Normabkürzung | Normtitel | Verkündungsstand, letzte Änderung | Normgeber |
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[ÄndBek] | [ÄndBek v. 24. 1. 2012] | Verkündungsstand: 29.06.2022 | ![]() |
Nach § 7 des Bremischen Rechtsbereinigungsgesetzes vom 12. Mai 1964 (Brem.GBl. S. 53 – 114-b-1) gibt der Senat bekannt:
1.Der Senat hat durch Beschlüsse vom 5. Juli 2011 (Brem.ABl. S. 951) und 13. Dezember 2011 (Brem.ABl. S. 1625) seine Geschäftsverteilung geändert.
2.Damit sind am 5. Juli 2011 und 13. Dezember 2011 übergegangen:
1.die in den Rechtsvorschriften der Anlage 1 festgelegten Zuständigkeiten auf die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit;
2.die in den Rechtsvorschriften der Anlage 2 festgelegten Zuständigkeiten auf die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen;
3.die in den Rechtsvorschriften der Anlage 3 festgelegten Zuständigkeiten auf den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr;
4.die in den Rechtsvorschriften der Anlage 4 festgelegten Zuständigkeiten auf den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen;
5.die in der Anlage 5 festgelegten Zuständigkeiten auf die Senatskommissarin für den Datenschutz.