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ZustWiG
[Nicht mehr belegt (redaktionell)]
Art. 1g [nicht mehr belegt]
Normabkürzung
Normtitel
Verkündungsstand, letzte Änderung
Normgeber
ZustWiG
[Wirtschaftsrechts-Zuständigkeitsgesetz]
[Verkündungsblatt ausgewertet bis 16.04.2021]
Art. 1g
:
Text gilt seit 01.02.2021
Bayern
Art. 1g
[nicht mehr belegt]