Rechtsprechung und vermehrte Befassung der wissenschaftlichen Literatur haben die Querschnittsmaterie des Gemeinnützigkeitsrechts zu einer weit ausdifferenzierten Materie anwachsen lassen. Die Normvorgaben sind jedoch in zahlreichen Einzelgesetzen verstreut. Zusätzliche Besonderheiten für gemeinnützige Körperschaften bei Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung vervollständigen das komplexe Bild, das Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Unternehmen und die Beratungspraxis vor große Herausforderungen stellt.
Der neue Querschnittskommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht ist der erste Kommentar, der sich in aller Ausführlichkeit und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften widmet. Er ist ideal für Juristen, Steuerberater, In-House-Counsel oder andere im Dritten Sektor Verantwortliche – sie profitieren vom Konzept des Gesamtkommentars.
Das SGB IV ist für die Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger und betrieblicher Praxis von zentraler Bedeutung. Das 5. SGB IV-ÄndG hat das Meldeverfahren entscheidend verändert; zudem sind der Anwendungsbereich der Vorschriften für die Nutzung der Entgeltbescheinigung erweitert, das Waisenrentenrecht geändert und Änderungen mit Wirkungen auf das Bezugssystem der Sozialgesetzbücher III, V und VII vorgenommen worden. Die Neuauflage des LPK-SGB IV berücksichtigt bereits sämtliche Gesetzesänderungen. Auch alle vorangegangenen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014, sind durchgängig berücksichtigt.
Das SGB IV
ist gerade für die Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger und betrieblicher Praxis von zentraler Bedeutung.
Das 5. SGB IV-ÄndG
hat das Meldeverfahren entscheidend verändert. Die Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren und die neuen gesetzlichen Definitionen der Verfahrenskomponenten der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren müssen in Verwaltung und Personalwirtschaft beachtet werden. Zudem sind der Anwendungsbereich der Vorschriften für die Nutzung der Entgeltbescheinigung erweitert, das Waisenrentenrecht geändert und Änderungen mit Wirkungen auf das Bezugssystem der Sozialgesetzbücher III, V und VII vorgenommen worden.
Die Neuauflage des LPK-SGB IV
berücksichtigt bereits sämtliche Gesetzesänderungen. Die juristischen Probleme liegen im Detail, die Antworten gibt der Kommentar in verständlicher Form. Auch alle vorangegangenen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014, sind durchgängig berücksichtigt.
Die Schwerpunkte des Kommentars