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Der DAV empfiehlt, diesen Reformprozess im prozessualen Bereich weiterzuverfolgen. Denn Streitigkeiten über Bau- und Planungsverträge stießen hier auf große Schwierigkeiten, die insbesondere in dem Instrument der Streitverkündung angelegt seien.
Aus dem Abschlussbericht des Bundesjustizministeriums im Jahr 2013 ist ein Regierungsentwurf zur Änderung des Werkvertragsrechts erarbeitet worden. Im Zweiten Buch des BGB, Abschnitt 8, sollen beim Titel 9 "Werkvertrag und ähnliche Verträge" 3 Untertitel (Werkvertragsrecht, Architektenvertrag und Ingenieurvertrag und Bauträgervertrag) und in den Untertitel 1 (Werkvertragsrecht) 4 Kapitel (Allgemeine Vorschriften, Bauvertrag, Verbrauchervertrag und Unabdingbarkeit) eingefügt werden. Gleichzeitig sollen die Werkunternehmer bei Mängeln bessere Rückgriffsmöglichkeiten auf ihre Verkäufer erhalten.
Die ausführliche Stellungnahme des DAV finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Vereins.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/8486) steht auf den Seiten des Bundestages als pdf-Datei zur Verfügung.