Kommentar mit StVO und StVG, den wichtigsten
Vorschriften der StVZO und der FeV, dem Verkehrsstraf- und
Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Schadensersatzrecht des BGB und
Versicherungsrecht, der Bußgeldkatalog-Verordnung und
Verwaltungsvorschriften sowie einer systematischen Einführung.
Knapp, aktuell und übersichtlich stellt dieser Kommentar die zentralen Bereiche des Straßenverkehrsrechts dar: das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Schadensrecht und Versicherungsrecht. Er bietet dem Verkehrsrechtspraktiker alles, was er zur vollständigen Wahrnehmung eines verkehrsrechtlichen Mandats an Informationen benötigt.
Zur NeuauflageSeit der letzten Auflage gab es insbesondere Änderungen im Fahrerlaubnisrecht. Die 9. und 10. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie die 1. Änderungsverordnung (16.12.2014 BGBl. I Seite 2213) und 2. Änderungsverordnung (2.10.2015 BGBl. I Seite 1674) wurden in der 24. Auflage ebenso berücksichtigt wie die 50. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.9.2015 (BGBl. I Seite 1571).
In der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung spielt nach wie vor die Frage, inwieweit die Funktionsweise eines Messgerätes offengelegt werden muss und wie weit das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung reicht, eine außerordentlich große Rolle. Die Rechtsprechung hierzu ist nach wie vor uneinheitlich.
Die zivile gerichtliche Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen wird nach wie vor stark von Mietwagenprozessen geprägt. Trotz einer schon fast nicht mehr überschaubaren Vielzahl von Urteilen des BGH muss man nach wie vor konstatieren, dass die Rechtsprechung in den einzelnen Gerichten sehr uneinheitlich ausfällt. Im Personenschadensrecht hat der 6. Zivilsenat des BGH mit den Urteilen vom 27.1.2015 und 10.2.2015 seine Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit psychischer Schäden fortgeführt. Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl psychischer Erkrankungen offensichtlich stark ansteigt, muss man kein Prophet sein, um voraussagen zu können, dass die Bedeutung psychischer Schäden im Schadensersatzrecht weiter zunehmen wird.
Im Kreis der Bearbeiter hat sich eine Änderung ergeben. Frau Rechtsanwältin Hühnermann hat die Kommentierung von Herrn Prof. Dr. Janker übernommen. Prof. Dr. Janker hatte seit der 20. Auflage insbesondere das straßenverkehrsrechtliche Verwaltungsrecht kommentiert. Von ihm stammte eine der ersten Erläuterungen der am 1.5.2014 in Kraft getretenen Reform des Punktesystems. Seine grundlegenden Kommentierungen werden auch weiterhin das straßenverkehrsrechtliche Verwaltungsrecht prägen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter,
Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen,
Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie Betriebe
mit Fuhrpark.